Die Düsseldorfer Innenstadtquartiere prägen den Charakter vieler Abbruchprojekte. In den Gründerzeitvierteln Pempelfort, Flingern, Unterbilk und Bilk stehen häufig Entkernungen an, bei denen das Tragwerk erhalten bleibt und nur der Innenausbau herausgenommen wird – Voraussetzung für Loft- und Dachgeschossausbauten oder Nutzungsänderungen. Die Schadstofflagen stammen hier selten aus der Bauzeit selbst, sondern aus den Modernisierungen der 1960er bis 1980er Jahre: asbesthaltige Bodenkleber unter Parkett, Vinyl-Asbest-Platten (Floor-Flex), Nachtspeicheröfen und Rohrisolierungen. Vor jedem Rückbau steht deshalb die Schadstofferkundung, damit belastete Bauteile vorab und getrennt vom übrigen Abbruch saniert werden. Reine Entkernungen sind in NRW oft nicht anzeige- oder genehmigungspflichtig, doch die Asbestsanierung selbst ist es immer – sie wird nach TRGS 519 vorab bei der Bezirksregierung Düsseldorf angezeigt. So bleibt die Substanz des Altbaus geschützt, während die Belastungen kontrolliert ausgeschleust werden.
Anspruchsvoller wird es beim Nachkriegs-Wohn- und Bürobau der 1950er bis 1970er Jahre, der in Friedrichstadt, Derendorf und der City das Bild bestimmt. Bürohochhäuser sowie Stahlskelett- und Stahlbetonbauten dieser Epoche wurden vielfach mit Spritzasbest und Brandschutzplatten an Stützen, Trägern und in abgehängten Decken ausgerüstet – schwach gebundener Asbest, der den anspruchsvollsten Fall darstellt und besondere Schutzmaßnahmen erfordert. Bei Teilabbruch oder Vollabbruch solcher Gebäude muss diese Belastung zwingend vor dem eigentlichen Rückbau entfernt werden, bevor an Statik und Tragwerk gearbeitet wird. Auch die Satellitenstadt Garath mit ihrem seriellen Wohnungsbau der 1960er Jahre bringt typische Asbest- und KMF-Lagen mit, etwa in Fassadenelementen und Installationsschächten. Asbesta erkundet vorab, sichert die Sanierung nach TRGS 519 ab und stimmt die Anzeige mit der Bezirksregierung Düsseldorf ab. Erst danach folgt der Rückbau unter Schutz von Nachbarbebauung und Versorgungsleitungen.
Über die Wohnquartiere hinaus gibt es in Düsseldorf ausgeprägte Gewerbe- und Industrieflächen mit eigenem Profil, etwa rund um die ehemalige Glashütte in Gerresheim sowie in den Stadtrandlagen Richtung Benrath und Garath. Hallen, ehemalige Produktionsgebäude und Lagerflächen enthalten häufig Asbestzement in Dach- und Wellplatten, PAK in alten Bitumen- und Klebeschichten sowie PCB in Fugendichtungen und Anstrichen. Vor dem Abbruch trennen wir die Massen sortenrein direkt vor Ort – Bauschutt, Holz, Metall, Gips und belastete Fraktionen getrennt –, denn das ist abfallrechtlich Pflicht und senkt zugleich die Entsorgungskosten spürbar. Vollabbrüche und bestimmte Teilabbrüche sind in NRW häufig anzeige- oder genehmigungspflichtig bei der städtischen Bauaufsicht der Landeshauptstadt Düsseldorf; die Asbest-Anzeige nach TRGS 519 läuft parallel über die Bezirksregierung Düsseldorf. Jede entsorgte Fraktion wird mit Entsorgungs- und Begleitscheinen lückenlos dokumentiert. Am Ende übergeben wir die Fläche besenrein und nachvollziehbar abgerechnet.
Häufige Fragen: Abbrucharbeiten in Düsseldorf
Wir wollen einen Gründerzeit-Altbau in Pempelfort oder Unterbilk entkernen – brauchen wir eine Genehmigung?
Reine Entkernungen, bei denen das Tragwerk erhalten bleibt und nur der Innenausbau entfernt wird, sind in NRW oft nicht eigenständig anzeige- oder genehmigungspflichtig. Anzeigepflichtig ist jedoch immer die Asbestsanierung: Werden bei der Erkundung asbesthaltige Bodenkleber, Floor-Flex-Platten oder Rohrisolierungen festgestellt, zeigen wir diese Arbeiten vorab nach TRGS 519 bei der Bezirksregierung Düsseldorf an. Wir klären die konkrete Pflichtenlage vor Projektbeginn und stimmen sie mit der städtischen Bauaufsicht ab. So vermeiden Sie Verzögerungen und arbeiten rechtssicher.
Beim Rückbau eines Nachkriegs-Bürohochhauses in der City wurde Spritzasbest vermutet – wie geht Asbesta vor?
Spritzasbest und asbesthaltige Brandschutzplatten an Stützen, Trägern und abgehängten Decken sind in Düsseldorfer Stahlskelett- und Stahlbetonbauten der 1950er bis 1970er Jahre verbreitet und gelten als schwach gebundener Asbest – der anspruchsvollste Fall. Vor jedem Abbruch steht deshalb die Schadstofferkundung, die Umfang und Bindung der Belastung feststellt. Die Sanierung erfolgt unter den besonderen Schutzmaßnahmen der TRGS 519, vorab angezeigt bei der Bezirksregierung Düsseldorf. Erst wenn die belasteten Bauteile entfernt sind, beginnt der eigentliche Teil- oder Vollabbruch unter Schutz von Statik und Nachbarbebauung.
Lohnt sich die sortenreine Trennung bei einem Hallenabbruch in Gerresheim oder am Stadtrand wirklich?
Ja – die sortenreine Trennung der Abbruchmassen ist nicht nur abfallrechtlich Pflicht, sondern senkt auch die Entsorgungskosten deutlich. Bei Hallen und ehemaligen Industriebauten in Gerresheim und in den Stadtrandlagen trennen wir Bauschutt, Holz, Metall, Gips und belastete Fraktionen wie Asbestzement, PAK-haltiges Bitumen oder PCB-Fugen direkt vor Ort. Belastete Materialien werden gesondert und dokumentiert über Entsorgungs- und Begleitscheine entsorgt. Das hält die Kosten kalkulierbar und die Entsorgung lückenlos nachweisbar.