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Asbesta Schadstoffsanierung
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Asbestsanierung

Asbest ist krebserregend und darf nur von Fachbetrieben mit Sachkunde nach TRGS 519 entfernt werden. Asbesta saniert asbesthaltige Materialien in ganz NRW sicher, behördlich angezeigt und mit lückenlosem Entsorgungsnachweis.

Fachkräfte im Schutzanzug am abgeschotteten Zugang zum Arbeitsbereich – Abschottungsfolie, Warnschild „Asbestfasern" und Big-Bags für die Entsorgung

Asbest wurde bis zum bundesweiten Verbot 1993 in unzähligen Baumaterialien verarbeitet - von Dachplatten und Fassadenverkleidungen über Bodenkleber und Flex-Platten bis zu Spachtelmassen, Rohrisolierungen und Brandschutzfeuerungen. Werden diese Materialien beschädigt, gebohrt, gebrochen oder abgerissen, setzen sie lungengängige Fasern frei, die nachweislich Asbestose, Lungen- und Rippenfellkrebs verursachen können. Aus diesem Grund regelt die TRGS 519 (Technische Regeln für Gefahrstoffe) Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten an asbesthaltigen Materialien verbindlich.

Die TRGS 519 unterscheidet zwischen Arbeiten geringen Umfangs (ASI-Arbeiten) und umfangreichen Sanierungen, für die ein behördlich anerkannter Sachkundenachweis und eine objektbezogene Anzeige bei der zuständigen Bezirksregierung erforderlich sind. Asbesta ist als Fachbetrieb nach Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) zugelassen, beschäftigt sachkundige Mitarbeiter nach TRGS 519 Anlage 3 und arbeitet mit arbeitsmedizinischer Vorsorge sowie voller Betriebshaftpflicht.

Wir begleiten Sie vom ersten Verdacht bis zur Freigabe: kostenfreie Besichtigung, transparenter Festpreis, fachgerechte Demontage unter Schutzmaßnahmen, gesetzeskonforme Entsorgung als gefährlicher Abfall. So erhalten private Bauherren, Hausverwaltungen, Industrie und öffentliche Auftraggeber eine rechtssichere und dokumentierte Sanierung.

Leistungsumfang

So gehen wir vor

  1. 01

    Besichtigung und Probenahme

    Wir besichtigen das Objekt kostenfrei, identifizieren verdächtige Materialien und sichern bei Bedarf Proben zur Laboranalyse. Erst das Ergebnis bestätigt, ob und in welcher Form Asbest vorliegt.

  2. 02

    Festpreisangebot und Behördenanzeige

    Sie erhalten einen transparenten Festpreis. Bei anzeigepflichtigen Arbeiten melden wir die Sanierung objektbezogen bei der zuständigen Bezirksregierung gemäß TRGS 519 an.

  3. 03

    Einrichtung des Schwarzbereichs

    Wir schotten den Arbeitsbereich staubdicht ab, damit keine Fasern in angrenzende Bereiche gelangen. Das Personal arbeitet mit geeigneter persönlicher Schutzausrüstung.

  4. 04

    Demontage und Entsorgung

    Die asbesthaltigen Materialien werden emissionsarm demontiert, staubdicht verpackt, gekennzeichnet und als gefährlicher Abfall entsorgt. Der Entsorgungsnachweis dokumentiert den Verbleib lückenlos.

  5. 05

    Freigabe und Übergabe

    Nach der Feinreinigung kontrollieren wir den Arbeitsbereich auf Faserfreiheit. Erst nach der Freigabe übergeben wir Ihnen die vollständige Schlussdokumentation.

Häufige Fragen

Woran erkenne ich, ob in meinem Gebäude Asbest verbaut ist?

Asbest wurde vor allem vor 1993 verwendet, etwa in Faserzement-Dachplatten (Wellplatten), Fassadenverkleidungen, Bodenbelägen, Fliesenklebern, Spachtelmassen und Rohrisolierungen. Sicherheit gibt nur eine Materialanalyse durch ein Labor - eine Sichtkontrolle allein reicht nicht aus. Wir entnehmen die Proben fachgerecht und ohne unnötige Faserfreisetzung.

Ist eine Behördenanzeige bei jeder Asbestsanierung Pflicht?

Die TRGS 519 unterscheidet zwischen Arbeiten geringen Umfangs und umfangreicheren Sanierungen. Letztere sind vor Beginn objektbezogen bei der zuständigen Bezirksregierung anzuzeigen. Wir prüfen den Einzelfall und übernehmen die Anzeige für Sie.

Was kostet eine Asbestsanierung?

Die Kosten hängen von Material, Menge, Zugänglichkeit und den erforderlichen Schutzmaßnahmen ab - etwa ob eine vollständige Abschottung nötig ist. Eine pauschale Zahl wäre unseriös. Wir besichtigen kostenfrei und erstellen anschließend einen transparenten Festpreis.

Wie lange dauert eine Asbestsanierung?

Die Dauer richtet sich nach Umfang und Verfahren. Kleinere Maßnahmen sind oft an einem Tag erledigt, größere Sanierungen mit Schwarzbereich und Freimessung dauern entsprechend länger. Den voraussichtlichen Zeitrahmen nennen wir im Angebot.

Darf ich Asbest nicht einfach selbst entfernen?

Nein. Arbeiten an asbesthaltigen Materialien dürfen nur durch Personen mit Sachkunde nach TRGS 519 ausgeführt werden, da unsachgemäße Demontage gesundheitsgefährdende Fasern freisetzt. Asbesta ist Fachbetrieb nach GefStoffV und setzt ausschließlich sachkundiges Personal ein.

Kostenlose Anfrage

Schnelle Anfrage, Festpreis nach kostenloser Besichtigung

  • Kostenlose Besichtigung vor Ort
  • Verbindliches Festpreis-Angebot – keine versteckten Kosten
  • Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden
  • Sanierung nach TRGS 519 mit dokumentierter Übergabe
Kostenlos & unverbindlich

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