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Ratgeber Asbest

Nachtspeicherofen mit Asbest fachgerecht entsorgen

Nachtspeicheröfen vor 1984 enthalten häufig Asbest in Speicherkern und Dichtungen. Wer sie selbst zerlegt, riskiert Gesundheit und Bußgeld. So läuft die fachgerechte Entsorgung wirklich ab.

Von Abdul-Rahman Omeirat (Sachkundiger nach TRGS 519, Anlage 3) 12 min Lesezeit
Fachkraft in weißer Schutzausrüstung mit Atemschutzmaske bei der staubarmen Demontage eines alten Nachtspeicherofens

Nachtspeicheröfen prägten über Jahrzehnte die elektrische Beheizung vieler Häuser und Wohnungen in NRW. Was kaum jemand weiß: Geräte, die vor etwa 1984 gebaut wurden, enthalten häufig Asbest – verbaut in der Isolierung des Speicherkerns und in Dichtungen, manchmal ergänzt durch Chromat oder PCB. Solange diese Öfen geschlossen und unversehrt sind, gilt die Faserfreisetzung als gering. Sobald jemand sie jedoch öffnet, zerlegt oder unsachgemäß transportiert, können lungengängige Asbestfasern frei werden. Genau deshalb ist die Entsorgung kein Fall für den Sperrmüll, sondern für einen zertifizierten Fachbetrieb. Dieser Ratgeber zeigt Ihnen, wie Sie das Risiko an Baujahr und Typenschild erkennen, warum Sie niemals selbst Hand anlegen sollten und wie der korrekte Entsorgungsweg samt Kosten und Nachweis wirklich aussieht.

Warum stecken in alten Nachtspeicheröfen Schadstoffe?

Ein Nachtspeicherofen funktioniert nach einem einfachen Prinzip: In der Nacht, zum günstigeren Niedertarif, heizen elektrische Heizstäbe einen Block aus schweren Speichersteinen auf. Tagsüber gibt dieser Kern die gespeicherte Wärme langsam wieder ab. Damit die Hitze im Inneren bleibt und das Gehäuse nicht zu heiß wird, brauchten die Hersteller wirksame Hochtemperatur-Isolierungen. Bis in die frühen 1980er-Jahre war Asbest dafür ein gängiges Material – hitzebeständig, formstabil und billig.

Asbest wurde deshalb vor allem in der Isolierung rund um den Speicherkern sowie in Dichtungen, Schnüren und Platten im Geräteinneren eingesetzt. In Deutschland gilt seit 1993 ein vollständiges Asbest-Totalverbot, Spritzasbest war bereits seit 1979 untersagt. Geräte aus der Zeit davor blieben jedoch oft jahrzehntelang in Betrieb – und sind bis heute in vielen Bestandsgebäuden zu finden. Damit ist der Nachtspeicherofen ein klassisches Beispiel dafür, dass Schadstoffe lange nach dem Herstellungsverbot noch in den Häusern stehen. Gerade im Ruhrgebiet und im übrigen NRW, wo in den Nachkriegsjahrzehnten viel mit Strom geheizt wurde, treffen wir solche Geräte bis heute regelmäßig an.

Hinzu kommt ein praktisches Problem: Nachtspeicheröfen sind robust und langlebig. Viele Geräte aus den 1970er- und frühen 1980er-Jahren heizen noch heute zuverlässig – was Eigentümer verständlicherweise davon abhält, sie auszutauschen. Erst wenn ein Defekt auftritt, eine Modernisierung der Heizung ansteht oder ein Verkauf bevorsteht, rückt die Frage der Entsorgung in den Vordergrund. Und genau dann zeigt sich, dass ein scheinbar harmloses altes Heizgerät erhebliche Anforderungen an die fachgerechte Beseitigung stellt. Wer das frühzeitig weiß, vermeidet teure Fehlentscheidungen und unnötige Gesundheitsrisiken.

