Wo in Gelsenkirchen Asbest-Fassadenplatten sitzen, lässt sich am Baualter und an der Nachrüstgeschichte ablesen. In den verdichteten Geschosswohnungs- und Reihenhausquartieren in Schalke, Bismarck, Bulmke-Hüllen und Erle wurden Wetterseiten und Giebel in den 1960er- bis frühen 1990er-Jahren häufig mit grau oder farbig beschichteten Asbestzementplatten verkleidet, oft im Zuge einer nachträglichen Dämmung. Typisch für die bergbaugeprägte Bausubstanz sind dabei mehrere Belag- und Klebeschichten übereinander – unter den sichtbaren Platten liegen nicht selten ältere Beschichtungen oder eine zweite Verkleidungsebene. Genau hier entscheidet die Vorerkundung über den Ablauf: Wir prüfen Plattenformat, Befestigungsart und Untergrund, bevor wir die Demontage planen. Ein vorschnelles Abreißen oder Flexen scheidet aus, weil dabei schlagartig Fasern frei würden. Stattdessen lösen wir ganze Platten samt Befestigung möglichst unzerstört.
Bei der eigentlichen Demontage in Gelsenkirchen arbeiten wir durchgängig emissionsarm. Die Platten werden vor und während des Ausbaus angefeuchtet, um Staub zu binden, Schrauben und Nägel gezielt gelöst statt herausgerissen, und jede Platte wandert ohne Zwischenbruch direkt in einen dichten Big Bag. Für höher gelegene Giebel und vorgehängte Fassaden – etwa an den Mehrgeschossern in Bulmke-Hüllen oder an Nebengebäuden im Gewerbebestand entlang ehemaliger Zechenstandorte – stellen wir ein geeignetes Gerüst und richten eine Absperrung ein, damit der Arbeitsbereich klar abgegrenzt bleibt. Der Ausbau ist eine anzeigepflichtige Tätigkeit nach TRGS 519; die Anzeige reichen wir vor Arbeitsbeginn bei der Bezirksregierung Münster ein, die als Arbeitsschutzbehörde für Gelsenkirchen zuständig ist. Das demontierte Material entsorgen wir als gefährlichen Abfall unter dem Abfallschlüssel AVV 17 06 05* über eine zugelassene Deponie und übergeben Ihnen den Entsorgungsnachweis.
Eine Besonderheit Gelsenkirchens sind die denkmalgeschützten Werks- und Bergmannssiedlungen wie Flöz Dickebank in Ückendorf, Schüngelberg in Buer-Hassel oder das Quartier am Nordsternpark in Horst. Wo solche Bestände unter Denkmalschutz stehen, sind Veränderungen am Erscheinungsbild der Fassade abstimmungspflichtig – das betrifft sowohl die Demontage als auch die spätere Neueindeckung. Wir richten den Ausbau so aus, dass er sich mit den Vorgaben der Denkmalpflege verträgt, und dokumentieren den Bestand vor der Arbeit. Anders gelagert sind die Zweck- und Gewerbebauten der 1960er- bis 1980er-Jahre an der Schalker Straße und auf umgenutzten Zechenflächen, wo großflächige Fassaden- und Nebengebäudeverkleidungen oft im Zuge von Umbau, Umnutzung oder Abbruch anfallen. Für beide Fälle bündeln wir Begehung, Anzeige, emissionsarme Demontage und nachweisliche Entsorgung zu einem planbaren Ablauf. So bleibt der Asbestausbau ein klar abgegrenzter, sauber dokumentierter Schritt – ob am einzelnen Giebel in Resse oder an einer ganzen Gewerbefassade in Scholven.
Häufige Fragen: Fassadenplatten ausbauen in Gelsenkirchen
Woran erkenne ich, ob die Fassadenplatten an meinem Haus in Gelsenkirchen Asbest enthalten?
Ein sicherer Anhaltspunkt ist das Baualter: Wurden die grau oder farbig beschichteten Faserzementplatten an Giebel oder Fassade vor 1993 angebracht – was in vielen Siedlungs- und Reihenhäusern in Erle, Bismarck oder Bulmke-Hüllen der Fall ist –, ist Asbestzement sehr wahrscheinlich. Verlässlichkeit bringt nur eine Materialprobe mit Laboranalyse, die wir im Rahmen der Begehung veranlassen. Da in Gelsenkirchen oft mehrere Schichten übereinanderliegen, prüfen wir zugleich, ob unter der sichtbaren Verkleidung weitere belastete Lagen sitzen. Bohren oder kratzen Sie bis dahin nicht selbst an den Platten.
Muss der Ausbau der Fassadenplatten in Gelsenkirchen bei einer Behörde angezeigt werden?
Ja. Die Demontage asbesthaltiger Fassadenplatten ist eine anzeigepflichtige Asbestsanierung nach TRGS 519. Für Gelsenkirchen ist die Bezirksregierung Münster als Arbeitsschutzbehörde zuständig; dort reichen wir die Anzeige vor Beginn der Arbeiten ein – die behördliche Abwicklung übernehmen wir vollständig für Sie. Sie müssen als Eigentümer oder Verwaltung keinen Behördenweg selbst gehen.
Mein Haus steht in einer denkmalgeschützten Siedlung in Gelsenkirchen – kann ich die Platten trotzdem ausbauen lassen?
Grundsätzlich ja, der Asbestausbau selbst ist auch in geschützten Beständen wie Flöz Dickebank in Ückendorf oder Schüngelberg in Buer-Hassel möglich und aus Gesundheitsgründen sinnvoll. Allerdings sind Eingriffe in das Erscheinungsbild der Fassade hier abstimmungspflichtig, sowohl für die Demontage als auch für die neue Verkleidung. Wir dokumentieren den Bestand vorab und richten den emissionsarmen Ausbau so aus, dass er sich mit den Anforderungen der Denkmalpflege verträgt. Die Klärung mit den zuständigen Stellen sollte vor Arbeitsbeginn erfolgen.