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Asbesta Schadstoffsanierung
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KMF-Sanierung

Alte Glas- und Steinwolle vor 1996 gilt als krebsverdächtig und darf nur staubarm und fachgerecht ausgebaut werden. Asbesta saniert künstliche Mineralfasern (KMF) in ganz NRW nach TRGS 521 - mit Staubschutz, sachkundigem Personal und lückenlosem Entsorgungsnachweis.

Fachkraft im Schutzanzug verpackt künstliche Mineralfaser-Dämmung (Mineralwolle) staubdicht in gekennzeichnete Entsorgungssäcke nach TRGS 521

Künstliche Mineralfasern (KMF) sind Dämmstoffe aus Glaswolle, Steinwolle oder Schlackenwolle, die jahrzehntelang zur Wärme- und Schalldämmung verbaut wurden - in Dachschrägen, Zwischendecken, Trockenbauwänden, Rohrleitungen, hinter Heizkörpern und in technischen Anlagen. Entscheidend für die Gefährdungsbeurteilung ist das Alter: Mineralwolle, die vor 1996 hergestellt wurde, enthält häufig sogenannte 'alte' Fasern, die wegen ihrer Geometrie und Beständigkeit als krebsverdächtig (Kategorie 1B/2) eingestuft sind. Erst seit Juni 2000 dürfen in Deutschland nur noch biologisch abbaubare, nachweislich unbedenkliche Mineralfasern in den Verkehr gebracht werden, die das RAL-Gütezeichen tragen.

Anders als Asbest fällt KMF nicht unter die TRGS 519, sondern unter die TRGS 521 (Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit alter Mineralwolle). Sie regelt verbindlich, welche Schutzmaßnahmen je nach Faserkonzentration, Tätigkeit und Dauer erforderlich sind. Beim Ausbau, Zerreissen oder Zusammendrücken alter Dämmungen werden lungengängige Fasern freigesetzt, die Haut, Augen und Atemwege reizen und bei krebsverdächtigen alten Fasern ein langfristiges Gesundheitsrisiko darstellen. Aus diesem Grund sind staubmindernde Verfahren, geeignete Schutzausrüstung und eine fachgerechte Entsorgung vorgeschrieben.

Asbesta ist als Fachbetrieb nach Gefahrstoffverordnung zugelassen und setzt sachkundiges Personal nach den Anforderungen der TRGS-Reihe ein. Wir klären zunächst, ob es sich um krebsverdächtige alte oder um unbedenkliche neuere Mineralwolle handelt, planen die Sanierung objektbezogen und bauen die Dämmung staubarm aus - mit Abschottung, Absaugung und gesicherter Verpackung. So erhalten private Bauherren, Hausverwaltungen, Industrie und öffentliche Auftraggeber eine saubere, dokumentierte Sanierung mit transparentem Festpreis.

Leistungsumfang

So gehen wir vor

  1. 01

    Besichtigung und Einstufung der Mineralwolle

    Wir besichtigen das Objekt kostenfrei, beurteilen die Dämmung nach Einbaujahr, Zustand und Beschaffenheit und klären, ob krebsverdächtige alte Mineralwolle vorliegt. Bei Unsicherheit sichern wir eine Probe zur Laboranalyse. Auf dieser Basis erhalten Sie einen transparenten Festpreis.

  2. 02

    Gefährdungsbeurteilung und Vorbereitung

    Nach TRGS 521 legen wir die erforderlichen Schutzmaßnahmen fest, schotten den Arbeitsbereich ab und bereiten Staubbindung sowie Absaugung vor. Bei hoher Faserfreisetzung schotten wir den Arbeitsbereich vollständig ab.

  3. 03

    Staubarmer Ausbau

    Die Mineralwolle wird möglichst zusammenhängend entnommen statt zerrissen, direkt am Entstehungsort mit H-Klasse-Geräten abgesaugt und unmittelbar verpackt. So bleibt die Faserfreisetzung gering. Unser Personal arbeitet mit geeignetem Atemschutz und Schutzanzug.

  4. 04

    Verpackung und Entsorgung

    Das Material wird staubdicht in zugelassene Gebinde oder Big Bags verpackt, gekennzeichnet und über zugelassene Entsorgungswege abgeführt. Sie erhalten den vollständigen Entsorgungsnachweis.

  5. 05

    Feinreinigung und Dokumentation

    Zum Abschluss reinigen wir den Bereich, kontrollieren auf Faserrückstände und übergeben Ihnen die Schlussdokumentation - die Grundlage für den anschließenden Aufbau Ihrer neuen Dämmung.

Häufige Fragen

Ist jede Glas- und Steinwolle gesundheitsgefährdend?

Entscheidend ist das Herstellungsjahr. Mineralwolle, die vor 1996 produziert wurde, gilt als krebsverdächtig und sollte fachgerecht ausgebaut werden. Seit Juni 2000 dürfen in Deutschland nur noch biologisch abbaubare, als unbedenklich eingestufte Fasern verkauft werden, die das RAL-Gütezeichen tragen. Bei Unsicherheit klären wir die Einstufung durch eine Materialbeurteilung, bei Bedarf mit Laboranalyse.

Worin unterscheidet sich die KMF-Sanierung von einer Asbestsanierung?

Asbest fällt unter die TRGS 519 mit strenger Anzeigepflicht. Alte künstliche Mineralfasern werden dagegen nach der TRGS 521 saniert. Beide Faserarten reizen die Atemwege und gelten als krebsverdächtig, die rechtlichen Anforderungen und Schutzmaßnahmen unterscheiden sich jedoch. Wir wenden je nach Material die passende Technische Regel an.

Welche Beschwerden können alte Mineralfasern auslösen?

Kurzfristig reizen die Fasern Haut, Augen und obere Atemwege und können Juckreiz und Husten verursachen. Bei den krebsverdächtigen alten Fasern besteht zudem ein langfristiges Gesundheitsrisiko durch das Einatmen lungengängiger Fasern. Deshalb sind staubarme Verfahren und geeigneter Atemschutz beim Ausbau wichtig.

Kann ich alte Dämmwolle nicht selbst entfernen?

Davon raten wir ab. Beim Herausreissen und Zusammendrücken alter Mineralwolle werden große Mengen Fasern freigesetzt. Die TRGS 521 schreibt für solche Arbeiten Schutzmaßnahmen, geeignete Absaugung und Schutzausrüstung vor. Als Fachbetrieb führen wir den Ausbau staubarm und fachgerecht aus und sorgen für die ordnungsgemäße Entsorgung.

Was kostet eine KMF-Sanierung?

Die Kosten hängen von Menge, Einbausituation, Zugänglichkeit und den erforderlichen Schutzmaßnahmen ab. Eine pauschale Angabe wäre unseriös. Nach der kostenfreien Besichtigung erhalten Sie von uns einen transparenten Festpreis ohne versteckte Posten - inklusive Entsorgung und Dokumentation.

Kostenlose Anfrage

Schnelle Anfrage, Festpreis nach kostenloser Besichtigung

  • Kostenlose Besichtigung vor Ort
  • Verbindliches Festpreis-Angebot – keine versteckten Kosten
  • Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden
  • Sanierung nach TRGS 519 mit dokumentierter Übergabe
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