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Asbesta Schadstoffsanierung
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Abbrucharbeiten in Bochum

Bochum ist eine große kreisfreie Ruhrgebietsstadt mit einer Bausubstanz, die von Schwerindustrie, Bergbau und dichtem Nachkriegswohnungsbau geprägt ist – von den Zechensiedlungen in Hordel über die Geschosszeilen in der Innenstadt und Wattenscheid bis zu den Hochschul-Zweckbauten in Querenburg. Vor jedem Teilabbruch, Rückbau oder jeder Entkernung steht bei uns die Schadstofferkundung, denn in Gebäuden vor 1995 sind Asbest, künstliche Mineralfasern (KMF), PAK und PCB hier besonders häufig anzutreffen. Belastete Bauteile sanieren wir vorab fachgerecht – Asbest nach TRGS 519 mit Anzeige bei der Bezirksregierung Arnsberg, denn Bochum gehört zu deren Regierungsbezirk und nicht zu Münster – und trennen die Abbruchmassen sortenrein vor Ort. Von unserem Sitz in Marl sind wir über die A43 in rund 30 Minuten (ca. 25 km) in Bochum für Sie im Einsatz.

Einsatzgebiet

Bochum

Ruhrgebiet

Zuständige Behörde: Bezirksregierung Arnsberg

Abbrucharbeiten in Bochum – Abbruchbagger beim kontrollierten Rückbau eines mehrgeschossigen Gebäudes

In der dichten Nachkriegssubstanz der Bochumer Innenstadt und in Wattenscheid geht es beim Abbruch selten um den isolierten Vollabriss, sondern meist um Teilabbruch und Entkernung im Bestand – etwa zur Kernsanierung, Aufstockung oder Umnutzung. In den Geschosswohn- und Zweckbauten der 1950er- bis 1970er-Jahre liegen die typischen Schadstoffe der Zeit vor 1995 dicht beieinander: asbesthaltige Floor-Flex-Bodenplatten mit schwarzem Bitumenkleber, Asbestpappe hinter Heizkörpern und in Lüftungsschächten, PAK-haltige Parkettkleber und Teerkork in den Bodenaufbauten sowie PCB-belastete Fugendichtungen in den größeren Bauten. Bevor wir hier entkernen, klären wir diese Fraktionen durch eine Erkundung ab und sanieren belastete Bauteile vorab – asbesthaltige Materialien ausschließlich nach TRGS 519 und mit vorheriger Anzeige bei der Bezirksregierung Arnsberg als zuständiger Arbeitsschutzbehörde. Reine Entkernungen, bei denen das Tragwerk erhalten bleibt und nur der Innenausbau herauskommt, sind in NRW häufig nicht genehmigungspflichtig; Vollabbrüche und bestimmte Teilabbrüche sind dagegen oft anzeige- oder genehmigungspflichtig bei der Bauaufsicht der Stadt Bochum. Welcher Weg im Einzelfall greift, prüfen wir vor Projektbeginn und übernehmen die Abstimmung.

Einen eigenen Charakter haben die Arbeiter- und Zechensiedlungen, etwa die denkmalgeschützte Dahlhauser Heide – die „Kappeskolonie" – in Hordel oder die kleinteiligen Backsteinquartiere in Werne, Linden und Dahlhausen. Hier steht behutsamer Teilrückbau im Vordergrund, bei dem die schützenswerte Tragstruktur erhalten bleibt und nur belastete Bauteile sowie der spätere Innenausbau herauskommen. Die Originalsubstanz dieser Siedlungen ist meist asbestfrei – problematisch sind die Modernisierungsschichten aus den 1960er- bis 1980er-Jahren: nachträglich verkleidete Fassaden mit Asbestzementplatten, ausgebaute Dachgeschosse mit asbesthaltigen Spachtelmassen, KMF-Dämmungen und alte Nachtspeicheröfen. In den Gründerzeitquartieren in Ehrenfeld und Wiemelhausen verhält es sich ähnlich: die historische Bausubstanz ist im Kern unbelastet, die Schadstoffe sitzen in den späteren Eingriffen. Wir erkunden diese Bauteile vorab, sanieren sie staubdicht vor dem eigentlichen Rückbau und stimmen das Vorgehen bei denkmalgeschützten Objekten wie der Dahlhauser Heide auf die geltenden Auflagen ab, damit die geschützte Substanz unangetastet bleibt.

