Marl ist wie kaum eine andere Stadt im nördlichen Ruhrgebiet vom Bergbau geprägt – die Zechen Auguste Victoria und der angegliederte Koksbetrieb lieferten über Jahrzehnte Steinkohlenteer, der in der Bauwirtschaft als preiswertes Binde- und Dichtmaterial galt. Genau hier liegt der Ursprung vieler PAK-Belastungen, die wir heute in der Region antreffen: schwarze, teerartig riechende Klebstoffe unter altem Parkett oder Holzpflaster, teerhaltige Dachpappen und Bitumenbahnen sowie Teerkork-Dämmungen. Besonders in den Zechen- und Werkssiedlungen der 1950er- bis 1990er-Jahre in Brassert, Drewer und Hüls stoßen Eigentümer beim Entfernen alter Bodenbeläge regelmäßig auf solche Schichten. Der Leitparameter Benzo[a]pyrol ist krebserzeugend und gelangt vor allem beim Anschleifen, Aufstemmen oder thermischen Bearbeiten als Staub oder Ausgasung in die Raumluft. Vor Beginn jeder Maßnahme entnehmen wir deshalb eine Materialprobe und lassen sie im Labor analysieren. Erst auf Basis des Ergebnisses planen wir den emissionsarmen Ausbau – nicht nach Vermutung.
Rund um Marl-Mitte und den Marler Stern prägen großvolumige Geschoss- und Hochhausbauten der 1960er- und 1970er-Jahre das Bild, dazu zahlreiche Zweck-, Schul- und Verwaltungsgebäude dieser Epoche. In solchen Objekten finden sich teerhaltige Parkettkleber, Estrich- und Abdichtungsschichten ebenso wie bestimmte Fugenmassen, die im Zuge von Umbau oder Modernisierung fachgerecht ausgebaut werden müssen. Wir arbeiten dabei mit abgesaugten Maschinen, schotten den Arbeitsbereich ab und halten ihn bei Bedarf unter Unterdruck, damit keine belasteten Stäube in angrenzende Bereiche gelangen. Die Vorgaben der Gefahrstoffverordnung in Verbindung mit TRGS 524 (Arbeiten in kontaminierten Bereichen) und TRGS 551 (teer- und pechhaltige Stoffe) sind für uns verbindlich. Anders als bei Asbest greift hier nicht die TRGS 519 – PAK sind keine Fasern, sondern teerhaltige Verbindungen, was die Schutz- und Entsorgungswege bestimmt. Die Entsorgung erfolgt sortenrein nach LAGA und AVV mit lückenlosem Nachweis. So bleibt nachvollziehbar, welches Material wohin verbracht wurde.
Neben den dicht bebauten Stadtteilen reicht das Spektrum in Marl von Industrie- und Hallenobjekten am Chemiepark bis zu ländlich geprägten Lagen in Polsum und Sinsen-Lenkerbeck mit Höfen und Nebengebäuden. Auch dort treffen wir auf teerhaltige Abdichtungen an Dächern und Fundamenten oder auf alte Teerkork-Dämmungen, die bei Sanierung oder Abriss korrekt behandelt werden müssen. Da unser Firmensitz direkt am Venusweg 24 in Marl liegt, sind die Wege in alle Stadtteile kurz und eine kurzfristige Begehung ist meist schnell umsetzbar. Für gewerbliche Asbestarbeiten in der Region wäre die Bezirksregierung Münster die zuständige Arbeitsschutzbehörde – PAK-Arbeiten selbst sind nicht anzeigepflichtig nach TRGS 519, unterliegen aber denselben hohen Sorgfaltsanforderungen. Wir beraten Sie ehrlich, welche Schritte tatsächlich notwendig sind, und verzichten auf unnötige Maßnahmen. Asbesta ist überregional in NRW tätig, hat in Marl aber den Heimvorteil der direkten Nähe. Das schätzen gerade Eigentümer, die zeitnah Klarheit über ihr Gebäude brauchen.
Häufige Fragen: PAK-Sanierung in Marl
Warum ist PAK in Marler Gebäuden so häufig anzutreffen?
Marl war über Jahrzehnte ein Zentrum des Steinkohlenbergbaus – die Zeche Auguste Victoria und die zugehörige Kokerei lieferten Steinkohlenteer, aus dem PAK stammen. Teerhaltige Kleber, Dachpappen und Dämmungen wurden in der Region günstig und reichlich verbaut, vor allem in Gebäuden vor etwa 1980. Besonders in den Zechen- und Werkssiedlungen in Brassert, Drewer und Hüls sowie in den Zweckbauten rund um Marl-Mitte treten diese Stoffe häufig auf. Sicherheit gibt nur eine Materialprobe mit Laboranalyse.
Ist eine PAK-Sanierung in Marl bei der Bezirksregierung Münster anzuzeigen wie eine Asbestsanierung?
Nein. Die Anzeigepflicht bei der Bezirksregierung Münster nach TRGS 519 betrifft Asbestarbeiten – PAK sind kein Asbest und damit nicht faserförmig, sondern teerhaltige, krebserzeugende Verbindungen. Für PAK gelten die TRGS 524 (kontaminierte Bereiche) und TRGS 551 (teer- und pechhaltige Stoffe) im Rahmen der Gefahrstoffverordnung. Diese Regelwerke schreiben emissionsarmes Arbeiten, Abschottung und sortenreine Entsorgung nach LAGA/AVV vor. Wir setzen diese Vorgaben auch ohne formale Anzeigepflicht konsequent um.
Wie schnell können Sie von Ihrem Standort in Marl zu einer Begehung kommen?
Unser Firmensitz liegt direkt am Venusweg 24 in Marl, sodass die Wege in alle Stadtteile – von Polsum und Sinsen-Lenkerbeck bis zum Marler Stern und zum Chemiepark – kurz sind. Eine kurzfristige Begehung lässt sich dadurch in der Regel zeitnah einrichten. Bei der Begehung beurteilen wir den Verdachtsbereich, entnehmen bei Bedarf eine Materialprobe und besprechen das weitere Vorgehen. Asbesta ist überregional in NRW tätig, in Marl selbst profitieren Sie aber von der direkten Nähe vor Ort.