Fachkraft in Vollschutzanzug und Atemschutz bereitet die staubarme Demontage eines alten Speicherheizgeräts vor

Baujahr und Typenschild richtig prüfen

Der entscheidende erste Schritt ist die Frage nach dem Alter. Als Faustregel gilt: Geräte mit Baujahr vor circa 1984 gelten als asbestbelastet. Lässt sich die Schadstofffreiheit nicht eindeutig nachweisen, müssen Sie den Ofen so behandeln, als enthielte er Asbest – das ist keine Übervorsicht, sondern geltende Praxis im Arbeits- und Gesundheitsschutz.

Wo finden Sie die nötigen Angaben? Suchen Sie das Typenschild. Es sitzt meist seitlich, an der Rückseite oder hinter der vorderen Abdeckung und nennt Hersteller, Typbezeichnung, Leistung und oft auch das Baujahr. Notieren Sie diese Daten vollständig. Sie sind die Grundlage dafür, dass ein Fachbetrieb das Risiko einschätzen und ein passendes Angebot erstellen kann. Wichtig: Begnügen Sie sich mit den von außen sichtbaren Informationen – öffnen Sie das Gehäuse nicht, um das Schild zu suchen.

Fehlt das Baujahr auf dem Schild oder ist es unleserlich, hilft die Typbezeichnung weiter: Über sie lassen sich Baureihen häufig zeitlich einordnen. Lässt sich auch so keine Klarheit gewinnen, bleibt die sichere Annahme, dass das Gerät belastet ist. Eine endgültige Gewissheit bringt nur eine Probenahme durch Fachleute. Sie ist immer dann sinnvoll, wenn das Baujahr knapp an der Grenze liegt oder wenn mehrere Geräte unterschiedlichen Alters im Haus stehen und Sie wissen möchten, welche tatsächlich Schadstoffe enthalten. So lassen sich asbestfreie Geräte günstiger entsorgen und der Aufwand zielgenau planen.

  • Baujahr: vor ca. 1984 – als asbestverdächtig einstufen.
  • Hersteller und Typ: ermöglichen die Einordnung bekannter belasteter Baureihen.
  • Sichtbarer Zustand: Risse, bröselnde Stellen oder offene Fugen erhöhen das Risiko.
  • Keine Unterlagen vorhanden: im Zweifel von einer Belastung ausgehen.

Asbest, Chromat, PCB – mehr als nur ein Risiko

Asbest ist der bekannteste, aber nicht der einzige Schadstoff in alten Speicherheizgeräten. Bei der Bewertung lohnt sich der Blick auf das gesamte Gerät, denn mehrere problematische Stoffe können zusammenkommen:

  • Asbest: in der Kernisolierung, in Platten, Schnüren und Dichtungen – die zentrale Gefahr beim Zerlegen.
  • Chromat: in den Speichersteinen mancher Baureihen enthalten; gesundheitsschädlich und beim Bruch problematisch.
  • PCB: möglich in Kondensatoren oder elektrischen Bauteilen älterer Geräte; ein umwelt- und gesundheitsschädlicher Stoff.

Für die Praxis bedeutet das: Ein altes Speicherheizgerät ist potenziell ein Mehrfach-Schadstoffträger. Genau deshalb reicht es nicht, nur den Asbest im Blick zu haben. Ein zertifizierter Fachbetrieb prüft das Gerät ganzheitlich, ordnet die Stoffe den richtigen Abfallarten zu und stellt sicher, dass jeder Anteil korrekt entsorgt wird. Wer ein Gerät einfach „mitnimmt“ und auf dem Wertstoffhof abgibt, riskiert dagegen nicht nur die Asbest-, sondern auch die Chromat- und PCB-Problematik zu übersehen.

