Asbesthaltige Fassadenplatten finden sich in Marl vor allem dort, wo Giebel und Außenwände nachträglich verkleidet wurden. In den Zechen- und Werkssiedlungen der 1950er- bis 1990er-Jahre in Brassert, Drewer und Hüls erhielten viele Reihen- und Doppelhäuser im Zuge späterer Modernisierungen vorgehängte Faserzementplatten an Wetterseiten und Giebeln - unscheinbar grau oder farbig beschichtet und kaum vom späteren, asbestfreien Faserzement zu unterscheiden. Auch an Nebengebäuden, Schuppen und Garagen sowie an Gauben und Dachüberständen begegnen uns solche Platten regelmäßig. Sicher klären lässt sich der Asbestgehalt nur über eine Materialprobe, die wir vor dem Ausbau nehmen, um Schutzstufe und Entsorgung verlässlich zu planen. Erst danach legen wir Gerüst, Absperrung und Ablauf für Ihr Marler Objekt fest.
Der Ausbau selbst erfolgt emissionsarm nach TRGS 519: Wir lösen die Platten samt Befestigung möglichst ganz und zerstörungsfrei von der Unterkonstruktion, statt sie zu flexen oder zu brechen. Vor und während der Demontage feuchten wir die Oberflächen an und binden Stäube, damit keine Fasern frei werden; die Platten gehen direkt in dichte Big Bags. Vor Beginn zeigen wir die Arbeiten objektbezogen bei der Bezirksregierung Münster an - Marl gehört zum Regierungsbezirk Münster, nicht zu Arnsberg, was wir aus dem Tagesgeschäft kennen. Gerade an den oft schmalen Giebelseiten der Siedlungshäuser in Drewer oder Hüls richten wir Gerüst und Absperrbereich so ein, dass Gehwege und Nachbargrundstücke geschützt bleiben. Die fest gebundenen Asbestzementplatten entsorgen wir anschließend als gefährlichen Abfall über eine zugelassene Deponie.
Über die Wohnsiedlungen hinaus betreffen asbesthaltige Fassadenplatten in Marl auch Gewerbe- und Zweckbauten. An Hallen und Betriebsgebäuden im Umfeld des Chemieparks sowie an Schul-, Verwaltungs- und Hochhausbauten der 1960er- und 1970er-Jahre rund um Marl-Mitte und den Marler Stern wurden Fassaden und Brüstungen häufig mit Asbestzementplatten verkleidet. In den ländlich geprägten Lagen Polsum und Sinsen-Lenkerbeck sind es eher Höfe und Nebengebäude, deren verkleidete Außenwände nach Jahrzehnten verwittern. Steht dort ohnehin eine Fassadenerneuerung, ein Anbau oder Abriss an, planen wir den Ausbau der Platten als ersten, sauber abgegrenzten Schritt. Zum Abschluss erhalten Sie eine vollständige Dokumentation mit Anzeige und Entsorgungsnachweis (AVV 17 06 05*) - wichtig etwa bei Verkauf, Vermietung oder Umnutzung. Von unserem Sitz am Venusweg sind wir in jeden Marler Stadtteil schnell vor Ort.
Häufige Fragen: Fassadenplatten ausbauen in Marl
Woran erkenne ich, ob die Fassadenplatten an meinem Marler Haus Asbest enthalten?
Sicher feststellen lässt sich das nur über eine Materialprobe im Labor, denn asbesthaltige Faserzementplatten sehen ihren späteren, asbestfreien Nachfolgern oft täuschend ähnlich. Als Faustregel gilt: Wurden Giebel oder Fassade vor 1993 nachträglich mit grauen oder farbig beschichteten Platten verkleidet - etwa bei den modernisierten Siedlungshäusern in Brassert oder Drewer -, besteht ein begründeter Asbestverdacht. Wir nehmen die Probe vor dem Ausbau und legen danach die Schutzmaßnahmen und die Entsorgung fest.
Muss der Ausbau von Asbest-Fassadenplatten in Marl bei einer Behörde angezeigt werden?
Ja. Die Demontage asbesthaltiger Fassadenplatten ist eine anzeigepflichtige Asbestsanierung nach TRGS 519 und muss vor Beginn angezeigt werden. Da Marl zum Regierungsbezirk Münster gehört, läuft die Anzeige über die Bezirksregierung Münster als zuständige Arbeitsschutzbehörde. Diese objektbezogene Anzeige übernehmen wir für Sie und reichen sie fristgerecht vor dem ersten Handgriff ein.
Werden die Fassadenplatten beim Ausbau abgeschliffen oder mit der Flex getrennt?
Nein. Wir bauen die Platten möglichst zerstörungsfrei und im Ganzen samt Befestigung aus, statt sie zu flexen, zu schleifen oder zu brechen - genau das würde nämlich große Mengen Fasern freisetzen. Stattdessen feuchten wir die Oberflächen an, binden Stäube und verpacken die Platten sofort in dichte Big Bags. So bleibt die Faserfreisetzung gering, und die Entsorgung erfolgt anschließend als gefährlicher Abfall über eine zugelassene Deponie mit Entsorgungsnachweis.