Floor-Flex-Platten - auch Vinyl-Asbest-Fliesen genannt - sind in Ahaus ein Klassiker in Gebäuden aus der Zeit vor 1993. Sie wurden meist mit schwarzem Bitumenkleber verlegt, der seinerseits Asbest oder PAK enthalten kann. Deshalb nehmen wir die Platten nie trocken hoch, sondern lösen sie samt Kleber kontrolliert und staubarm vom Untergrund. Vor Beginn entnehmen wir eine Materialprobe und lassen sie analysieren, damit das Verfahren genau zum Befund passt und keine Fasern unkontrolliert freigesetzt werden.
In Ahaus finden wir Floor-Flex-Böden in Wohnhäusern, Fluren, Kellern und umgebauten Hofgebäuden der Innenstadt sowie in Wüllen, Wessum, Ottenstein und Alstätte. Oft liegen mehrere Belagschichten übereinander, sodass die alten Platten erst beim Ausbau zum Vorschein kommen. Wir grenzen den Arbeitsbereich ab, arbeiten mit Feinstaubfiltern und reinigen anschließend gründlich, damit der Raum für die nachfolgenden Gewerke - etwa neuen Estrich oder Bodenbelag - sauber übergeben werden kann.
Die Entfernung asbesthaltiger Floor-Flex-Platten ist anzeigepflichtig nach TRGS 519. Wir erstatten die objektbezogene Anzeige bei der Bezirksregierung Münster, der für Ahaus im Kreis Borken zuständigen Arbeitsschutzbehörde. Platten und Kleber entsorgen wir als gefährlichen Abfall unter dem Abfallschlüssel AVV 17 06 05*. Bei größeren Flächen schließen wir mit einer Freimessung nach VDI 3492 ab, sodass Sie eine lückenlose Dokumentation für Bauamt oder Käufer erhalten.
Häufige Fragen: Floor-Flex entfernen in Ahaus
Sind Floor-Flex-Platten gefährlich und muss ich sie entfernen lassen?
Floor-Flex-Platten enthalten fest gebundenen Asbest und sind im verlegten, intakten Zustand zunächst unauffällig. Gefährlich wird es beim Herausbrechen, Schleifen oder bei einer Sanierung. Steht ein Umbau oder neuer Bodenaufbau an, sollten die Platten samt Kleber fachgerecht nach TRGS 519 entfernt werden - das übernehmen wir staubarm und anzeigepflichtig für Sie.
Warum ist die Floor-Flex-Entfernung in Ahaus anzeigepflichtig?
Weil Floor-Flex-Platten asbesthaltig sind, fallen die Arbeiten unter TRGS 519 und müssen vor Beginn objektbezogen angezeigt werden. Zuständig ist in Ahaus die Bezirksregierung Münster. Wir erstatten die Anzeige für Sie, sodass Ihre Bodensanierung in der Innenstadt, in Wüllen oder Wessum rechtssicher abläuft.
Kann ich Floor-Flex-Platten nicht einfach selbst herausreißen?
Nein, davon raten wir dringend ab. Beim trockenen Herausreißen brechen die Platten und setzen Asbestfasern frei, außerdem ist die Entsorgung über den Hausmüll unzulässig. Wir nehmen die Platten samt Kleber staubarm auf, entsorgen sie unter AVV 17 06 05* und dokumentieren alles - das ist die einzig zulässige und sichere Lösung.