Bevor in Neuss ein einziges Bauteil bewegt wird, klären wir per Materialanalyse, ob tatsächlich Asbestzement vorliegt. Fest gebundener Asbestzement – etwa Wellplatten am Dach, Fassadentafeln oder Rohre – ist beim Ausbau weniger riskant als schwach gebundene Produkte, muss aber trotzdem zerstörungsarm demontiert werden. Wir lösen Platten ganzflächig statt sie zu brechen, befeuchten Schnittkanten und verpacken alles staubdicht. So gelangen keine Fasern in die Luft, was gerade in den dicht bebauten Nachkriegssiedlungen rund um Reuschenberg und Grimlinghausen wichtig ist.
Die Bausubstanz in Neuss reicht von der historischen Altstadt über die Hafen- und Industrieflächen bis zu den ausgedehnten Siedlungen der Nachkriegsjahre. In der Innenstadt und in Furth finden sich asbesthaltige Fensterbänke und Rohrleitungen in Wohnhäusern, während auf den Hafen- und Gewerbeflächen großflächige Asbestzement-Dächer und Kanäle typisch sind. Jedes Objekt bewerten wir einzeln: Wir prüfen Zustand, Verbauart und Zugänglichkeit und legen erst danach das Ausbauverfahren fest. Pauschallösungen gibt es bei uns nicht, weil sich Altbau und Industriehalle technisch deutlich unterscheiden.
Für die objektbezogene Asbest-Anzeige nach TRGS 519 ist in Neuss die Bezirksregierung Düsseldorf die zuständige Arbeitsschutzbehörde. Diese Anzeige übernehmen wir vor Beginn der Arbeiten, sodass Sie sich darum nicht kümmern müssen. Den ausgebauten Asbestzement entsorgen wir anschließend über zugelassene Annahmestellen mit lückenlosem Entsorgungsnachweis. Stoßen wir am Objekt zusätzlich auf KMF in Dämmungen (TRGS 521) oder PAK in alten Klebern und Teer (TRGS 524/551), grenzen wir das klar vom Asbest ab und behandeln es nach dem jeweils richtigen Regelwerk.
Häufige Fragen: Asbestzement ausbauen in Neuss
Welche Asbestzement-Bauteile baut Asbesta in Neuss aus?
Wir bauen alle fest gebundenen Asbestzement-Bauteile aus: Wellplatten und Tafeln an Dächern und Fassaden, Abwasser- und Lüftungsrohre, Kanäle sowie Fensterbänke. In Neusser Altbauten und Nachkriegssiedlungen sind das oft Fensterbänke und Rohre, auf den Hafen- und Industrieflächen eher großflächige Dach- und Fassadenplatten. Was genau vorliegt, klären wir bei der kostenlosen Besichtigung.
Muss der Ausbau in Neuss bei einer Behörde angezeigt werden?
Ja. Arbeiten an Asbestzement müssen nach TRGS 519 vor Beginn objektbezogen angezeigt werden. Zuständige Arbeitsschutzbehörde für Neuss ist die Bezirksregierung Düsseldorf. Diese Anzeige übernehmen wir komplett für Sie, ebenso die fachgerechte Entsorgung mit Nachweis. Sie müssen sich um keine Formalitäten kümmern.
Was kostet der Asbestzement-Ausbau in Neuss?
Eine seriöse Pauschale gibt es nicht, weil Menge, Verbauart und Zugänglichkeit stark variieren – eine kleine Fensterbank in Furth ist etwas anderes als ein Hallendach im Hafengebiet. Deshalb kalkulieren wir nach Material, Menge und Entsorgungsweg statt mit Pauschalen. Den verbindlichen Festpreis nennen wir nach der kostenlosen Besichtigung vor Ort. Anfahrt erfolgt aus Marl.