Eine KMF-Sanierung in Ahaus beginnt bei uns mit einer Besichtigung vor Ort. Alte Mineralwolle, die vor dem Jahr 2000 hergestellt wurde, kann lungengängige Fasern enthalten und wird deshalb nach TRGS 521 ausgebaut. Wir arbeiten staubarm, befeuchten das Material bei Bedarf, verpacken es in reißfeste, staubdichte Säcke und vermeiden so, dass Fasern in die Raumluft gelangen. Typische Fundorte sind Dach- und Geschossdämmungen, Zwischensparren- und Trittschalldämmungen sowie Dämmungen an Rohren und Lüftungskanälen.
In Ahaus treffen wir KMF vor allem in Wohnhäusern, Dachgeschossen und Nebengebäuden der Innenstadt sowie in Wüllen, Wessum, Ottenstein und Alstätte an, oft in Bauten der 1960er- bis 1990er-Jahre. Bei Hofstellen in Graes und Averbeck finden sich alte Mineralwolle-Dämmungen häufig in Dachräumen und an Wirtschaftsgebäuden. Da KMF und Asbest in alten Gebäuden gelegentlich nebeneinander vorkommen, grenzen wir die Materialien sorgfältig ab und behandeln jedes nach dem passenden Regelwerk.
KMF ist ausdrücklich kein Asbest. Die Sanierung erfolgt nach TRGS 521 und ist nicht nach TRGS 519 anzeigepflichtig - eine Asbest-Anzeige bei der Bezirksregierung Münster ist hierfür nicht erforderlich. Für reine KMF-Arbeiten benötigt der Betrieb auch kein Asbest-Zertifikat; wir setzen unsere Sachkunde im Umgang mit Mineralfasern ein. Treten in einem Ahauser Objekt zusätzlich Asbest oder PAK auf, grenzen wir die Stoffe klar ab und übernehmen für die asbestbezogenen Teile die nötige Anzeige. Die Entsorgung der KMF erfolgt fachgerecht als eigener Abfall mit Nachweis.
Häufige Fragen: KMF-Sanierung in Ahaus
Ist alte Mineralwolle (KMF) Asbest?
Nein. Künstliche Mineralfasern wie Glas- und Steinwolle sind kein Asbest. Alte KMF, die vor 2000 verbaut wurde, kann jedoch lungengängige Fasern enthalten und wird deshalb nach TRGS 521 ausgebaut. Wir behandeln KMF staubarm und getrennt von Asbest, der unter TRGS 519 fällt - in Ahaus grenzen wir beide Stoffe vor der Arbeit klar ab.
Muss eine KMF-Sanierung in Ahaus bei der Bezirksregierung Münster angezeigt werden?
Nein. Da KMF kein Asbest ist, greift die TRGS 521, und die anzeigepflichtige Asbest-Anzeige nach TRGS 519 bei der Bezirksregierung Münster entfällt. Die fachgerechte, staubarme Entfernung und die getrennte Entsorgung der alten Mineralwolle als eigener Abfall bleiben aber Pflicht - das übernehmen wir für Sie.
Woran erkenne ich, ob meine Dämmung alte, gefährliche KMF ist?
Mineralwolle, die vor dem Jahr 2000 hergestellt wurde, gilt als alte KMF mit möglichem Faserrisiko, neuere Produkte tragen ein Gütezeichen und gelten als unbedenklich. Eindeutig ist das am verbauten Material oft nicht zu erkennen. Bei der Besichtigung in Ahaus schätzen wir Alter und Zustand ein und empfehlen Ihnen das sichere Vorgehen nach TRGS 521.