Die Marler Bausubstanz ist stark von Bergbau und Chemiepark geprägt, und das schlägt sich direkt im Abbruchgeschehen nieder. In den Zechen- und Werkssiedlungen der 1950er- bis 1990er-Jahre in Brassert, Drewer und Hüls geht es selten um den glatten Vollabbruch, sondern meist um Teilrückbau und Entkernung: Bei diesen Häusern bleibt das Tragwerk stehen, während wir Innenausbau, alte Bodenaufbauten, Verkleidungen und Haustechnik herausnehmen. Genau diese Bauteile stammen aus der Zeit vor dem Asbestverbot, weshalb wir vor dem ersten Aufbruch eine Schadstofferkundung ansetzen. Floor-Flex-Platten mit Bitumenkleber, Asbestpappe hinter Heizkörpern, künstliche Mineralfasern in Dämmungen und PAK-haltige Klebebahnen tauchen hier regelmäßig auf. Solche Fraktionen werden vorab saniert - asbesthaltige nach TRGS 519 - bevor der eigentliche Rückbau und die sortenreine Trennung der Abbruchmassen beginnen.
Rund um Marl-Mitte und den Marler Stern dominieren die großvolumigen Geschoss- und Hochhausbauten der 1960er- und 1970er-Jahre, dazu Schul-, Verwaltungs- und Zweckbauten dieser Epoche. Werden solche Objekte für eine Umnutzung entkernt oder ganz abgebrochen, ist die Schadstofflage anspruchsvoller: Spritzasbest an Decken und Trägern, asbesthaltige Brandschutzplatten in Treppenhäusern und Schächten sowie PCB-haltige Fugendichtungen und Anstriche gehören zum typischen Befund. Diese belasteten Bauteile sanieren wir vorab im abgeschotteten Bereich, asbesthaltige Arbeiten zeigen wir vor Beginn objektbezogen bei der Bezirksregierung Münster an - Marl gehört zum Regierungsbezirk Münster, nicht zu Arnsberg. Erst nach der Schadstoffsanierung folgt der bauliche Rückbau, bei dem wir Statik, Versorgungsleitungen und Nachbarbebauung schützen. Reine Entkernungen sind in NRW oft nicht genehmigungspflichtig, während Vollabbrüche und bestimmte Teilabbrüche bei der Bauaufsicht des Kreises Recklinghausen anzeige- oder genehmigungspflichtig sein können - das klären wir objektbezogen vorab.
Ein eigener Schwerpunkt sind die Industrie- und Hallenobjekte im Umfeld des Chemieparks Marl sowie die ländlich geprägten Lagen in Polsum und Sinsen-Lenkerbeck. Bei Werks-, Lager- und Hallengebäuden fallen beim Rückbau großvolumige Wellasbest-Dächer, asbesthaltige Lüftungs- und Rohrleitungsdichtungen sowie KMF-Dämmungen an, die vor dem Abbruch der Tragkonstruktion zu entfernen sind. Auf den Höfen und in den Nebengebäuden der ländlichen Stadtteile geht es eher um Stall-, Scheunen- und Schuppenabbruch mit Eternit-Wellplatten und alten Faserzement-Verkleidungen. In beiden Fällen trennen wir die Abbruchmassen schon vor Ort sortenrein nach Bauschutt, Holz, Metall, Gips und belasteten Fraktionen - das senkt die Entsorgungskosten und ist abfallrechtlich Pflicht. Jede Maßnahme schließen wir mit Entsorgungs- und Begleitscheinen sowie einer besenreinen Übergabe der Fläche ab. Von unserem Sitz in Marl aus sind die Wege in alle genannten Stadtteile kurz, sodass auch eine kurzfristige Begehung des Objekts vor Angebotserstellung problemlos möglich ist.
Häufige Fragen: Abbrucharbeiten in Marl
Warum steht vor dem Abbruch in Marl immer eine Schadstofferkundung?
Weil ein Großteil der Marler Bausubstanz - Zechensiedlungen, Geschossbauten und Hallen - vor dem Asbestverbot 1993 errichtet wurde und dort Asbest, künstliche Mineralfasern, PAK und PCB verbreitet sind. Vor jedem Rückbau oder jeder Entkernung erkunden wir deshalb die Bauteile, damit belastete Fraktionen nicht unkontrolliert in die Abbruchmassen geraten. Asbesthaltige Bauteile sanieren wir vorab nach TRGS 519 und zeigen die Arbeiten bei der Bezirksregierung Münster an. Erst danach beginnt der eigentliche bauliche Abbruch.
Brauche ich für einen Abbruch oder eine Entkernung in Marl eine Genehmigung?
Das hängt vom Umfang ab. Reine Entkernungen, bei denen nur der Innenausbau entfernt wird und das Tragwerk stehen bleibt, sind in NRW häufig nicht genehmigungspflichtig. Vollabbrüche und bestimmte Teilabbrüche können dagegen bei der Bauaufsicht des Kreises Recklinghausen anzeige- oder genehmigungspflichtig sein. Wir klären das für Ihr Marler Objekt vorab und übernehmen die nötigen Schritte; die Asbest-Anzeige nach TRGS 519 läuft zusätzlich über die Bezirksregierung Münster.
Wie läuft der Rückbau einer alten Halle am Chemiepark Marl konkret ab?
Zuerst erkunden wir die Schadstofflage - bei Hallenobjekten sind das meist Wellasbest-Dächer, asbesthaltige Dichtungen und KMF-Dämmungen. Diese belasteten Bauteile entfernen und entsorgen wir vorab fachgerecht, asbesthaltige nach TRGS 519 mit Behördenanzeige. Anschließend folgt der bauliche Rückbau unter Schutz von Statik, Versorgungsleitungen und Nachbarbebauung, wobei wir die Abbruchmassen direkt vor Ort sortenrein nach Bauschutt, Metall, Holz und belasteten Fraktionen trennen. Zum Abschluss erhalten Sie die Entsorgungs- und Begleitscheine sowie eine besenreine Fläche.