Die anzeigepflichtige Asbestsanierung in Marl läuft über die Bezirksregierung Münster als zuständige Arbeitsschutzbehörde - Marl gehört zum Regierungsbezirk Münster, nicht zu Arnsberg wie die südlicheren Ruhrgebietsstädte. Diese Zuständigkeit kennen wir aus dem Tagesgeschäft, weshalb wir die objektbezogene Anzeige nach TRGS 519 für Ihr Marler Objekt fristgerecht und vollständig einreichen. Für umfangreiche Sanierungen mit Schwarz-Weiß-Schleuse und Unterdruckhaltung übernehmen wir die gesamte behördliche Abwicklung, sodass Sie als Eigentümer, Hausverwaltung oder Marler Gewerbebetrieb keinen Behördenweg selbst gehen müssen.
Anders als beim reinen Ausbau eines Wellplattendachs geht es bei der klassischen Asbestsanierung in Marl häufig um schwach gebundenen Asbest in Innenräumen - und davon gibt es in der Marler Bausubstanz reichlich. In den großvolumigen Geschoss- und Hochhausbauten der 1960er- und 1970er-Jahre rund um Marl-Mitte und den Marler Stern sowie in Schul-, Verwaltungs- und Zweckbauten dieser Epoche kommen Spritzasbest an Decken und Trägern, asbesthaltige Brandschutzplatten in Treppenhäusern und Versorgungsschächten sowie Asbestpappe hinter Heizkörpern und in Lüftungskanälen vor. Solche Materialien erfordern den voll abgeschotteten Schwarzbereich mit Unterdruckhaltung, Personenschleuse und Freimessung nach VDI 3492 - ein Verfahren, das wir bei laufendem Betrieb so planen, dass angrenzende Wohnungen oder Büroeinheiten nutzbar bleiben.
Bei der Bewohnerschaft der Marler Zechen- und Werkssiedlungen ist die Asbestsanierung oft eng mit Modernisierung und Heizungstausch verzahnt. Wer in Brassert, Drewer oder Hüls einen alten Bodenaufbau öffnet, eine Etagenheizung ersetzt oder ein Bad entkernt, legt dabei regelmäßig asbesthaltige Schichten frei. Hier setzen wir den abgeschotteten Schwarzbereich raum- oder geschossweise auf, koordinieren die Sanierung mit Ihrem Handwerker und übergeben den Bereich erst nach Feinreinigung und erfolgreicher Freimessung wieder zur Weiternutzung. Für die Industrie- und Hallenobjekte im Umfeld des Chemieparks bündeln wir Anzeige, abgeschottete Sanierung und Luftmessung zu einem planbaren Ablauf mit Festpreis.
Häufige Fragen: Asbestsanierung in Marl
Bei welcher Behörde wird die Asbestsanierung in Marl angezeigt?
Marl gehört zum Regierungsbezirk Münster, deshalb läuft die objektbezogene Anzeige umfangreicher Asbestsanierungen nach TRGS 519 über die Bezirksregierung Münster als zuständige Arbeitsschutzbehörde. Wir übernehmen diese Anzeige für Sie und reichen sie vor Arbeitsbeginn fristgerecht ein - inklusive Arbeits- und Sicherheitsplan für Ihr Marler Objekt.
Können Sie in Marl auch bei bewohnten Häusern einen Schwarzbereich einrichten?
Ja. Gerade in den bewohnten Geschoss- und Reihenhäusern der Marler Siedlungen richten wir den abgeschotteten Schwarzbereich mit Unterdruckhaltung und Personenschleuse raum- oder etagenweise ein. So bleibt der übrige Wohn- oder Geschäftsbereich nutzbar, während wir den belasteten Abschnitt staubdicht sanieren und anschließend per Freimessung nach VDI 3492 freigeben.
Was unterscheidet die Asbestsanierung von einer einfachen Asbestentfernung in Marl?
Von einer Asbestsanierung im engeren Sinn sprechen wir, wenn schwach gebundener oder großflächig verbauter Asbest entfernt wird - etwa Spritzasbest, Brandschutzplatten oder Asbestpappe in den Marler Hochhäusern und Zweckbauten der 1960er/70er. Diese Arbeiten erfordern den voll abgeschotteten Schwarzbereich mit Behördenanzeige und Freimessung, während der reine Ausbau intakter Wellplatten oft mit geringeren Schutzmaßnahmen auskommt.