Warum Sie niemals selbst zerlegen dürfen

Es ist verständlich, einen sperrigen alten Ofen schnell loswerden zu wollen – doch beim Nachtspeicherofen ist Eigeninitiative der falsche Weg. Solange ein Gerät geschlossen ist, sind die Fasern weitgehend gebunden. Die Gefahr entsteht in dem Moment, in dem die Isolierung mechanisch beansprucht wird: beim Aufschrauben, beim Herausnehmen der Speichersteine, beim Sägen oder schlicht durch Stöße beim Transport. Dann gelangen Fasern in die Raumluft – und bleiben dort lange in der Schwebe.

Hinzu kommt die rechtliche Seite: Arbeiten an asbesthaltigen Materialien sind streng reguliert. Die Gefahrstoffverordnung und die einschlägigen Technischen Regeln verlangen für solche Tätigkeiten Sachkunde, Schutzmaßnahmen und Nachweise. Privatpersonen erfüllen diese Anforderungen nicht. Wer einen asbesthaltigen Ofen selbst zerlegt oder über den normalen Müll entsorgt, handelt nicht nur gesundheitlich leichtsinnig, sondern auch unzulässig – mit dem Risiko empfindlicher Bußgelder.

Auch das vermeintlich harmlose „nur Heraustragen“ ist riskant. Nachtspeicheröfen sind mit ihren Speichersteinen sehr schwer; beim Kippen, Anstoßen oder Absetzen auf der Treppe kann das Gehäuse Risse bekommen und Material brechen. Genau dann wird die im Inneren gebundene Faser mobilisiert. Selbst ein Gerät, das äußerlich intakt wirkt, sollte deshalb nur von geschultem Personal mit der passenden Technik bewegt werden. Das schützt nicht nur Sie selbst, sondern auch Nachbarn und spätere Bewohner Ihres Gebäudes.

So läuft die fachgerechte Entsorgung ab

Damit Sie wissen, was Sie erwartet, hier der typische Ablauf einer fachgerechten Entsorgung durch einen nach TRGS 519 zertifizierten Betrieb. Der entscheidende Unterschied zur Eigenentsorgung: Das Gerät wird in Ihren Räumen nicht geöffnet oder zerlegt.

  1. Besichtigung und Bewertung: Der Fachbetrieb prüft Baujahr, Typenschild, Anzahl der Geräte, Zugang und Etage und erstellt ein verbindliches Festpreisangebot.
  2. Vorbereitung des Arbeitsbereichs: Der Bereich wird abgesichert, empfindliche Flächen werden abgedeckt und der Zugang freigeräumt.
  3. Elektrische Trennung: Der Stromkreis des Geräts wird fachgerecht spannungsfrei geschaltet und das Gerät elektrisch getrennt.
  4. Staubarmer Ausbau: Das Gerät wird vorsichtig und erschütterungsarm aus der Halterung gelöst – ohne Öffnen des Gehäuses.
  5. Verpackung im Ganzen: Der komplette Ofen wird luftdicht in reißfeste Folie eingeschlagen und als Einheit gesichert.
  6. Transport: Das verpackte Gerät wird zur Zerlegung in eine geeignete Anlage gebracht.
  7. Zerlegung in der Absauganlage: Erst dort wird der Ofen unter kontrollierten Bedingungen mit Absaugung geöffnet und in seine Bestandteile zerlegt.
  8. Entsorgung mit Nachweis: Die Schadstofffraktionen werden den korrekten Abfallschlüsseln zugeordnet und mit Entsorgungsnachweis abgegeben.
Luftdicht in Folie verpacktes Speicherheizgerät, vorbereitet für den staubarmen Abtransport durch den Fachbetrieb

Staubarmer Ausbau, Verpackung und Transport

Das Herzstück der sicheren Entsorgung ist der Grundsatz, das Gerät im Ganzen zu belassen. Statt den Ofen vor Ort aufzubrechen, löst der Fachbetrieb ihn behutsam und schlägt ihn vollständig in reißfeste Folie ein. So bleibt die asbesthaltige Isolierung im Inneren eingeschlossen, und es gelangen keine Fasern in Ihre Raumluft. Diese Vorgehensweise unterscheidet die professionelle Demontage grundlegend von jeder Eigeninitiative.

