In Oberhausen entscheidet die Bauaufgabe darüber, wie aufwändig die TRGS-519-Sanierung wird. In den dicht bebauten Geschosswohnbauten der Wiederaufbaujahre, wie sie das Stadtbild rund um die Marktstraße und in den Quartieren der Innenstadt prägen, lassen sich asbesthaltige Floor-Flex-Platten, Bitumenkleber oder Spachtelmassen meist nur unter Volleinhausung mit Schwarz-Weiß-Schleuse und Unterdruckhaltung entfernen, weil bewohnte Nachbarwohnungen unmittelbar angrenzen. Wir staffeln solche Sanierungen häufig wohnungsweise, halten den Schwarzbereich gegenüber Treppenhaus und Nebenräumen faserdicht ab und belegen erst nach erfolgreicher Freimessung nach VDI 3492, dass die Einheit wieder bezogen werden kann.
Ein Oberhausener Sonderthema ist der Umgang mit der industriellen Hinterlassenschaft von Gutehoffnungshütte und Bergbau. Wo ehemalige Hütten-, Werkstatt- und Lagerflächen - etwa im Umfeld der Neuen Mitte oder im traditionellen Sterkrader Gewerbebestand - umgenutzt oder zurückgebaut werden, fällt Asbest oft in großen, technisch anspruchsvollen Mengen an: in Brandschutzbeschichtungen auf Stahlträgern, in Rohr- und Anlagenisolierungen sowie als großflächige Welleternit-Eindeckung. Solche Objekte erfordern eine objektbezogene Anzeige bei der Bezirksregierung Düsseldorf, einen detaillierten Arbeits- und Sicherheitsplan und meist eine abschnittsweise Sanierung im Schwarzbereich, bevor der eigentliche Abbruch beginnen kann.
In den werks- und genossenschaftlich geprägten Siedlungs- und Reihenhausbeständen Oberhausens - vom älteren Bestand bis zu den Nachkriegszeilen - geht es dagegen oft um klar abgrenzbare Bauteile: ein einzelnes asbesthaltiges Garagen- oder Schuppendach aus Welleternit, Asbestzement-Fassadenplatten an einer nachträglich verkleideten Giebelseite oder Fensterbänke. Hier reicht häufig eine Sanierung mit emissionsarmen Verfahren und örtlich begrenzten Schutzmaßnahmen, ohne dass das ganze Gebäude eingehaust werden muss. Wir entscheiden nach Materialanalyse und Faserfreisetzungspotenzial, welches TRGS-519-Verfahren für Ihr Oberhausener Objekt angemessen und wirtschaftlich ist.
Häufige Fragen: Asbestsanierung in Oberhausen
Brauche ich für eine Asbestsanierung in Oberhausen eine behördliche Anzeige?
Bei Sanierungen, die über Arbeiten geringen Umfangs hinausgehen, ja. Diese werden vor Beginn objektbezogen bei der zuständigen Behörde - für Oberhausen die Bezirksregierung Düsseldorf - angezeigt. Wir prüfen den Einzelfall nach TRGS 519, übernehmen die Anzeige und erstellen den erforderlichen Arbeits- und Sicherheitsplan für Sie.
Muss bei meiner Wohnung in einem Oberhausener Mehrfamilienhaus die ganze Wohnung eingehaust werden?
Das hängt vom Material und der Faserfreisetzung ab. In bewohnten Geschossbauten richten wir bei Floor-Flex, Bitumenkleber oder Spachtelmassen in der Regel einen abgeschotteten Schwarzbereich mit Schwarz-Weiß-Schleuse und Unterdruckhaltung ein, damit keine Fasern ins Treppenhaus oder in Nachbarwohnungen gelangen. Nach der Feinreinigung geben wir die Einheit erst nach bestandener Freimessung nach VDI 3492 frei.
Können Sie auch großflächige Asbestsanierungen auf ehemaligen Industrieflächen in Oberhausen übernehmen?
Ja. Auf umgenutzten oder rückzubauenden Hütten-, Werkstatt- und Hallenflächen, etwa im Umfeld der Neuen Mitte oder in Sterkrade, sanieren wir Brandschutzbeschichtungen, Anlagenisolierungen und Welleternit-Dächer abschnittsweise im Schwarzbereich nach TRGS 519 - inklusive Materialanalyse, Behördenanzeige, Entsorgung als gefährlichen Abfall und Dokumentation, bevor ein Abbruch erfolgt.