Alte künstliche Mineralfasern (KMF), also Glas- und Steinwolle aus der Zeit vor 2000, gelten als gesundheitlich kritisch, weil die damaligen Fasern lungengängig sein konnten. Beim Ausbau in Bocholt arbeiten wir nach TRGS 521 mit Staubschutz, gezielter Absaugung und abgegrenztem Arbeitsbereich, damit möglichst wenig Fasern freigesetzt werden. Die alte Dämmung wird staubarm aufgenommen, in reißfesten Säcken verpackt und fachgerecht entsorgt. Neuere Mineralwolle ab 2000 trägt das RAL-Gütezeichen und ist als unbedenklich eingestuft.
In Bocholt finden wir alte KMF-Dämmungen vor allem in Dächern, obersten Geschossdecken, Trennwänden und hinter Verkleidungen von Gebäuden, die vor 2000 errichtet oder gedämmt wurden. Das betrifft Nachkriegsbauten in Lowick und Stenern, Wohnhäuser in der Innenstadt sowie Wirtschafts- und Werksgebäude in den Ortsteilen und in Mussum und Biemenhorst. Häufig stoßen Eigentümer auf die alte Mineralwolle erst bei einem Dachausbau oder einer energetischen Sanierung - genau dann ist der fachgerechte Ausbau und Austausch sinnvoll.
KMF ist ausdrücklich kein Asbest und fällt nicht unter die TRGS 519, sondern unter TRGS 521. Eine Anzeige bei der Bezirksregierung Münster wie bei Asbest ist hier nicht erforderlich, und für KMF-Arbeiten ist auch kein gesondertes Betriebs-Zertifikat nötig - wir arbeiten mit unserer Sachkunde und nach den anerkannten Regeln der TRGS 521. Treten KMF und Asbest gemeinsam auf, was bei alten Dämmkonstruktionen vorkommt, grenzen wir die Materialien klar ab und behandeln Asbest separat nach TRGS 519.
Häufige Fragen: KMF-Sanierung in Bocholt
Ist alte Mineralwolle in Bocholt gefährlich?
Künstliche Mineralfasern (KMF) wie Glas- und Steinwolle, die vor 2000 verbaut wurden, können lungengängige Fasern enthalten und gelten deshalb als kritisch. Sie sind aber kein Asbest. Wir bauen die alte Dämmung nach TRGS 521 staubarm aus, verpacken sie reißfest und entsorgen sie fachgerecht. Mineralwolle ab 2000 mit RAL-Gütezeichen gilt dagegen als unbedenklich.
Braucht Asbesta für die KMF-Sanierung ein besonderes Zertifikat?
Nein. KMF-Arbeiten nach TRGS 521 erfordern kein gesondertes Betriebs-Zertifikat wie die Asbestsanierung. Wir führen sie mit unserer Sachkunde und nach den anerkannten Regeln der TRGS 521 durch - mit Staubschutz, Absaugung und fachgerechter Entsorgung. Eine Anzeige bei der Bezirksregierung Münster wie bei Asbest ist für reine KMF-Arbeiten nicht nötig.
Wie unterscheide ich alte KMF von Asbest in meinem Gebäude?
KMF, also Glas- und Steinwolle, ist eine faserige, meist gelbliche oder bräunliche Dämmung, während Asbest oft in festen Platten, Putzen oder Klebern steckt. Optisch lassen sich beide nicht immer sicher trennen. Wir klären bei der Besichtigung über Materialproben, welche Stoffe vorliegen, und wenden für KMF die TRGS 521 und für Asbest die TRGS 519 an.