Die für Bottrop typischen Abbruch- und Entkernungsobjekte sind eng mit der Bergbaugeschichte der Stadt verbunden, die mit Prosper-Haniel bis Dezember 2018 das letzte aktive Steinkohlenbergwerk Deutschlands beherbergte. In den industrienahen Arbeiter- und Zechensiedlungen von Welheim, Ebel, Batenbrock und Boy werden heute viele kleinteilige Reihen- und Mehrfamilienhäuser kernsaniert statt komplett abgerissen - hier dominiert die Entkernung, bei der wir alte Bodenaufbauten, Innenwände, Putze und Haustechnik herausnehmen, während das Backstein-Tragwerk erhalten bleibt. Genau in diesen Bauteilen vor 1995 sitzen die typischen Schadstoffe: Floor-Flex-Platten mit bituminösem Kleber, asbesthaltige Spachtelmassen, Nachtspeicheröfen und teerhaltige PAK-Beläge. Diese erkunden wir vorab und sanieren die belasteten Fraktionen, bevor der eigentliche Rückbau startet. Bei der denkmalgeschützten Gartenstadt Welheim (1913 bis 1923 für Bergleute errichtet) ist dabei zusätzliche Sorgfalt nötig, weil hier nur behutsame Eingriffe und kein Abriss der geschützten Substanz infrage kommen. Reine Entkernungen sind in NRW meist nicht anzeige- oder genehmigungspflichtig, anders als viele Vollabbrüche - das klären wir objektbezogen für Ihr Bottroper Gebäude.
Einen anderen Charakter haben die Abbrucharbeiten im ländlich geprägten Norden Bottrops: In Kirchhellen mit Grafenwald, Feldhausen und Holthausen geht es um Hofstellen, Scheunen, Stallungen und landwirtschaftliche Hallen, die häufig großflächige Asbestzement-Dächer und -Fassaden tragen. Solche festgebundenen Wellplatten und Faserzementtafeln nehmen wir vor dem Abbruch des Gebäudes kontrolliert und faserarm ab - die Asbestarbeiten zeigen wir nach TRGS 519 bei der Bezirksregierung Münster als zuständiger Arbeitsschutzbehörde an. Erst danach folgt der konventionelle Rückbau des Mauerwerks oder Holztragwerks. Daneben sind in alten Stallungen und Nebengebäuden auch KMF-Dämmungen und teerhaltige Anstriche zu erwarten, die ebenfalls als belastete Fraktion getrennt erfasst werden. Bei größeren Hofabbrüchen achten wir zudem auf den Schutz benachbarter Wohngebäude und der Versorgungsleitungen auf dem Grundstück. So bleibt der Abbruch für Eigentümer und Landwirte ein planbarer, abfallrechtlich sauberer Vorgang.
Im Stadtkern um Berne-Park und Tetraeder sowie in den Gewerbe- und Hallenflächen der ehemaligen Zechen- und Industriestandorte überwiegen Teilabbruch und Entkernung größerer Zweckbauten der Nachkriegs- und Wachstumsjahre. In solchen Geschoss-, Verwaltungs- und Hallenbauten sitzt Asbest oft schwach gebunden in Brandschutzverkleidungen, hinter abgehängten Decken und in Lüftungskanälen, während PCB in Fugendichtungen und Anstrichen sowie KMF in Dämmungen vorkommt - alles Bauteile, die vor dem Abbruch erkundet und gesondert saniert werden müssen. Ein zentraler Teil unserer Arbeit ist die sortenreine Trennung der Abbruchmassen direkt vor Ort: Bauschutt, Holz, Metall, Gips und belastete Fraktionen werden getrennt erfasst, was die Entsorgungskosten senkt und abfallrechtlich ohnehin Pflicht ist. Vollabbrüche und bestimmte Teilabbrüche sind in Bottrop häufig anzeige- oder genehmigungspflichtig bei der städtischen Bauaufsicht, weshalb wir Statik, Nachbarbebauung und Versorgungsleitungen vorab prüfen. Über jede entsorgte Fraktion erhalten Sie Entsorgungs- und Begleitscheine, und wir übergeben die Fläche besenrein. So ist der gesamte Ablauf von der Schadstofferkundung bis zur Endübergabe lückenlos dokumentiert.
Häufige Fragen: Abbrucharbeiten in Bottrop
Muss vor einem Abbruch in Bottrop wirklich erst auf Schadstoffe geprüft werden?
Ja, und gerade in Bottrop ist das fast immer relevant, weil ein Großteil des Bestands - von den Zechensiedlungen in Welheim, Ebel und Batenbrock bis zu den Höfen in Kirchhellen - vor 1995 errichtet wurde. In Gebäuden dieses Alters sind Asbest, KMF, PAK und PCB verbreitet, etwa in Boden- und Dachaufbauten, Spachtelmassen, Dämmungen und Fugendichtungen. Wir führen deshalb vor jedem Abbruch eine Schadstofferkundung durch und sanieren belastete Bauteile vorab. Asbestarbeiten zeigen wir dabei nach TRGS 519 bei der Bezirksregierung Münster an, bevor der eigentliche Rückbau beginnt.
Brauche ich für einen Abbruch oder eine Entkernung in Bottrop eine Genehmigung?
Das hängt vom Umfang ab. Reine Entkernungen, bei denen nur der Innenausbau entfernt wird und das Tragwerk stehen bleibt, sind in NRW meist nicht anzeige- oder genehmigungspflichtig. Vollabbrüche und bestimmte Teilabbrüche sind dagegen häufig bei der städtischen Bauaufsicht in Bottrop anzeige- oder genehmigungspflichtig. Wir klären die Pflicht objektbezogen für Ihr Gebäude und übernehmen die Abstimmung mit der Behörde. Davon getrennt ist die TRGS-519-Anzeige für anstehende Asbestarbeiten, die immer über die Bezirksregierung Münster läuft.
Wir wollen eine alte Scheune mit Asbestdach in Kirchhellen abreißen - wie läuft das ab?
Bei Hofgebäuden, Scheunen und Stallungen in Kirchhellen, Grafenwald oder Feldhausen mit großflächigen Asbestzement-Dächern nehmen wir die festgebundenen Wellplatten vor dem eigentlichen Abbruch kontrolliert und faserarm ab. Diese Asbestarbeiten melden wir nach TRGS 519 bei der Bezirksregierung Münster an. Anschließend folgt der Rückbau des Mauerwerks oder Holztragwerks, wobei wir Bauschutt, Holz, Metall und belastete Fraktionen sortenrein trennen. Sie erhalten die Entsorgungs- und Begleitscheine und eine besenreine Übergabe der Fläche.