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Asbesta Schadstoffsanierung
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Fassadenplatten ausbauen

Wir bauen asbesthaltige Fassadenplatten in ganz NRW staubarm, vorschriftskonform nach TRGS 519 und mit lückenlosem Entsorgungsnachweis aus. Kostenfreie Besichtigung und transparenter Festpreis inklusive.

Fachkräfte im Schutzanzug demontieren asbestzementhaltige Fassadenplatten von einem eingerüsteten Wohnhaus; dahinter liegt die alte Mineralwoll-Dämmung frei

Asbestzement-Fassadenplatten - oft unter dem Markennamen Eternit bekannt - wurden bis 1993 millionenfach an Außenwänden, Giebeln und vorgehängten Fassaden verbaut. Sie bestehen aus einem Zement-Gemisch mit eingebundenen Asbestfasern (in der Regel fest gebundener Asbest) und gelten optisch als unscheinbare graue oder farbig beschichtete Platten. Solange sie unbeschädigt sind, geben sie kaum Fasern ab - beim Ausbau, Brechen, Bohren oder durch jahrzehntelange Verwitterung werden jedoch lungengängige Fasern frei, die nachweislich Krebs auslösen können.

Genau deshalb ist die Demontage keine gewöhnliche Abbrucharbeit, sondern eine anzeigepflichtige Asbestsanierung. Maßgeblich ist die TRGS 519 (Asbest - Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten); ergänzend gelten die Gefahrstoffverordnung und die LV 19/Asbest-Richtlinie. Wir führen die Arbeiten ausschließlich mit sachkundigem Personal nach TRGS 519 Anlage 3 durch und zeigen das Vorhaben vor Beginn bei der zuständigen Bezirksregierung an.

Als inhabergeführter Fachbetrieb aus Marl als sachkundiger Fachbetrieb planen wir jeden Fassadenausbau objektbezogen: emissionsarme, möglichst zerstörungsfreie Demontage der ganzen Platten, gesicherte Verpackung in zugelassene Big Bags und ordnungsgemäße Entsorgung als gefährlicher Abfall. So bleibt Ihre Baustelle sicher - für Bewohner, Nachbarn und unsere Mitarbeiter.

Leistungsumfang

So gehen wir vor

  1. 01

    Besichtigung & Materialklärung

    Wir besichtigen die Fassade kostenfrei vor Ort, beurteilen Plattenart, Befestigung und Zustand und klären bei Unsicherheit per Materialprobe und Laboranalyse, ob tatsächlich Asbest vorliegt. Auf dieser Basis erhalten Sie einen transparenten Festpreis.

  2. 02

    Anzeige & Vorbereitung

    Vor Arbeitsbeginn zeigen wir das Vorhaben bei der Bezirksregierung an und richten den Arbeitsbereich ein. Gerüst, Absperrung und Staubschutz werden so geplant, dass keine Fasern in die Umgebung gelangen.

  3. 03

    Emissionsarme Demontage

    Die Platten werden angefeuchtet und möglichst ganz, ohne Brechen oder Flexen, von der Unterkonstruktion gelöst. Diese zerstörungsfreie Arbeitsweise nach TRGS 519 hält die Faserfreisetzung minimal.

  4. 04

    Verpackung & Entsorgung

    Die ausgebauten Platten werden sofort staubdicht in gekennzeichnete Big Bags verpackt und als gefährlicher Abfall über zugelassene Deponien entsorgt. Sie erhalten den vollständigen Entsorgungsnachweis.

  5. 05

    Reinigung & Dokumentation

    Zum Abschluss reinigen wir den Bereich, kontrollieren auf Faserrückstände und übergeben Ihnen die Schlussdokumentation - die Grundlage für den anschließenden Aufbau Ihrer neuen Fassade.

Häufige Fragen

Sind alle alten Fassadenplatten asbesthaltig?

Nicht zwingend, aber Platten, die vor dem Asbestverbot 1993 verbaut wurden, stehen unter dringendem Verdacht. Sicherheit gibt nur eine Materialprobe mit Laboranalyse. Wir beurteilen das Material bei der Besichtigung und veranlassen bei Bedarf eine Probenahme, bevor gearbeitet wird.

Darf ich asbesthaltige Fassadenplatten selbst abbauen?

Nein. Das eigenmächtige Entfernen ist nach TRGS 519 und Gefahrstoffverordnung nicht zulässig und gefährdet Ihre Gesundheit. Die Demontage ist anzeigepflichtig und darf nur durch sachkundige Fachbetriebe erfolgen - genau das übernehmen wir für Sie.

Was kostet der Ausbau der Fassadenplatten?

Der Preis hängt von Fläche, Plattenart, Befestigung, Gerüstbedarf und Entsorgungsmenge ab. Wir besichtigen kostenfrei und nennen Ihnen danach einen transparenten Festpreis ohne versteckte Kosten - inklusive Entsorgung und Dokumentation.

Wie wird verhindert, dass Fasern in die Nachbarschaft gelangen?

Wir arbeiten emissionsarm: Die Platten werden angefeuchtet, möglichst ganz und ohne Brechen demontiert und sofort dicht verpackt. Der Arbeitsbereich wird abgesichert; bei Bedarf ergänzen wir weitere Staubschutzmaßnahmen, sodass die Faserfreisetzung minimal bleibt.

Erhalte ich einen Nachweis über die Entsorgung?

Ja. Asbestzementplatten gelten als gefährlicher Abfall (AVV 17 06 05*) und werden über zugelassene Deponien entsorgt. Sie bekommen den vollständigen Entsorgungsnachweis sowie eine Schlussdokumentation der gesamten Sanierung.

Kostenlose Anfrage

Schnelle Anfrage, Festpreis nach kostenloser Besichtigung

  • Kostenlose Besichtigung vor Ort
  • Verbindliches Festpreis-Angebot – keine versteckten Kosten
  • Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden
  • Sanierung nach TRGS 519 mit dokumentierter Übergabe
Kostenlos & unverbindlich

Kostenlos & unverbindlich · Antwort in 24 Stunden

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