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Asbesta Schadstoffsanierung
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Abbrucharbeiten

Wir führen Abbruch-, Rückbau- und Teilabbrucharbeiten in ganz NRW durch – mit vorheriger Schadstofferkundung, sortenreiner Trennung und lückenlosem Entsorgungsnachweis. So wird aus dem Abriss ein kontrollierter, dokumentierter Prozess statt eines unkalkulierbaren Risikos.

Abbruchbagger beim kontrollierten Rückbau eines mehrgeschossigen Gebäudes

Abbrucharbeiten umfassen weit mehr als das reine Niederlegen von Bauteilen. Vor jedem Eingriff steht die Erkundung der verbauten Stoffe: In Gebäuden vor 1995 sind asbesthaltige Materialien, künstliche Mineralfasern (KMF), PAK-haltige Klebstoffe und PCB-belastete Fugenmassen verbreitet. Erst wenn diese Schadstoffe identifiziert und – wo erforderlich – vorab durch eine Sanierung entfernt sind, beginnt der eigentliche Abbruch. Dieses Vorgehen ist nicht optional, sondern ergibt sich aus der Gefahrstoffverordnung und der TRGS 519 für asbesthaltige Bauteile.

Wir unterscheiden zwischen vollständigem Rückbau, Teilabbruch einzelner Bauteile und der Entkernung, bei der das Tragwerk erhalten bleibt und nur der Innenausbau entfernt wird. Welcher Weg sinnvoll ist, hängt von Statik, Nachbarbebauung, Schadstofflage und Ihrem Bauziel ab. Als inhabergeführter Fachbetrieb als sachkundiger Fachbetrieb planen wir den Bauablauf so, dass tragende Strukturen und angrenzende Gebäudeteile geschützt bleiben.

Ein zentraler Punkt ist die Trennung der Abbruchmassen. Statt alles als Mischabfall zu entsorgen, trennen wir Bauschutt, Holz, Metall, Gips und belastete Fraktionen direkt vor Ort sortenrein. Das senkt die Entsorgungskosten, ist abfallrechtlich vorgeschrieben und liefert Ihnen einen nachvollziehbaren Verbleib jeder Fraktion – belegt durch Entsorgungs- und Begleitscheine.

Leistungsumfang

So gehen wir vor

  1. 01

    Besichtigung & Schadstofferkundung

    Wir besichtigen das Objekt kostenfrei, prüfen verbaute Materialien und nehmen bei Verdacht Proben für die Laboranalyse. So ist vor dem ersten Schlag klar, ob Asbest, KMF oder PAK vorliegen.

  2. 02

    Abbruchplanung & Festpreis

    Auf Basis von Statik, Schadstofflage und Bauziel legen wir Reihenfolge und Verfahren fest – vollständiger Rückbau, Teilabbruch oder Entkernung – und unterbreiten ein transparentes Festpreis-Angebot.

  3. 03

    Vorgezogene Schadstoffsanierung

    Belastete Bauteile werden vor dem Abbruch fachgerecht entfernt, bei Asbest nach TRGS 519 mit den erforderlichen Schutzmaßnahmen und Anzeige bei der Bezirksregierung.

  4. 04

    Abbruch & sortenreine Trennung

    Der Rückbau erfolgt kontrolliert, mit Schutz angrenzender Bauteile. Die Abbruchmassen werden direkt vor Ort in Fraktionen getrennt.

  5. 05

    Entsorgung & Übergabe

    Jede Fraktion wird ordnungsgemäß entsorgt und mit Entsorgungs- und Begleitscheinen dokumentiert. Sie erhalten eine besenreine Fläche und die Schlussdokumentation.

Häufige Fragen

Brauche ich für einen Abbruch eine Genehmigung?

Das hängt vom Objekt und Umfang ab. Vollständige Abbrüche und bestimmte Teilabbrüche sind in NRW häufig anzeige- oder genehmigungspflichtig; reine Innen-Entkernungen oft nicht. Werden asbesthaltige Bauteile entfernt, kommt zusätzlich die Anzeige der Arbeiten bei der Bezirksregierung nach TRGS 519 hinzu. Wir klären den jeweiligen Bedarf bei der Besichtigung.

Was kostet ein Abbruch?

Eine seriöse Pauschale lässt sich nicht ohne Objektkenntnis nennen, denn die Kosten hängen von Gebäudegröße, Bauweise, Schadstoffbelastung, Zugänglichkeit und Entsorgungsmenge ab. Nach der kostenfreien Besichtigung erhalten Sie von uns ein transparentes Festpreis-Angebot ohne versteckte Kosten.

Worin liegt der Unterschied zwischen Abriss, Teilabbruch und Entkernung?

Beim vollständigen Abriss wird das gesamte Gebäude zurückgebaut. Beim Teilabbruch werden nur einzelne Bauteile entfernt, etwa ein Anbau oder eine Geschossdecke. Bei der Entkernung bleibt das Tragwerk stehen und nur der Innenausbau – Wände, Estriche, Installationen – wird entfernt, typisch bei Kernsanierungen.

Warum muss vor dem Abbruch auf Schadstoffe geprüft werden?

Bei Gebäuden vor 1995 sind Asbest, KMF, PAK und PCB verbreitet. Würde man sie unkontrolliert mit abbrechen, gelangten Fasern und Schadstoffe in die Umwelt, und der gesamte Bauschutt gälte als belastet. Die vorherige Erkundung und vorgezogene Sanierung sind nach Gefahrstoffverordnung und TRGS Pflicht und halten zugleich die Entsorgungskosten kalkulierbar.

Wie wird der Abbruchschutt entsorgt?

Wir trennen die Massen bereits vor Ort sortenrein in Fraktionen wie Bauschutt, Holz, Metall, Gips und belastete Materialien. Jede Fraktion wird über zugelassene Entsorgungswege abgeführt und mit Entsorgungs- und Begleitscheinen dokumentiert, sodass der Verbleib lückenlos nachweisbar ist.

Kostenlose Anfrage

Schnelle Anfrage, Festpreis nach kostenloser Besichtigung

  • Kostenlose Besichtigung vor Ort
  • Verbindliches Festpreis-Angebot – keine versteckten Kosten
  • Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden
  • Sanierung nach TRGS 519 mit dokumentierter Übergabe
Kostenlos & unverbindlich

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