Geöffnet und zerlegt wird das Gerät erst in einer dafür ausgelegten Absauganlage. Dort sorgen Unterdruck, Filtertechnik und definierte Arbeitsabläufe dafür, dass freiwerdende Fasern unmittelbar abgesaugt und sicher gebunden werden. Die Luft wird über Hochleistungsfilter geführt, bevor sie die Anlage verlässt, und das Personal arbeitet mit geeigneter persönlicher Schutzausrüstung. Was in der Wohnung lebensgefährlich wäre, geschieht hier kontrolliert und nach den Regeln des Arbeitsschutzes. Für Sie als Eigentümer bedeutet das: Der gesamte staubintensive Teil findet weit entfernt von Ihren Wohnräumen statt.

Auch der Transport folgt klaren Regeln. Das verpackte Gerät wird gesichert befördert, damit die Folie unbeschädigt bleibt und keine Beschädigung der Isolierung entsteht. Mehr zum allgemeinen Vorgehen lesen Sie in unserem Ratgeber Asbest entsorgen; wenn Sie unsicher sind, ob ein Material überhaupt belastet ist, hilft der Beitrag Asbest erkennen weiter.

Für Sie als Eigentümer bedeutet diese Arbeitsweise vor allem eines: minimale Belastung Ihrer Räume. Es gibt keinen Staub vom Aufflexen, keine offenen Speichersteine in der Wohnung und keine kontaminierten Werkzeuge. Der Fachbetrieb hinterlässt den Arbeitsbereich gereinigt und übergibt Ihnen die Dokumentation. Gerade in bewohnten Wohnungen, in Mehrfamilienhäusern oder bei laufendem Betrieb ist dieser staubarme Ansatz der einzige verantwortbare Weg – und ein wesentlicher Grund, warum die Demontage nicht improvisiert werden darf.

Entsorgungsweg, Abfallschlüssel und Nachweis

Asbesthaltige Abfälle dürfen nicht im Hausmüll, Bauschutt oder Sperrmüll landen. Sie sind gefährlicher Abfall und werden über zugelassene Annahmestellen entsorgt. Für asbesthaltige Bau- und Dämmabfälle wird in der Regel der AVV-Abfallschlüssel 17 06 05* verwendet. Das Sternchen kennzeichnet die Einstufung als gefährlich – mit allen Pflichten zur Dokumentation, die daraus folgen.

Entscheidend für Sie als Eigentümer ist der Entsorgungsnachweis. Der Fachbetrieb dokumentiert, dass das Material ordnungsgemäß übergeben und entsorgt wurde. Damit können Sie den korrekten Verbleib jederzeit belegen – etwa gegenüber Behörden, der Hausverwaltung oder einem späteren Käufer der Immobilie. Bewahren Sie diese Unterlagen sorgfältig auf. Enthält ein Gerät neben Asbest weitere Schadstoffe wie Chromat oder PCB, werden die entsprechenden Fraktionen jeweils dem passenden Abfallschlüssel zugeordnet.

Planen Sie eine Sanierung oder einen Heizungstausch, lohnt es sich, alle alten Speicheröfen gemeinsam entsorgen zu lassen. Das senkt den Stückpreis spürbar, reduziert die Zahl der Termine und bündelt den Aufwand für Absicherung und Transport. Erfassen Sie dafür vorab alle Geräte mit Standort und Typenschildangaben – das erleichtert ein passgenaues Angebot.

Wichtig zu wissen: Die ordnungsgemäße Entsorgung ist kein bloßer Formalismus, sondern Teil eines geschlossenen Nachweisweges für gefährliche Abfälle. Vom Ausbau über die Verpackung und den Transport bis zur Abgabe an der zugelassenen Annahmestelle wird jeder Schritt erfasst. Begleit- und Übernahmescheine dokumentieren, wer den Abfall wann übernommen hat. Für Sie als Eigentümer entsteht so eine lückenlose Kette, die im Bedarfsfall belegt, dass Ihr Nachtspeicherofen den korrekten Weg genommen hat und nicht etwa unzulässig im Restmüll oder auf einer wilden Kippe gelandet ist.

