Schwarzer Bitumenkleber unter alten Bodenbelägen ist in Ahaus ein häufiger Fund - er kann asbesthaltig sein und fällt dann unter die TRGS 519, oder er ist teer- beziehungsweise PAK-haltig und wird nach TRGS 524 und 551 behandelt. Beide sehen sich zum Verwechseln ähnlich. Deshalb beginnt jede Maßnahme bei uns mit einer Materialprobe und einer Laboranalyse, bevor wir den Boden anrühren. Erst nach dem Befund planen wir das passende Verfahren und nehmen den Kleber staubarm und kontrolliert auf, ohne ihn trocken abzuschleifen.
In Ahauser Wohnhäusern und Wirtschaftsgebäuden aus der Zeit vor 1993 liegt dieser Kleber typischerweise unter Floor-Flex-Platten, alten PVC-Bahnen oder Parkett. In der Innenstadt sowie in Wüllen, Wessum und Ottenstein finden wir ihn in Erdgeschoss- und Kellerräumen ebenso wie in umgebauten Hofgebäuden. Je nach Befund grenzen wir den belasteten Bereich ab und sorgen dafür, dass weder asbest- noch PAK-haltiger Staub in angrenzende Räume gelangt. So bleibt der Eingriff auf das nötige Maß beschränkt.
Liegt asbesthaltiger Bitumenkleber vor, ist die Arbeit anzeigepflichtig - wir erstatten die objektbezogene Anzeige nach TRGS 519 bei der Bezirksregierung Münster, der für Ahaus zuständigen Arbeitsschutzbehörde. Asbest fällt unter AVV 17 06 05*, PAK-belasteter Kleber wird als eigener gefährlicher Abfall getrennt entsorgt. Wir benennen klar, womit Sie es zu tun haben, und dokumentieren Analyse, Entsorgung und gegebenenfalls Freimessung lückenlos.
Häufige Fragen: Bitumenkleber entfernen in Ahaus
Ist schwarzer Bitumenkleber immer asbesthaltig?
Nein. Schwarzer Kleber unter alten Böden kann Asbest enthalten und fällt dann unter TRGS 519, ebenso oft ist er aber teer- beziehungsweise PAK-haltig und wird nach TRGS 524/551 behandelt. Optisch sind beide nicht zu unterscheiden. Erst eine Laboranalyse zeigt, was vorliegt - deshalb nehmen wir vor jeder Entfernung in Ahaus eine Materialprobe.
Worin unterscheidet sich die Entfernung von asbest- und PAK-haltigem Kleber?
Asbesthaltiger Bitumenkleber ist anzeigepflichtig nach TRGS 519 und wird unter AVV 17 06 05* entsorgt. PAK-haltiger Teerkleber fällt unter TRGS 524 und 551 und ist ein eigener gefährlicher Abfall - kein Asbest. Beides entfernen wir staubarm und getrennt. Welches Verfahren greift, entscheidet allein der Laborbefund, den wir vorab einholen.
Welche Behörde ist in Ahaus für asbesthaltigen Bitumenkleber zuständig?
Liegt Asbest vor, ist die Bezirksregierung Münster als Arbeitsschutzbehörde für Ahaus zuständig. Wir erstatten dort vor Beginn die objektbezogene Anzeige nach TRGS 519 und übernehmen die gesamte behördliche Abwicklung für Sie. Bei reinem PAK-Kleber entfällt diese Anzeige, die fachgerechte getrennte Entsorgung bleibt aber Pflicht.