In Duisburg bestimmt die Bauaufgabe, wie aufwändig eine TRGS-519-Sanierung wird, und kaum eine Stadt im Ruhrgebiet ist so deutlich von Werks- und Arbeitersiedlungen geprägt wie diese. Rund um die Hütten und ehemaligen Zechen in Hamborn, Marxloh, Meiderich und Rheinhausen liegen ausgedehnte Siedlungsbestände aus der Zeit vor 1993, in denen Asbest typischerweise nicht aus dem Originalbau, sondern aus späteren Modernisierungen stammt: Floor-Flex-Platten mit schwarzem Bitumenkleber, asbesthaltige Fliesen- und Spachtelmassen oder Brandschutzverkleidungen im Treppenhaus. In diesen oft bewohnten Mehrfamilien- und Reihenhäusern richten wir den betroffenen Bereich als abgeschotteten Schwarzbereich mit eigener Schwarz-Weiß-Schleuse und Unterdruckhaltung ein, damit keine Fasern in Nachbarwohnungen oder Hausflure gelangen. Wir staffeln solche Sanierungen häufig wohnungs- oder strangweise und geben jede Einheit erst nach bestandener Freimessung nach VDI 3492 wieder frei. So bleibt das übrige Haus während der Arbeiten bewohnbar.
Ein Duisburger Sonderthema ist die industrielle Hinterlassenschaft des Stahlstandorts und des größten Binnenhafens der Welt. Wo ehemalige Hütten-, Werkstatt-, Lager- und Hafenflächen - etwa im Umfeld von Thyssenkrupp in Hamborn und Bruckhausen oder auf dem ehemaligen Krupp-Hüttengelände in Rheinhausen - umgenutzt oder zurückgebaut werden, fällt Asbest in großen, technisch anspruchsvollen Mengen an. Typisch sind Brandschutzbeschichtungen auf Stahlträgern, Rohr- und Anlagenisolierungen sowie großflächige Welleternit-Eindeckungen über Hallen und Lagern. Solche Objekte führen wir abschnittsweise im Schwarzbereich nach TRGS 519 aus, mit detailliertem Arbeits- und Sicherheitsplan, Volleinhausung unter Unterdruck und mehrstufiger Abluftfilterung, bevor der eigentliche Abbruch beginnt. Die objektbezogene Anzeige übernehmen wir für Sie bei der Bezirksregierung Düsseldorf, in deren Regierungsbezirk Duisburg liegt.
Im gründerzeitlichen Altbestand von Neudorf und Duissern sowie im dichten Nachkriegs-Geschosswohnbau von Mitte, Hochfeld, Wanheimerort und Ruhrort geht es dagegen oft um klar abgrenzbare Bauteile. In den Stadtrand- und Werkssiedlungslagen von Walsum, Homberg und Rumeln-Kaldenhausen kommen häufig ein einzelnes Garagen- oder Schuppendach aus Welleternit, Asbestzement-Fassadenplatten an nachträglich verkleideten Giebeln oder asbesthaltige Fensterbänke hinzu. Hier reicht je nach Faserfreisetzungspotenzial häufig eine Sanierung mit emissionsarmen Verfahren und örtlich begrenzten Schutzmaßnahmen, ohne dass das ganze Gebäude eingehaust werden muss. Wir entscheiden nach Materialanalyse, welches TRGS-519-Verfahren für Ihr Duisburger Objekt angemessen und wirtschaftlich ist. In jedem Fall entsorgen wir die ausgebauten Materialien als gefährlichen Abfall mit Nachweis und dokumentieren die Sanierung lückenlos.
Häufige Fragen: Asbestsanierung in Duisburg
Wer ist bei einer Asbestsanierung in Duisburg die zuständige Behörde für die Anzeige?
Für Objekte in Duisburg ist die Bezirksregierung Düsseldorf zuständig, in deren Regierungsbezirk die Stadt liegt. Anzeigepflichtige Asbestarbeiten, die über Arbeiten geringen Umfangs hinausgehen, melden wir dort nach TRGS 519 vor Beginn objektbezogen an. Diese Anzeige und die zugehörige Dokumentation übernehmen wir als Fachbetrieb für Sie, inklusive Arbeits- und Sicherheitsplan.
Können Sie auch großflächige Asbestsanierungen auf ehemaligen Hütten- und Hafenflächen in Duisburg übernehmen?
Ja. Auf umgenutzten oder rückzubauenden Werks-, Hallen- und Hafenflächen, etwa im Umfeld der Stahlstandorte in Hamborn und Bruckhausen oder im ehemaligen Hüttengelände in Rheinhausen, sanieren wir Brandschutzbeschichtungen auf Stahlträgern, Anlagenisolierungen und Welleternit-Dächer abschnittsweise im Schwarzbereich nach TRGS 519. Das umfasst Materialanalyse, Anzeige bei der Bezirksregierung Düsseldorf, Entsorgung als gefährlichen Abfall und Dokumentation, bevor ein Abbruch erfolgt.
Muss in meiner Wohnung in einer Duisburger Werkssiedlung die ganze Wohnung eingehaust werden?
Das hängt vom Material und der Faserfreisetzung ab. In bewohnten Siedlungs- und Mehrfamilienhäusern in Marxloh, Meiderich oder Rheinhausen richten wir bei Floor-Flex, Bitumenkleber oder Spachtelmassen in der Regel einen abgeschotteten Schwarzbereich mit Schwarz-Weiß-Schleuse und Unterdruckhaltung ein, damit keine Fasern ins Treppenhaus oder in Nachbarwohnungen gelangen. Nach der Feinreinigung geben wir die Einheit erst nach bestandener Freimessung nach VDI 3492 wieder frei.