Floor-Flex-Platten, auch Vinyl-Asbest-Fliesen genannt, sind meist quadratische Bodenfliesen, die bis 1993 in vielen Gebäuden verlegt wurden. Beim Entfernen in Bocholt gehen wir staubarm vor: Wir lösen die Platten möglichst im Ganzen, ohne sie zu brechen, und nehmen den oft asbesthaltigen schwarzen Bitumenkleber darunter gleich mit auf. Anschließend verpacken wir alles staubdicht, kennzeichnen es und entsorgen es als gefährlichen Abfall unter AVV 17 06 05* über zugelassene Annahmestellen mit lückenlosem Nachweis.
In Bocholt liegen Floor-Flex-Platten häufig in Wohn-, Geschäfts- und Verwaltungsgebäuden aus der Zeit vor 1993 - in der Innenstadt, in Nachkriegsbauten in Lowick und Stenern sowie in umgebauten Werks- und Bürogebäuden der ehemaligen Textilbetriebe in Mussum und Biemenhorst. Oft kommen die Fliesen erst beim Herausreißen eines neueren Belags wieder zum Vorschein. Wer sie trocken aufstemmt oder bricht, setzt Asbestfasern frei - deshalb nehmen wir vor jedem Eingriff eine Materialprobe und arbeiten nur nach gesichertem Befund.
Die Entfernung asbesthaltiger Floor-Flex-Platten ist anzeigepflichtig nach TRGS 519. Wir erstatten die objektbezogene Anzeige bei der Bezirksregierung Münster als zuständiger Arbeitsschutzbehörde für den Kreis Borken - diese Anmeldung übernehmen wir für Sie. Wichtig ist, dass nicht nur die Platten, sondern auch der darunterliegende Bitumenkleber sauber aufgenommen wird, da gerade dieser oft asbesthaltig ist. So bleibt der Untergrund frei für den neuen Bodenaufbau.
Häufige Fragen: Floor-Flex entfernen in Bocholt
Sind Floor-Flex-Platten in meinem Bocholter Gebäude immer asbesthaltig?
Vinyl-Asbest-Fliesen aus der Zeit vor 1993 enthalten sehr häufig Asbest, auch der Kleber darunter ist oft belastet. Eindeutig ist das nur im Labor feststellbar. Wir entnehmen bei der kostenlosen Besichtigung in Bocholt eine Materialprobe von Platte und Kleber und lassen sie analysieren, bevor wir mit der Entfernung beginnen.
Muss die Floor-Flex-Entfernung in Bocholt angezeigt werden?
Ja. Die Entfernung asbesthaltiger Floor-Flex-Platten ist nach TRGS 519 anzeigepflichtig und muss objektbezogen bei der Bezirksregierung Münster angezeigt werden. Diese Anzeige übernehmen wir vollständig für Sie und halten die gesetzlichen Fristen ein, sodass Sie sich um die Formalitäten nicht selbst kümmern müssen.
Kann ich die alten Bodenfliesen nicht einfach selbst herausstemmen?
Davon raten wir dringend ab. Trockenes Stemmen oder Brechen von Floor-Flex-Platten setzt Asbestfasern frei, die gesundheitsgefährdend sind, und der Abfall darf nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Wir nehmen Platten und Kleber staubarm auf, verpacken sie vorschriftsmäßig und entsorgen sie als gefährlichen Abfall mit Nachweis.