Wo in Essen asbesthaltige Fassadenplatten sitzen, lässt sich gut an der Baugeschichte ablesen. Im Norden rund um die Zeche Zollverein wurden die Arbeitersiedlungen in Katernberg, Stoppenberg und Altenessen in den 1950er bis 1970er Jahren modernisiert, dabei erhielten viele Giebel und Wetterseiten nachträglich vorgehängte Asbestzementplatten. Auch Nebengebäude, Schuppen und Garagenrückwände in diesen Quartieren tragen häufig die typischen grauen, fest gebundenen Platten. Im Süden finden sich in Werden, Bredeney, Rellinghausen und Kettwig freistehende Häuser und Villen, deren Anbauten oder Verkleidungen aus späteren Jahrzehnten ebenfalls belastet sein können. Die Gründerzeit- und Jugendstilbauten in Rüttenscheid und im Südviertel sind im Originalbestand asbestfrei, kritisch sind hier die Modernisierungen ab den 1960er Jahren. Wer also nicht nur auf das Baujahr des Hauses schaut, sondern auf das Jahr der jeweiligen Fassadenarbeit, kommt der Wahrheit am nächsten.
Der Ausbau asbesthaltiger Fassadenplatten ist keine gewöhnliche Abbrucharbeit, sondern eine anzeigepflichtige Asbestsanierung nach TRGS 519 in Verbindung mit der Gefahrstoffverordnung und der Asbest-Richtlinie. Vor Beginn der Arbeiten meldet Asbesta das Vorhaben bei der zuständigen Arbeitsschutzbehörde an, das ist für Essen die Bezirksregierung Düsseldorf. Wir demontieren die Platten möglichst zerstörungsfrei samt Befestigung, statt sie zu flexen oder zu zerschlagen, und binden den Staub durch Anfeuchten. Die abgenommenen Platten gehen sofort in dicht verschlossene Big Bags und werden als gefährlicher Abfall mit dem Abfallschlüssel 17 06 05* über eine zugelassene Deponie entsorgt, Sie erhalten den Entsorgungsnachweis. Gerüst und Absperrung gehören bei vorgehängten Fassaden und höheren Giebeln selbstverständlich dazu. So bleibt die Faserfreisetzung minimal und der gesamte Ablauf rechtssicher dokumentiert.
Ein Wort zur Lage: Asbesta hat seinen Sitz am Venusweg 24 in Marl und ist überregional in ganz Nordrhein-Westfalen tätig. Nach Essen sind es über A52 und A2 rund 30 Kilometer und etwa 35 Minuten Fahrtzeit, sodass wir Baustellen im gesamten Stadtgebiet zuverlässig erreichen, vom Essener Norden bis nach Kettwig im Süden. Gerade beim breit gefächerten Essener Bestand lohnt sich vorab eine ehrliche Einschätzung, ob es sich tatsächlich um Asbestzement handelt oder um faserfreie Nachfolgeplatten. Bei denkmalgeschützten Lagen wie der Margarethenhöhe stimmen wir das Vorgehen frühzeitig mit den Auflagen ab, damit Schutz des Erscheinungsbildes und sichere Demontage zusammenpassen. Auch der große Büro-, Schul- und Hallenbestand der 1960er bis 1980er Jahre in der City und am Krupp-Gürtel fällt in unser Tätigkeitsfeld. So erhalten Sie eine Planung, die zur konkreten Immobilie und nicht zu einer Standardlösung passt.
Häufige Fragen: Fassadenplatten ausbauen in Essen
Woran erkenne ich, ob die Fassadenplatten an meinem Essener Haus Asbest enthalten?
Ein sicheres Indiz ist das Alter der Fassadenarbeit: Bis 1993 wurden Asbestzementplatten flächendeckend verbaut, gerade bei den nachträglichen Verkleidungen an Siedlungshäusern in Katernberg, Altenessen oder Borbeck. Die Platten sind meist grau oder farbig beschichtet, hart und unscheinbar, eine Asbestfaser sieht man ihnen nicht an. Auf bloßes Augenmaß sollten Sie sich nicht verlassen, sicher ist nur eine Materialprobe im Labor. Wir nehmen diese Probe staubarm und sagen Ihnen vor Ausbaubeginn verbindlich, ob eine Asbestsanierung erforderlich ist.
Wer muss den Ausbau in Essen anzeigen und bei welcher Behörde?
Die Demontage asbesthaltiger Fassadenplatten ist nach TRGS 519 anzeigepflichtig und muss vor Beginn der Arbeiten gemeldet werden. Als ausführender Fachbetrieb übernimmt Asbesta diese Anzeige für Sie, zuständige Arbeitsschutzbehörde ist für Essen die Bezirksregierung Düsseldorf. Sie als Eigentümer müssen sich darum nicht selbst kümmern, sollten aber wissen, dass ein eigenmächtiger Ausbau ohne Anzeige und Schutzmaßnahmen unzulässig ist. So ist von der Anmeldung bis zum Entsorgungsnachweis alles geregelt.
Können denkmalgeschützte Fassaden wie auf der Margarethenhöhe überhaupt saniert werden?
Ja, auch in denkmalgeschützten und gestalterisch sensiblen Lagen ist eine fachgerechte Asbestsanierung möglich. Wir demontieren die Platten möglichst zerstörungsfrei und stimmen das Vorgehen frühzeitig mit den jeweiligen Denkmalschutzauflagen ab, damit das geschützte Erscheinungsbild gewahrt bleibt. Die zerstörungsfreie Abnahme ganzer Platten samt Befestigung passt ohnehin gut zu solchen Anforderungen, weil weniger Material zerstört und weniger Staub freigesetzt wird. Sprechen Sie uns frühzeitig an, dann lassen sich Schutz der Bausubstanz und sichere Faserbindung sauber miteinander verbinden.