Welleternit, oft auch als Wellasbest oder Asbestzement-Wellplatte bezeichnet, wurde jahrzehntelang als kostengünstiges und witterungsbeständiges Dach- und Fassadenmaterial verbaut. Bis zum Asbestverbot 1993 enthielten diese Faserzementplatten in der Regel Chrysotil (Weißasbest), teils auch Krokydolith. Solange die Platten intakt und fest verbaut sind, gelten sie als schwach gebundenes bis fest gebundenes Material - sobald jedoch Bohren, Sägen, Brechen oder die Verwitterung der Oberfläche ins Spiel kommt, können lungengängige Asbestfasern freigesetzt werden. Genau deshalb ist der Ausbau eine erlaubnispflichtige Tätigkeit, die nach TRGS 519 ausschließlich durch sachkundige Fachbetriebe erfolgen darf.
Asbesta ist ein inhabergeführter Fachbetrieb für Schadstoffsanierung aus Marl und in ganz Nordrhein-Westfalen im Einsatz. Unsere Mitarbeiter sind nach TRGS 519 Anlage 3 sachkundig geschult, stehen unter arbeitsmedizinischer Vorsorge und arbeiten mit der erforderlichen persönlichen Schutzausrüstung. Wir bauen Wellasbestplatten möglichst zerstörungsfrei und ohne hohe Kräfte aus, um die Faserfreisetzung von vornherein zu minimieren. Bei Bedarf werden die Platten vorab mit einem Restfaserbindemittel behandelt.
Als sachkundiger, erfahrener Fachbetrieb bieten wir Ihnen den kompletten Ablauf aus einer Hand: kostenfreie Besichtigung vor Ort, transparenter Festpreis, der fachgerechte Ausbau, die zugelassene Entsorgung mit Entsorgungsnachweis sowie die Schlussdokumentation. So haben Sie als Eigentümer, Hausverwaltung oder Gewerbebetrieb von Anfang an Rechtssicherheit und einen festen Ansprechpartner.
Leistungsumfang
- Emissionsarmer Ausbau asbesthaltiger Welleternit- und Wellasbestplatten von Dächern, Carports, Schuppen, Hallen und Fassaden
- Demontage nach TRGS 519 - zerstörungsfreies Lösen der Befestigungen statt Brechen, bei Bedarf Vorbehandlung mit faserbindendem Mittel
- Sichere Verpackung in staubdichten, gekennzeichneten Big Bags bzw. reissfester Folie und kontrollierter Abtransport
- Bereitstellung der persönlichen Schutzausrüstung (PSA) und Atemschutz für das gesamte Team
- Ordnungsgemäße Entsorgung über zugelassene Annahmestellen inklusive Entsorgungsnachweis
- Bei Faserfreisetzung im Innenbereich: Schwarz-Weiß-Schleuse und Unterdruckhaltung
- Schlussdokumentation und auf Wunsch Freimessung zur Bestätigung der Faserfreiheit
So gehen wir vor
- 01
Kostenfreie Besichtigung und Festpreisangebot
Wir begutachten Dachfläche, Plattenzustand und Zugänglichkeit vor Ort, klären den Materialverdacht und erstellen Ihnen ein verbindliches Festpreisangebot. Dabei legen wir auch die Arbeitsschutzmaßnahmen und die erforderliche Anzeige der Tätigkeit bei der zuständigen Behörde fest.
- 02
Vorbereitung und Arbeitsschutz
Vor Arbeitsbeginn richten wir den Arbeitsbereich ein, sichern Verkehrswege und stellen die PSA inklusive Atemschutz bereit. Bei stärker verwitterten Platten werden die Oberflächen mit einem Restfaserbindemittel behandelt, um aufgewirbelte Fasern zu binden.
- 03
Emissionsarmer Ausbau der Platten
Die Wellplatten werden möglichst zerstörungsfrei demontiert: Befestigungen werden gelöst statt durchtrennt, die Platten nicht geworfen oder gebrochen. So halten wir die Faserfreisetzung gemäß TRGS 519 so gering wie möglich.
- 04
Verpackung, Abtransport und Entsorgung
Die ausgebauten Platten werden staubdicht verpackt, als gefährlicher Abfall gekennzeichnet und über zugelassene Entsorgungsanlagen entsorgt. Sie erhalten den vollständigen Entsorgungsnachweis für Ihre Unterlagen.
- 05
Endkontrolle und Dokumentation
Zum Abschluss reinigen wir den Arbeitsbereich, führen bei Innenarbeiten eine Freimessung durch und übergeben Ihnen die Schlussdokumentation der durchgeführten Sanierung.
Häufige Fragen
Woran erkenne ich, ob meine Wellplatten Asbest enthalten?
Welleternit, der vor 1993 verbaut wurde, enthält mit hoher Wahrscheinlichkeit Asbest. Sicherheit gibt nur eine Materialprobe und Laboranalyse. Auf der Plattenunterseite finden sich teils Herstellerstempel mit Datumsangabe. Sprechen Sie uns an - wir beurteilen den Verdacht bei der Besichtigung und veranlassen bei Bedarf eine Probennahme.
Darf ich Wellasbestplatten selbst abbauen?
Nein. Der Ausbau asbesthaltiger Platten ist eine nach TRGS 519 erlaubnispflichtige Tätigkeit und darf nur von sachkundigen Fachbetrieben durchgeführt werden. Eigenleistung ohne Sachkunde ist nicht zulässig und gefährdet Ihre Gesundheit sowie die der Nachbarschaft.
Was passiert mit den ausgebauten Platten?
Asbesthaltige Wellplatten gelten als gefährlicher Abfall. Wir verpacken sie staubdicht, kennzeichnen sie vorschriftsmäßig und entsorgen sie über zugelassene Annahmestellen. Den Entsorgungsnachweis erhalten Sie als Bestätigung der ordnungsgemäßen Entsorgung.
Muss der Ausbau bei einer Behörde angezeigt werden?
Ja, asbestsanierende Tätigkeiten sind vor Beginn bei der zuständigen Arbeitsschutzbehörde anzuzeigen. Diese Anzeige übernehmen wir als Fachbetrieb für Sie, sodass alle formalen Anforderungen erfüllt sind.
In welchem Gebiet ist Asbesta tätig?
Wir sind von unserem Standort in Marl aus in ganz Nordrhein-Westfalen im Einsatz - vom Ruhrgebiet über das Münsterland bis ins Rheinland. Eine erste Besichtigung vor Ort ist für Sie kostenfrei.