Was kostet die Entsorgung 2026?

Die häufigste Frage betrifft den Preis. Eine seriöse Antwort lautet: Es kommt darauf an. Die Kosten hängen vor allem von der Anzahl der Geräte, ihrer Größe und ihrem Gewicht, vom Zugang (Etage, Treppenhaus, enge Räume) und davon ab, ob das Gerät asbestfrei oder schadstoffbelastet ist. Die folgende Tabelle gibt eine grobe Orientierung – sie ersetzt kein Angebot.

GerätetypGrobe Orientierung pro Gerät (Stand 2026)Hinweis
Nachweislich asbestfreier Ofenca. 100–300 €abhängig von Größe und Zugang
Asbest-/schadstoffbelasteter Ofenca. ab 400 €Aufwand für staubarmen Ausbau und Nachweis
Mehrere Geräte gemeinsamgünstigerer StückpreisBündelung senkt die Kosten

Diese Werte sind eine grobe Orientierung (Stand 2026) und keine Preiszusage. Den genauen Aufwand erkennt ein Fachbetrieb erst vor Ort. Deshalb gilt bei Asbesta: Sie erhalten einen verbindlichen Festpreis nach kostenloser Besichtigung – ohne versteckte Posten. So wissen Sie vor Auftragserteilung genau, was die fachgerechte Entsorgung kostet.

Was treibt den Preis nach oben? Vor allem ein schwieriger Zugang: Geräte in oberen Etagen ohne Aufzug, in engen Treppenhäusern oder in fest verbauten Nischen erhöhen den Aufwand. Auch das hohe Gewicht der Speichersteine und der Sicherungsaufwand für bewohnte Bereiche spielen eine Rolle. Günstiger wird es dagegen, wenn mehrere Geräte gemeinsam abgeholt werden, der Weg nach draußen frei ist und Sie die Geräte bereits vom Strom getrennt vorbereiten lassen. Eine ehrliche Kostenplanung berücksichtigt diese Faktoren – pauschale Lockangebote ohne Besichtigung sollten Sie kritisch hinterfragen.

Probenahme an einem alten Speicherheizgerät zur Untersuchung auf Asbest und weitere Schadstoffe im Labor

Rechtslage und Pflichten für Eigentümer

Der rechtliche Rahmen für Arbeiten an Asbest ist eindeutig und in den letzten Jahren weiter verschärft worden. In Deutschland gilt seit 1993 ein Asbest-Totalverbot, Spritzasbest war bereits seit 1979 verboten. Für den Umgang mit vorhandenem Asbest sind die Gefahrstoffverordnung – deren Novelle am 5. Dezember 2024 in Kraft getreten ist – sowie die Technischen Regeln maßgeblich.

  • TRGS 519 regelt den Umgang mit Asbest – die maßgebliche Grundlage für die Demontage eines asbesthaltigen Nachtspeicherofens.
  • TRGS 521 betrifft den Umgang mit Mineralfasern (künstliche Mineralfasern, KMF).
  • TRGS 524 regelt Arbeiten in kontaminierten Bereichen.

Mit der Novelle der Gefahrstoffverordnung sind zudem die Erkundungs- und Informationspflichten gestärkt worden: Wer Arbeiten an Gebäuden veranlasst, die vor dem Asbestverbot errichtet wurden, muss vorhandene Informationen zum Baualter und zu möglichen Asbestvorkommen bereitstellen. Auch das spricht dafür, das Thema frühzeitig anzugehen und nicht erst, wenn der Ofen bereits halb demontiert in der Wohnung steht.

