Asbestzement, auch als Faserzement bekannt, wurde jahrzehntelang in unzähligen Bauteilen verarbeitet: Dach- und Fassadenplatten (Welleternit), Blumenkästen, Lüftungskanäle, Wasserrohre, Fensterbänke und Zwischenwände. Solange das Material unbeschädigt verbaut ist, bleiben die Asbestfasern weitgehend gebunden. Sobald Asbestzement jedoch bohrt, brechen, sägen oder verwittern Sie es, können lungengängige Fasern freigesetzt werden - mit erheblichem Gesundheitsrisiko. Aus diesem Grund darf der Ausbau ausschließlich durch einen sachkundigen Fachbetrieb erfolgen.
Als inhabergeführter Fachbetrieb für Schadstoffsanierung übernimmt Asbesta die Demontage von Asbestzement-Bauteilen aller Art. Unsere Arbeiten richten sich konsequent nach der TRGS 519 (Asbest - Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten) sowie den Vorgaben der Gefahrstoffverordnung. Unsere Mitarbeiter sind sachkundig nach TRGS 519 Anlage 3 und werden arbeitsmedizinisch betreut. So gewährleisten wir, dass der Ausbau emissionsarm, dokumentiert und rechtssicher abgewickelt wird.
Als sachkundiger, erfahrener Fachbetrieb sind wir Ihr zuverlässiger Partner in ganz Nordrhein-Westfalen. Von der kostenfreien Besichtigung über den transparenten Festpreis bis zur Schlussdokumentation begleiten wir Ihr Vorhaben aus einer Hand - inklusive ordnungsgemäßer Entsorgung mit Entsorgungsnachweis und voller Betriebshaftpflicht.
Leistungsumfang
- Demontage von Asbestzement-Dachplatten und Wellplatten (Welleternit) inklusive Befestigungsmaterial
- Ausbau von Asbestzement-Fassadenplatten, Verkleidungen und Brüstungselementen
- Rückbau von Faserzement-Bauteilen wie Blumenkästen, Fensterbänken, Lüftungs- und Abwasserrohren
- Emissionsarme Demontage nach TRGS 519 - Vermeidung von Bruch, kein Sägen oder Schleifen am verbauten Material
- Staubbindung, sichere Verpackung in zugelassenen Big Bags bzw. Gewebesäcken und Kennzeichnung der Abfälle
- Ordnungsgemäße Entsorgung als asbesthaltiger Abfall mit lückenlosem Entsorgungsnachweis
- Bei Faserfreisetzung: staubdichte Abschottung und abschließende Freimessung
So gehen wir vor
- 01
Kostenfreie Besichtigung und Festpreisangebot
Wir begutachten die Asbestzement-Bauteile vor Ort, klären Umfang, Zugänglichkeit und mögliche Faserfreisetzung und beraten Sie zum weiteren Vorgehen. Anschließend erhalten Sie ein transparentes Angebot zum Festpreis - ohne versteckte Kosten.
- 02
Anzeige und Vorbereitung der Arbeiten
Wir übernehmen die nach TRGS 519 erforderliche Anzeige bei der zuständigen Behörde und Berufsgenossenschaft. Der Arbeitsbereich wird abgegrenzt und gesichert; bei Bedarf schotten wir den Arbeitsbereich staubdicht ab.
- 03
Emissionsarme Demontage
Die Asbestzement-Bauteile werden zerstörungsarm gelöst, um die Faserbindung zu erhalten. Wir verzichten auf staubintensive Verfahren wie Sägen oder Schleifen, binden anfallenden Staub und arbeiten mit persönlicher Schutzausrüstung.
- 04
Verpackung und ordnungsgemäße Entsorgung
Das Material wird staubdicht verpackt, gekennzeichnet und als asbesthaltiger Abfall zu einer zugelassenen Deponie verbracht. Sie erhalten den vollständigen Entsorgungsnachweis für Ihre Unterlagen.
- 05
Freimessung und Schlussdokumentation
Sofern eine Faserfreisetzung möglich war, erfolgt eine Freimessung des Arbeitsbereichs. Zum Abschluss erhalten Sie eine nachvollziehbare Schlussdokumentation der durchgeführten Arbeiten.
Häufige Fragen
Darf ich Asbestzement selbst ausbauen?
Für Privatpersonen ist der Eigenausbau rechtlich stark eingeschränkt und mit erheblichen Gesundheitsrisiken verbunden. Sobald Fasern freigesetzt werden können, schreibt die TRGS 519 sachkundiges Personal und definierte Schutzmaßnahmen vor. Im gewerblichen Bereich ist die Beauftragung eines Fachbetriebs grundsätzlich erforderlich. Wir übernehmen den Ausbau rechtssicher für Sie.
Wie erkenne ich, ob mein Bauteil aus Asbestzement besteht?
Faserzement wurde bis Anfang der 1990er-Jahre häufig mit Asbest hergestellt - typisch sind graue Wellplatten, Fassadenplatten oder Rohre. Eine sichere Aussage liefert nur eine Materialprobe und Laboranalyse. Wir beraten Sie bei der Besichtigung und veranlassen bei Bedarf eine Beprobung.
Nach welcher Vorschrift arbeiten Sie beim Ausbau von Asbestzement?
Asbestarbeiten richten sich nach der TRGS 519 (Asbest - Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten) sowie der Gefahrstoffverordnung. Asbesta ist hierfür zertifiziert, unsere Mitarbeiter sind sachkundig nach TRGS 519 Anlage 3 und arbeitsmedizinisch betreut.
Wie wird der Asbestzement nach dem Ausbau entsorgt?
Asbestzement gilt als gefährlicher Abfall. Wir verpacken das Material staubdicht, kennzeichnen es vorschriftsmäßig und verbringen es zu einer zugelassenen Deponie. Sie erhalten einen lückenlosen Entsorgungsnachweis.
Was kostet der Ausbau von Asbestzement?
Die Kosten hängen von Menge, Bauteilart, Zugänglichkeit und den erforderlichen Schutzmaßnahmen ab. Deshalb besichtigen wir kostenfrei vor Ort und erstellen Ihnen anschließend ein verbindliches Festpreisangebot ohne versteckte Zusatzkosten.