Ein Auftrag in Krefeld beginnt mit der kostenlosen Besichtigung des Objekts. Wir prüfen die Fassadenplatten, entnehmen bei Bedarf Proben für eine Materialanalyse und klären, ob tatsächlich Asbestzement vorliegt. Danach erhalten Sie einen verbindlichen Festpreis. Vor Arbeitsbeginn übernimmt Asbesta die objektbezogene Asbest-Anzeige nach TRGS 519 bei der zuständigen Arbeitsschutzbehörde, der Bezirksregierung Düsseldorf. Erst nach Freigabe und mit eingerichtetem Schwarzbereich beginnt der eigentliche Ausbau der Platten, meist sicher vom Gerüst aus.
Krefelds Bausubstanz ist gemischt: Neben den repräsentativen Samt-und-Seide-Villen aus der Gründerzeit in Bockum und Uerdingen finden sich zahlreiche Arbeiterhäuser und Werkssiedlungen sowie große Industrieareale entlang des Rheins bei Linn und Uerdingen. Asbestzement-Fassadenplatten wurden vor allem an Nachkriegsbauten, Anbauten und Wirtschaftsgebäuden in Fischeln, Hüls und den Werkssiedlungen verbaut. Wir kennen diese Konstruktionen und stimmen den Ausbau auf den jeweiligen Wandaufbau und das geplante neue Fassadensystem ab.
Beim Ausbau lösen wir die Platten möglichst zerstörungsfrei, vermeiden Brechen und Schleifen und verpacken das Material staubdicht in zugelassene Big Bags. Die Entsorgung erfolgt über zugelassene Annahmestellen mit lückenloser Nachweisführung. Häufig grenzen an Krefelder Fassaden weitere Schadstoffe an: KMF-Dämmungen fallen unter TRGS 521, alte Teer- und PAK-haltige Kleber unter TRGS 524 beziehungsweise TRGS 551. Diese Stoffe sind kein Asbest, werden aber sauber abgegrenzt und bei Bedarf im selben Zug fachgerecht mitentfernt.
Häufige Fragen: Fassadenplatten ausbauen in Krefeld
Wie erkenne ich asbesthaltige Fassadenplatten an meinem Haus in Krefeld?
Sicherheit gibt nur eine Materialanalyse. Verdächtig sind graue, oft welligen oder schindelartigen Asbestzementplatten an Fassaden, die vor dem Asbest-Totalverbot 1993 verbaut wurden. Gerade an Krefelder Nachkriegsbauten und Werkssiedlungen ist das häufig. Bei der kostenlosen Besichtigung nehmen wir eine Probe und klären den Befund eindeutig, bevor irgendwelche Arbeiten beginnen.
Muss der Ausbau in Krefeld bei einer Behörde angezeigt werden?
Ja. Der Ausbau asbesthaltiger Fassadenplatten ist nach TRGS 519 vorab objektbezogen anzuzeigen. Zuständige Arbeitsschutzbehörde für Krefeld ist die Bezirksregierung Düsseldorf. Diese Anzeige übernimmt Asbesta für Sie inklusive Arbeitsplan und Nachweisen, sodass die Maßnahme rechtssicher und ohne Verzögerung für Sie ablaufen kann.
Lohnt sich der Plattenausbau vor einer neuen Fassade in Krefeld?
In der Regel ja. Viele Krefelder Eigentümer lassen die alten Asbestzementplatten vor einer energetischen Sanierung entfernen, etwa vor WDVS oder einer Vorhangfassade. So liegt der Untergrund frei, der Schadstoff ist dauerhaft beseitigt und das Gerüst lässt sich gemeinsam nutzen. Den verbindlichen Festpreis erhalten Sie nach der kostenlosen Besichtigung vor Ort.