Für Sie als Eigentümer heißt das: Sie tragen die Verantwortung dafür, dass asbesthaltige Geräte fachgerecht entsorgt werden. Beauftragen Sie dafür einen nach TRGS 519 zertifizierten Betrieb, sind Sie auf der sicheren Seite – die Sachkunde, die Schutzmaßnahmen und der Entsorgungsnachweis liegen dann in fachkundiger Hand. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.

Besonders relevant wird das Thema bei Vermietung und Verkauf. Vermieter sind dem Schutz der Gesundheit ihrer Mieter verpflichtet, und beim Immobilienverkauf kann eine bekannte Schadstoffbelastung offenbarungspflichtig sein. Ein vorliegender Entsorgungsnachweis ist dann ein klares Plus: Er belegt, dass die Geräte fachgerecht beseitigt wurden, und schafft Vertrauen bei Käufern, Mietern und Behörden. Wer hier sauber dokumentiert, vermeidet spätere Auseinandersetzungen. Die konkrete Bewertung Ihres Einzelfalls sollten Sie im Zweifel rechtlich klären lassen.

Warum ein zertifizierter Fachbetrieb

Die Entsorgung eines asbesthaltigen Nachtspeicherofens vereint mehrere anspruchsvolle Aufgaben: die richtige Risikobewertung, den staubarmen Ausbau ohne Faserfreisetzung, die fachgerechte Verpackung und den Transport sowie die korrekte Zuordnung der Abfälle mit Nachweis. Jeder dieser Schritte verlangt Sachkunde nach TRGS 519, geeignete Ausrüstung und Erfahrung. Ein zertifizierter Fachbetrieb schützt damit nicht nur Ihre Gesundheit, sondern auch Sie rechtlich – und sorgt für einen lückenlosen, dokumentierten Verbleib der Schadstoffe.

Achten Sie bei der Auswahl auf einen gültigen Sachkundenachweis nach TRGS 519, eine klare schriftliche Leistungsbeschreibung und einen transparenten Umgang mit den Kosten. Seriöse Betriebe nennen keine Pauschalpreise ins Blaue hinein, sondern besichtigen das Objekt, bevor sie ein verbindliches Angebot machen. Auch die Frage nach dem Entsorgungsnachweis sollte selbstverständlich beantwortet werden. So erkennen Sie einen verlässlichen Partner – und vermeiden unseriöse Anbieter, die Geräte ohne die nötige Sachkunde und ohne Dokumentation mitnehmen.

Asbesta ist Ihr inhabergeführter, nach TRGS 519/524 zertifizierter Fachbetrieb aus Marl – tätig in ganz NRW. Wir übernehmen den kompletten Ablauf von der Besichtigung über den staubarmen Ausbau bis zur Entsorgung mit Nachweis. Mehr zu unseren Leistungen finden Sie unter Asbestsanierung und Abbrucharbeiten. Vereinbaren Sie jetzt Ihre kostenlose Besichtigung über unser Kontaktformular oder rufen Sie uns direkt an unter +49 2365 2960630 – wir nennen Ihnen einen verbindlichen Festpreis für die fachgerechte Entsorgung Ihres Nachtspeicherofens.

Häufige Fragen

Woran erkenne ich, ob mein Nachtspeicherofen Asbest enthält?

Der wichtigste Anhaltspunkt ist das Baujahr: Geräte, die vor etwa 1984 gebaut wurden, gelten als asbestbelastet. Prüfen Sie das Typenschild auf Hersteller, Typ und Baujahr. Lässt sich die Schadstofffreiheit nicht eindeutig nachweisen, müssen Sie das Gerät behandeln, als enthielte es Asbest. Öffnen Sie den Ofen niemals selbst, um „nachzusehen“ – genau dabei werden Fasern frei.

Darf ich meinen alten Nachtspeicherofen selbst zerlegen und entsorgen?

