Am Anfang eines Rückbaus in Mönchengladbach steht bei uns nicht das schwere Gerät, sondern die Erkundung der Bausubstanz. In Gründerzeitvierteln rund um Gladbach und in Hardterbroich finden sich häufig alte Bodenbeläge mit Floor-Flex-Platten und Bitumenkleber, während großvolumiger Nachkriegsbau eher KMF-Dämmungen birgt. Erst wenn klar ist, welche Materialien wo verbaut sind, legen wir den schadstoffgetrennten Rückbau fest. So vermeiden wir, dass belastete und unbelastete Fraktionen vermischt werden – das ist Voraussetzung für eine saubere Entsorgung und einen kalkulierbaren Ablauf.
Mönchengladbach ist von der einstigen Textilindustrie geprägt, und gerade in Rheydt und Giesenkirchen stehen viele gewerbliche Bestandsgebäude vor Umnutzung oder Abriss. An Dächern und Fassaden treffen wir dort oft auf Welleternit und Asbestzement, in alten Klebern und Teerbahnen auf PAK nach TRGS 524 und 551. Diese Stoffe sind kein Asbest und werden klar abgegrenzt behandelt. Wir bauen geordnet zurück, sichern den Bereich und führen die einzelnen Materialströme getrennt ab, statt alles als Mischabbruch zu deklarieren.
Sind asbesthaltige Materialien im Spiel, erstatten wir vor Beginn die objektbezogene Anzeige nach TRGS 519 bei der für Mönchengladbach zuständigen Arbeitsschutzbehörde, der Bezirksregierung Düsseldorf. Unsere Anfahrt von rund 75 Kilometern aus Marl planen wir fest ein; ein Büro vor Ort haben wir nicht, dafür eine durchgängige Betreuung von der kostenlosen Besichtigung über die Erkundung bis zur dokumentierten Übergabe. So erhalten Eigentümer und Verwalter in Rheindahlen oder Gladbach einen Ablauf, der rechtlich abgesichert und nachvollziehbar ist.
Häufige Fragen: Abbrucharbeiten in Mönchengladbach
Brauche ich vor einem Abriss in Mönchengladbach eine Schadstofferkundung?
Ja. Vor dem Rückbau älterer Gebäude in Mönchengladbach ist eine Erkundung sinnvoll und meist notwendig, weil bis zum Asbest-Totalverbot 1993 viele Materialien belastet waren. Wir nehmen Proben von verdächtigen Bauteilen wie Bodenbelägen, Dachplatten oder Dämmungen und lassen sie analysieren. Auf dieser Grundlage planen wir den schadstoffgetrennten Rückbau und die korrekte Entsorgung.
Wer ist bei asbesthaltigem Rückbau in Mönchengladbach die zuständige Behörde?
Für die objektbezogene Anzeige nach TRGS 519 ist in Mönchengladbach die Bezirksregierung Düsseldorf die zuständige Arbeitsschutzbehörde. Wir erstatten diese Anzeige fristgerecht, bevor die Asbestarbeiten beginnen, und dokumentieren den gesamten Ablauf. Für PAK- oder KMF-Arbeiten gelten die TRGS 524 beziehungsweise 521 – auch das berücksichtigen wir in der Planung.
Sitzt Asbesta in Mönchengladbach vor Ort?
Nein, unser Sitz ist in Marl, rund 75 Kilometer entfernt. Wir sind in ganz NRW tätig und kommen für Besichtigung und Ausführung nach Mönchengladbach an den Niederrhein. Die Besichtigung ist kostenlos; auf ihrer Basis erstellen wir einen verbindlichen Festpreis für den Rückbau. So entstehen für Sie keine Unsicherheiten bei der Anfahrt oder den Kosten.