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Asbesta Schadstoffsanierung
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Schadstoffsanierung

Schadstoffsanierung in ganz NRW

Asbest, künstliche Mineralfasern, PAK und weitere Gebäudeschadstoffe – Analyse, fachgerechte Sanierung nach TRGS und dokumentierte Entsorgung. Aus Marl für ganz Nordrhein-Westfalen.

Was sind Gebäudeschadstoffe?

Als Gebäudeschadstoffe bezeichnet man gesundheitsgefährdende Stoffe, die früher als Baustoffe verarbeitet wurden und bis heute in Bestandsgebäuden stecken. Der bekannteste ist Asbest, seit dem 31. Oktober 1993 in Deutschland verboten. Dazu kommen alte künstliche Mineralfasern (KMF), polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) in Teer- und Bitumenklebern, polychlorierte Biphenyle (PCB) in Fugendichtungen und alte Holzschutzmittel wie PCP und Lindan.

Solange diese Materialien unversehrt sind, geben sie oft wenig ab – kritisch wird es beim Bohren, Schleifen, Brechen oder Abbruch. Deshalb steht am Anfang jeder Sanierung die Materialanalyse: Erst wenn im Labor geklärt ist, welcher Stoff vorliegt, planen wir den fachgerechten, getrennten Rückbau nach dem jeweils maßgeblichen Regelwerk.

Schadstoffgruppen im Überblick

  • Asbest

    Bis zum Verbot 1993 millionenfach verbaut – in Dach- und Fassadenplatten, Böden, Putzen und Klebern. Sanierung nach TRGS 519.

    Zur Asbestsanierung
  • Künstliche Mineralfasern (KMF)

    Alte Glas- und Steinwolle (vor 1996/2000) kann krebsverdächtig sein. Ausbau und Entsorgung nach TRGS 521.

    Zur KMF-Sanierung
  • PAK

    Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe in alten Teer-, Bitumen- und Parkettklebern. Behandlung nach TRGS 524.

    Zur PAK-Sanierung
  • PCB

    Polychlorierte Biphenyle in dauerelastischen Fugendichtungen und Anstrichen. Gebäudeschadstoff unter der TRGS 524.

    Im Glossar nachlesen
  • Holzschutzmittel (PCP/Lindan)

    Alte Holzschutzmittel auf Dachstühlen und Fachwerk. Gebäudeschadstoff unter der TRGS 524.

    Im Glossar nachlesen
  • Materialanalyse zuerst

    Ob und welcher Schadstoff vorliegt, klärt eine Laboranalyse – die Grundlage jeder Planung.

    Zur Materialanalyse

Alle Gruppen im direkten Vergleich (Asbest / KMF / PAK)

Rechtlicher Rahmen & Ablauf

Jede Schadstoffgruppe hat ihr eigenes Regelwerk: TRGS 519 für Asbest, TRGS 521 für alte Mineralwolle und TRGS 524 für Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen. Dazu kommen die Gefahrstoffverordnung und die Abfallschlüssel der AVV. Wir arbeiten sachkundig nach TRGS 519 und TRGS 524, übernehmen die behördliche Anzeige und dokumentieren jeden Schritt bis zur Freimessung und Entsorgung.

Ablauf

In fünf Schritten zur sauberen Übergabe

Von der ersten Anfrage bis zur freigemessenen Übergabe. Transparent, termintreu und lückenlos dokumentiert.

  1. Anfrage senden

    Telefonisch, per WhatsApp oder Formular – Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden.

  2. Besichtigung

    Kostenfrei vor Ort. Wir analysieren Material und Umfang.

  3. Festpreis-Angebot

    Transparent und fair als Festpreis – ohne versteckte Kosten.

  4. Fachgerechte Sanierung

    Nach TRGS 519, mit Schwarz-Weiß-Schleuse und Unterdruckhaltung.

  5. Entsorgung & Übergabe

    Inklusive Entsorgungsnachweis, Freimessung und Schlussdokumentation.

Häufige Fragen zur Schadstoffsanierung

Was zählt zu den Gebäudeschadstoffen?

Zu den häufigsten Gebäudeschadstoffen zählen Asbest, alte künstliche Mineralfasern (KMF), polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) in Teer- und Bitumenklebern, polychlorierte Biphenyle (PCB) in Fugendichtungen sowie alte Holzschutzmittel wie PCP und Lindan. Welcher Stoff vorliegt, klärt eine Materialanalyse.

Was ist der Unterschied zwischen Asbest-, KMF- und PAK-Sanierung?

Asbest fällt unter die TRGS 519, alte Mineralwolle (KMF) unter die TRGS 521 und PAK-belastete Materialien unter die TRGS 524. KMF und PAK sind kein Asbest, werden aber ebenso fachgerecht und getrennt behandelt. Einen direkten Vergleich der drei Gruppen finden Sie in unserer Wissensdatenbank.

Welche Regelwerke gelten für die Schadstoffsanierung?

Maßgeblich sind die Technischen Regeln für Gefahrstoffe: TRGS 519 (Asbest), TRGS 521 (alte Mineralwolle) und TRGS 524 (Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen), ergänzt um die Gefahrstoffverordnung und die Abfallschlüssel der AVV für die Entsorgung.

Wer darf eine Schadstoffsanierung durchführen?

Arbeiten an asbesthaltigen Materialien dürfen nur sachkundige Fachbetriebe nach TRGS 519 ausführen. Asbesta ist sachkundig nach TRGS 519 (Anlage 3) und TRGS 524 und übernimmt Analyse, Sanierung, Anzeige, Freimessung und dokumentierte Entsorgung aus einer Hand.

Wie läuft eine Schadstoffsanierung ab?

Zuerst wird das Material per Laboranalyse geklärt, dann die Sanierung geplant und – bei Asbest – bei der zuständigen Bezirksregierung angezeigt. Bei Faserfreisetzung wird der Bereich mit Schwarz-Weiß-Schleuse und Unterdruck abgeschottet. Nach dem Rückbau folgen Freimessung nach VDI 3492 und die dokumentierte Entsorgung als gefährlicher Abfall.

In welchem Gebiet ist Asbesta tätig?

Asbesta hat seinen Sitz in Marl und ist im gesamten Nordrhein-Westfalen tätig – im Ruhrgebiet und der Emscher-Lippe-Region, im Rheinland und Bergischen Land, im Münsterland und in Ostwestfalen-Lippe.

Kostenlose Anfrage

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  • Kostenlose Besichtigung vor Ort
  • Verbindliches Festpreis-Angebot – keine versteckten Kosten
  • Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden
  • Sanierung nach TRGS 519 mit dokumentierter Übergabe
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