Ein dritter Schwerpunkt liegt auf dem großen Industrie-, Hochschul- und Hallenbestand Bochums. Die Schwerindustrie- und Bergbaugeschichte – vom Bochumer Verein und Krupp über die Zeche Hannover in Hordel bis zur Jahrhunderthalle – hat ausgedehnte Werks-, Lager- und Verwaltungsflächen hinterlassen, die seit dem Strukturwandel umgenutzt oder abgebrochen werden. In diesen Objekten finden sich großflächig Asbestzement-Wellplatten auf Dächern und Fassaden, Spritzasbest und asbesthaltige Brandschutzplatten an Stahlträgern, KMF-Rohrisolierungen sowie PAK-belastete Industrieböden. Hinzu kommen die großen Hochschul- und Zweckbauten der 1960er- und 1970er-Jahre rund um die Ruhr-Universität in Querenburg, in denen Spritzasbest, PCB-Fugendichtungen und asbesthaltige Deckenplatten typisch sind. Diese Schadstoffe sanieren wir vor dem Abbruch nach den jeweils geltenden Schutzstufen – Asbest durchgängig nach TRGS 519 mit Anzeige bei der Bezirksregierung Arnsberg – und trennen die Abbruchmassen sortenrein vor Ort: Bauschutt, Holz, Metall, Gips und belastete Fraktionen getrennt erfasst, was abfallrechtlich Pflicht ist und Ihre Entsorgungskosten spürbar senkt. Sämtliche Entsorgungswege belegen wir mit Entsorgungs- und Begleitscheinen und übergeben die Fläche besenrein.

Häufige Fragen: Abbrucharbeiten in Bochum

Bei welcher Behörde wird die Asbestsanierung vor einem Abbruch in Bochum angezeigt?

Bochum ist zwar eine kreisfreie Ruhrgebietsstadt, gehört aber zum Regierungsbezirk Arnsberg – nicht zu Münster wie die nördlicheren Städte. Deshalb läuft die objektbezogene Anzeige asbesthaltiger Arbeiten nach TRGS 519 über die Bezirksregierung Arnsberg als zuständige Arbeitsschutzbehörde. Wir übernehmen diese Anzeige für Sie und reichen sie vor Arbeitsbeginn fristgerecht ein, sodass die vorgezogene Sanierung belasteter Bauteile und der anschließende Rückbau rechtssicher starten.

Brauche ich in Bochum für einen Abbruch oder eine Entkernung eine Genehmigung?

Das hängt vom Umfang ab. Reine Entkernungen, bei denen das Tragwerk stehen bleibt und nur der Innenausbau entfernt wird, sind in NRW häufig nicht genehmigungspflichtig. Vollabbrüche und bestimmte Teilabbrüche sind dagegen oft anzeige- oder genehmigungspflichtig bei der Bauaufsicht der Stadt Bochum. Kommt Asbest ins Spiel, ist zusätzlich die Anzeige nach TRGS 519 bei der Bezirksregierung Arnsberg erforderlich. Wir prüfen die Einordnung für Ihr konkretes Objekt – etwa ein Siedlungshaus in Hordel oder einen Zweckbau in Querenburg – und übernehmen die nötigen Anzeigen.

Warum steht vor jedem Abbruch eines älteren Bochumer Gebäudes eine Schadstofferkundung?

Bochums Baubestand ist stark von Bauten vor 1995 geprägt – von den Zechensiedlungen in Hordel und den Nachkriegszeilen in der Innenstadt und Wattenscheid bis zu den Industrie- und Hochschulbauten der 1960er/70er. In dieser Substanz sind Asbest, KMF, PAK und PCB weit verbreitet und stecken oft verdeckt in Böden, Klebern, Dichtungen und Verkleidungen. Ohne Erkundung droht beim Abbruch eine unkontrollierte Freisetzung dieser Stoffe, was Gesundheit und Umwelt gefährdet und rechtlich unzulässig ist. Deshalb klären wir belastete Bauteile vorab ab und sanieren sie vor dem eigentlichen Rückbau – Asbest nach TRGS 519 mit Anzeige bei der Bezirksregierung Arnsberg. Das macht zugleich Ihre Entsorgungskosten kalkulierbar.

Abbrucharbeiten in der Nähe von Bochum

Kreis Recklinghausen 1

Ruhrgebiet 2

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  2. Besichtigung

    Kostenfrei vor Ort. Wir analysieren Material und Umfang.

  3. Festpreis-Angebot

    Transparent und fair als Festpreis – ohne versteckte Kosten.

  4. Fachgerechte Sanierung

    Nach TRGS 519, mit Schwarz-Weiß-Schleuse und Unterdruckhaltung.

  5. Entsorgung & Übergabe

    Inklusive Entsorgungsnachweis, Freimessung und Schlussdokumentation.

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