In den Bergarbeitersiedlungen Gladbecks ist der Abbruch fast nie nur eine Abbruchaufgabe. Die Kolonie Uhlandstraße als älteste erhaltene Bergarbeitersiedlung der Stadt und die denkmalgeschützte Siedlung Schlägel und Eisen in Zweckel mit ihren verputzten Häusern und Walm- und Mansarddächern stehen unter besonderem Schutz – hier kommt fast immer nur ein Teilabbruch oder eine Entkernung in Frage, bei der das Tragwerk erhalten bleibt und nur der Innenausbau herauskommt. Genau dieser Innenausbau ist es, der die Schadstoffe enthält: In den Reihenhäusern rund um Brauck, Zweckel und Schultendorf treffen wir bei der Erkundung regelmäßig auf Floor-Flex-Bodenplatten mit schwarzem Bitumenkleber, asbesthaltige Fensterbänke und Spachtelmassen sowie KMF in nachträglichen Dämmungen. Diese belasteten Bauteile sanieren wir vorab – Asbest nach TRGS 519 mit vorheriger Anzeige bei der Bezirksregierung Münster als zuständiger Arbeitsschutzbehörde –, bevor der eigentliche Rückbau beginnt. So bleibt die geschützte Bausubstanz unangetastet und der freigelegte Bereich kann anschließend gefahrlos weiterverarbeitet werden. Erst danach folgt der schadstofffreie Entkernungsschritt mit besenreiner Übergabe.
Im Wiederaufbau- und Nachkriegswohnbau von Butendorf, Ellinghorst, Rosenhügel und der Innenstadt geht es häufiger um den vollständigen Rückbau ganzer Gebäude oder Gebäudeteile. Bei solchen Vollabbrüchen und bestimmten Teilabbrüchen in NRW ist in der Regel eine Anzeige oder Genehmigung bei der städtischen Bauaufsicht Gladbeck beziehungsweise der Bauaufsicht des Kreises Recklinghausen erforderlich; reine Entkernungen ohne Eingriff ins Tragwerk sind das oft nicht. Wir klären diese Abgrenzung vor Beginn und stimmen den Ablauf darauf ab. Vor dem Abriss erkunden wir die Substanz dieser Jahrgänge auf Asbestzement in Dach und Fassade, Spritzasbest und asbesthaltige Brandschutzplatten an Treppenhäusern sowie PCB in Fugendichtstoffen und PAK in alten Bitumen- und Teerschichten. Die belasteten Fraktionen werden zuerst und getrennt entfernt, sodass der mineralische Bauschutt für den eigentlichen Abbruch möglichst sauber bleibt. Während der Arbeiten sichern wir Statik, angrenzende Bebauung und Versorgungsleitungen – im verdichteten Geschosswohnbau ein zentraler Planungspunkt.
Den dritten Schwerpunkt bilden die Gewerbe-, Industrie- und Hallenflächen aus der Strukturwandel-Ära – das Erbe der Zechen Graf Moltke, Möller, Mathias Stinnes 3/4 in Brauck und der Zeche Zweckel, deren letzte Schachtanlage 1971 geschlossen wurde. Werden alte Werks-, Lager- und Produktionshallen umgenutzt oder zurückgebaut, fallen großvolumige Schadstofflagen an: Welleternit-Eindeckungen, Brandschutzbeschichtungen auf Stahlträgern, Rohr- und Anlagenisolierungen sowie öl- und teerbelastete Bodenaufbauten. Hier führen wir Erkundung, vorgezogene Schadstoffsanierung und Rückbau aus einer Hand zusammen und trennen die Abbruchmassen schon vor Ort sortenrein – Bauschutt, Holz, Metall, Gips und belastete Fraktionen getrennt. Diese sortenreine Trennung senkt die Entsorgungskosten und ist abfallrechtlich Pflicht; jede Fuhre wird mit Entsorgungs- und Begleitscheinen dokumentiert. Am Ende steht die besenreine, beräumte Fläche – sei es als Baufeld für einen Neubau oder als geräumtes Gewerbeareal.
Häufige Fragen: Abbrucharbeiten in Gladbeck
Darf an einem denkmalgeschützten Bergarbeiterhaus in Zweckel oder an der Kolonie Uhlandstraße überhaupt abgebrochen werden?
An geschützter Substanz wie der Siedlung Schlägel und Eisen oder der Kolonie Uhlandstraße kommt in der Regel kein Vollabbruch in Frage, sondern ein Teilabbruch oder eine Entkernung, bei der das Tragwerk erhalten bleibt und nur der Innenausbau entfernt wird. Was zulässig ist, hängt von den Denkmal- und Bauauflagen der Stadt Gladbeck ab; diese klären wir vor Beginn ab. Den belasteten Innenausbau – etwa asbesthaltige Bodenplatten oder KMF-Dämmungen – sanieren wir dabei vorab, bevor wir entkernen. So bleibt die schützenswerte Bausubstanz unbeschädigt.
Muss ich einen Abbruch in Gladbeck genehmigen oder anzeigen lassen?
Das hängt vom Umfang ab. Vollabbrüche und bestimmte Teilabbrüche sind in NRW meist anzeige- oder genehmigungspflichtig bei der städtischen Bauaufsicht Gladbeck beziehungsweise der Bauaufsicht des Kreises Recklinghausen, während reine Entkernungen ohne Eingriff ins Tragwerk häufig nicht darunterfallen. Kommt asbesthaltiges Material zum Vorschein, ist zusätzlich die Asbestsanierung nach TRGS 519 vorab bei der Bezirksregierung Münster anzuzeigen. Wir prüfen die Einordnung für Ihr Gladbecker Objekt und übernehmen die erforderlichen Anzeigen.
Warum wird der Abbruchschutt schon vor Ort in Gladbeck getrennt?
Die sortenreine Trennung von Bauschutt, Holz, Metall, Gips und belasteten Fraktionen ist abfallrechtlich Pflicht und senkt zugleich die Entsorgungskosten deutlich, weil sauberer mineralischer Bauschutt günstiger zu verwerten ist als gemischter Abfall. Gerade in den schadstoffhaltigen Bestandsbauten der Gladbecker Bergbau- und Nachkriegsjahre werden belastete Bauteile mit Asbest, PAK oder PCB vorab und getrennt entfernt, damit der übrige Abbruch möglichst sauber bleibt. Jede Fraktion wird mit Entsorgungs- und Begleitscheinen dokumentiert. Am Ende übergeben wir die Fläche besenrein.