Gladbecks Baubestand ist stark von der Bergbau- und Wachstumsphase bis Anfang der 1990er Jahre geprägt. In Stadtteilen wie Brauck, Zweckel und Rentfort stoßen wir bei Sanierungen regelmäßig auf typische asbesthaltige Bauteile dieser Epoche: Faserzement-Wellplatten auf Garagen, Schuppen und Nebengebäuden, asbesthaltige Fassadenverkleidungen an Reihen- und Mehrfamilienhäusern sowie Floor-Flex-Bodenplatten und bituminöse Kleber in Wohnungen der ehemaligen Werks- und Genossenschaftssiedlungen. Solche Materialien wurden bis zum Asbestverbot 1993 flächendeckend verbaut und tauchen bei Modernisierung, Heizungstausch oder Abriss zuverlässig wieder auf.
Im gemischten Gewerbe- und Hallenbestand Gladbecks finden sich neben Wellasbest-Dächern häufig asbesthaltige Brandschutzplatten, Spritzasbest an Stahlträgern und Dichtungen in alten technischen Anlagen. Hier richten wir die Schwarz-Weiß-Schleuse und die Unterdruckhaltung so ein, dass der laufende Betrieb in angrenzenden Bereichen möglichst wenig gestört wird, und stimmen die Sanierungsabschnitte mit dem Eigentümer ab. Bei festgebundenem Material (Asbestzement) und schwach gebundenem Material (Spritzasbest, Pappen) gelten unterschiedliche Schutzstufen nach TRGS 519, die wir vor Ort konkret festlegen.
Für die behördliche Seite ist die zuständige Bauaufsicht des Kreises Recklinghausen maßgeblich; Sanierungsanzeigen erstellen wir nach TRGS 519 und übergeben nach Abschluss eine vollständige Dokumentation samt Entsorgungsnachweisen. Von unserem Sitz in Marl sind wir in Gladbeck mit kurzen Wegen vor Ort – sowohl für die Begehung einzelner Wohnungen als auch für größere Objekte. Im Verdachtsfall empfiehlt sich vor jeder Sanierung eine Materialprobe, damit Umfang, Schutzmaßnahmen und Entsorgung des Asbests sicher geplant werden können.
Häufige Fragen: Asbestsanierung in Gladbeck
Woran erkenne ich Asbest in einem Gladbecker Haus aus der Bergbauzeit?
Sicher feststellen lässt sich Asbest nur über eine Materialprobe im Labor. In Gladbecker Bauten bis 1993 sind typische Verdachtsbauteile Faserzement-Wellplatten auf Garagen und Nebengebäuden, Fassadenverkleidungen, Floor-Flex-Bodenplatten mit schwarzem Kleber sowie Dichtungen und Brandschutzplatten. Vor einer Sanierung nehmen wir die Probe und planen danach die passenden Schutzmaßnahmen nach TRGS 519.
Muss eine Asbestsanierung in Gladbeck angemeldet werden?
Ja. Arbeiten an asbesthaltigen Materialien sind nach TRGS 519 anzeige- bzw. anmeldepflichtig. Wir übernehmen die Sanierungsanzeige und stimmen uns mit der zuständigen Bauaufsicht des Kreises Recklinghausen ab. Nach Abschluss erhalten Sie eine vollständige Dokumentation mit Entsorgungsnachweisen für den fachgerecht beseitigten Asbest.
Kann während der Asbestsanierung im Gladbecker Mehrfamilienhaus weiter gewohnt werden?
Das hängt von Material und Umfang ab. Der eigentliche Sanierungsbereich wird mit Schwarz-Weiß-Schleuse und Unterdruckhaltung hermetisch abgeschottet, sodass keine Fasern in angrenzende Wohnungen gelangen. Bei festgebundenem Asbestzement an Außenbauteilen ist die Beeinträchtigung meist gering; bei schwach gebundenem Material in Innenräumen legen wir die Abschnitte und einen möglichen Auszug vorab gemeinsam fest.