Der Ausbau von Asbestzement-Fassadenplatten in Ahaus beginnt bei uns mit einer kostenlosen Besichtigung und, bei unklarem Material, einer Laboranalyse. Asbestzement-Platten und -schindeln sind fest gebunden und solange unauffällig, wie sie intakt bleiben, setzen aber beim Bohren, Sägen oder Abreißen Fasern frei. Wir lösen die Platten kontrolliert von der Unterkonstruktion, ohne sie zu brechen, und arbeiten staubarm. Häufig steht dieser Ausbau am Anfang einer energetischen Fassadensanierung - die alte Asbestverkleidung muss zuerst sicher weg, bevor neue Dämmung und Bekleidung aufgebracht werden.
In Ahaus finden sich Asbestzement-Fassadenplatten vor allem an Wohnhäusern, Giebeln und Wirtschaftsgebäuden der 1960er- bis 1980er-Jahre, wie sie in der Innenstadt, in Wüllen, Wessum und Ottenstein zahlreich stehen. Auch verschindelte Wetterseiten und Verkleidungen an Hofstellen in Alstätte und Graes sind betroffen. Diese münsterländische Bausubstanz erschließen wir mit gesichertem Gerüst, damit der Ausbau in jeder Höhe sicher und staubarm gelingt. So lässt sich die Fassade anschließend ohne Schadstoffrisiko energetisch ertüchtigen.
Für die anzeigepflichtige Asbest-Anzeige nach TRGS 519 ist in Ahaus die Bezirksregierung Münster die zuständige Arbeitsschutzbehörde. Diese Anzeige reichen wir vor Beginn der Arbeiten für Sie ein. Die demontierten Fassadenplatten verpacken wir staubdicht und entsorgen sie als gefährlichen Abfall unter dem Abfallschlüssel AVV 17 06 05* mit lückenlosem Nachweis. Sie erhalten eine prüffähige Dokumentation, die auch Ihrem Fassadenbauer für die nachfolgende energetische Sanierung Sicherheit gibt.
Häufige Fragen: Fassadenplatten ausbauen in Ahaus
Muss die alte Asbest-Fassade vor der Dämmung raus?
Ja. Asbestzement-Fassadenplatten dürfen nicht überdämmt, gebohrt oder gesägt werden, weil dabei Fasern freigesetzt werden. Vor einer energetischen Fassadensanierung in Ahaus bauen wir die alte Verkleidung deshalb zuerst kontrolliert und staubarm nach TRGS 519 aus. Erst danach kann Ihr Fachbetrieb die neue Dämmung und Bekleidung sicher aufbringen.
Welche Behörde ist für den Fassadenplatten-Ausbau in Ahaus zuständig?
Für Ahaus im Kreis Borken ist die Bezirksregierung Münster die zuständige Arbeitsschutzbehörde. Die anzeigepflichtigen Arbeiten an asbesthaltigen Fassadenplatten melden wir dort vor Beginn objektbezogen nach TRGS 519 an. Um diese Meldung kümmern wir uns, sodass Ihre Fassadensanierung von Anfang an rechtssicher abläuft.
Wie erkenne ich, ob meine Fassadenplatten Asbest enthalten?
Sicher erkennbar ist das nur im Labor. Asbestzement-Platten an Ahauser Gebäuden aus der Zeit vor 1993 wirken äußerlich wie harmlose Faserzementplatten. Wir entnehmen bei der Besichtigung eine Materialprobe und lassen sie analysieren. Erst nach dem Befund planen wir den Ausbau - entnehmen Sie keine Proben selbst, da schon das Abbrechen Fasern freisetzen kann.