Ein Floor-Flex-Projekt in Krefeld beginnt bei uns immer mit einer kostenlosen Besichtigung vor Ort und einer Materialanalyse, denn nur eine Probe zeigt sicher, ob die quadratischen Bodenplatten und der schwarze Kleber Asbest enthalten. Floor-Flex-Vinylplatten wurden bis zum Asbest-Totalverbot 1993 in vielen Wohnungen und Gewerberäumen verlegt. Auf Basis des Befunds erstellen wir Ihnen einen verbindlichen Festpreis. Erst danach planen wir den staubarmen Ausbau samt Kleberentfernung – ohne grobes Aufbrechen, das Fasern freisetzen würde.
Krefelds Bausubstanz ist vielfältig: In den gründerzeitlichen Samt-und-Seide-Villen rund um die Innenstadt, in den Arbeiterhäusern von Fischeln und Linn sowie in den weitläufigen Industriearealen finden sich häufig nachträglich verlegte Floor-Flex-Böden über älteren Dielen oder Estrichen. Auch in Uerdingen, Hüls und Bockum stoßen Eigentümer beim Renovieren regelmäßig auf diese Platten. Wir richten unser Vorgehen nach Raumgröße, Untergrund und Klebersituation aus und schützen angrenzende Wohnbereiche durch saubere Abschottung und Unterdruckhaltung.
Für die objektbezogene Asbest-Anzeige nach TRGS 519 ist in Krefeld die Bezirksregierung Düsseldorf die zuständige Arbeitsschutzbehörde. Diese Anzeige übernehmen wir vor Arbeitsbeginn für Sie, sodass alle Fristen und Vorgaben eingehalten werden. Häufig liegen unter Floor-Flex zusätzlich PAK-haltige Teer- oder Bitumenkleber, die wir nach TRGS 524/551 getrennt bewerten – PAK ist kein Asbest. Nach Abschluss erhalten Sie die Entsorgungsnachweise, damit der Boden sauber und dokumentiert für den Neuaufbau bereitsteht.
Häufige Fragen: Floor-Flex entfernen in Krefeld
Woran erkenne ich Floor-Flex-Platten in meiner Krefelder Wohnung?
Floor-Flex sind meist quadratische Vinylplatten von rund 25 oder 30 Zentimetern Kantenlänge, oft in unauffälligen Tönen, verlegt mit schwarzem Bitumenkleber. Sicherheit gibt nur eine Materialanalyse. Wir nehmen bei der kostenlosen Besichtigung in Krefeld eine Probe und klären, ob tatsächlich Asbest enthalten ist, bevor irgendetwas bewegt wird.
Muss bei Floor-Flex-Entfernung in Krefeld eine Behörde informiert werden?
Ja. Vor Beginn der Arbeiten ist eine objektbezogene Anzeige nach TRGS 519 erforderlich. In Krefeld ist dafür die Bezirksregierung Düsseldorf als Arbeitsschutzbehörde zuständig. Diese Anzeige übernehmen wir für Sie und stellen sicher, dass die Sanierung vorschriftsmäßig und fristgerecht angemeldet ist.
Wird der Bitumenkleber unter den Platten mit entfernt?
Ja, der schwarze Kleber ist oft das eigentliche Problem und kann Asbest oder PAK enthalten. Wir entfernen Platten und Kleber gemeinsam staubarm nach TRGS 519, PAK-Kleber bewerten wir getrennt nach TRGS 524/551. So bleibt der Krefelder Untergrund sauber und tragfähig für den neuen Bodenaufbau.