Nein. Sobald Asbest nicht ausgeschlossen werden kann, ist das eigenhändige Öffnen, Zerlegen oder Verbringen zum Wertstoffhof unzulässig und gesundheitlich gefährlich. Beim Zerlegen werden lungengängige Fasern freigesetzt, die Sie und Ihre Familie belasten. Erlaubt ist die Demontage und Entsorgung nur durch einen nach TRGS 519 zertifizierten Fachbetrieb, der staubarm arbeitet, das Gerät ordnungsgemäß verpackt und den Abfall mit Nachweis entsorgt.

Was kostet die Entsorgung eines asbesthaltigen Nachtspeicherofens?

Als grobe Orientierung (Stand 2026) liegen asbest- oder schadstoffbelastete Geräte bei etwa ab 400 Euro pro Stück, asbestfreie Öfen bei rund 100 bis 300 Euro. Der Preis hängt von Anzahl, Größe, Zugang und Etage ab. Mehrere Geräte senken den Stückpreis. Einen verbindlichen Festpreis erhalten Sie erst nach einer kostenlosen Besichtigung.

Wie wird ein asbesthaltiger Nachtspeicherofen fachgerecht ausgebaut?

Der Fachbetrieb schaltet das Gerät spannungsfrei, trennt es elektrisch, baut es staubarm aus und zerlegt es vor Ort bewusst nicht weiter. Stattdessen wird der Ofen im Ganzen luftdicht in reißfeste Folie verpackt, gesichert transportiert und erst in einer Absauganlage unter kontrollierten Bedingungen geöffnet und zerlegt. So bleibt die Faserfreisetzung in Ihren Räumen praktisch ausgeschlossen und Ihre Wohnung wird nicht kontaminiert.

Können in alten Nachtspeicheröfen außer Asbest weitere Schadstoffe stecken?

Ja. Neben Asbest in Speicherkern und Dichtungen können ältere Geräte Chromat in den Speichersteinen sowie PCB in Kondensatoren oder elektrischen Bauteilen enthalten. Auch diese Stoffe sind gesundheits- und umweltschädlich und erfordern eine fachgerechte Entsorgung. Ein zertifizierter Fachbetrieb prüft das Gerät ganzheitlich, berücksichtigt alle relevanten Schadstoffe und wählt für jede Fraktion den korrekten Entsorgungsweg mit Nachweis.

Welcher Abfallschlüssel gilt für asbesthaltige Nachtspeicheröfen?

Asbesthaltige Bau- und Dämmabfälle werden in der Regel unter dem AVV-Abfallschlüssel 17 06 05* geführt; das Sternchen kennzeichnet gefährlichen Abfall. Sie dürfen nicht in den Haus- oder Sperrmüll, sondern müssen über zugelassene Annahmestellen mit Entsorgungsnachweis entsorgt werden. Der Fachbetrieb dokumentiert die Übergabe lückenlos, sodass Sie als Eigentümer den ordnungsgemäßen Verbleib jederzeit gegenüber Behörden, Hausverwaltung oder einem späteren Käufer belegen können.

Wie lange dauert der Ausbau und worauf muss ich mich einstellen?

Ein einzelnes Gerät ist meist an einem Tag erledigt; mehrere Öfen können je nach Zugang und Etage länger dauern. Der Bereich wird abgesichert, der Stromkreis getrennt und der Ofen entnommen. Planen Sie ein, dass die Heizung danach fehlt – klären Sie vorab den Ersatz. Den genauen Zeitrahmen nennt Ihnen der Fachbetrieb nach der Besichtigung.

Über Abdul-Rahman Omeirat

Abdul-Rahman Omeirat ist Sachkundiger nach TRGS 519, Anlage 3 und führt die Asbesta Schadstoffsanierung. Wir sanieren Asbest und Schadstoffe in ganz Nordrhein-Westfalen und geben unser Wissen aus der Praxis weiter. Dieser Beitrag dient der Orientierung und ersetzt keine rechtliche Beratung im Einzelfall.

Nachweis: Sachkunde Asbest nach TRGS 519, Anlage 3. Qualifikationen & Nachweise ansehen

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