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Asbesta Schadstoffsanierung
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KMF-Sanierung in Borken

Alte Mineralwolle – Glas- und Steinwolle, vor 2000 verbaut – gilt als künstliche Mineralfaser (KMF) und gehört in Borken fachgerecht nach TRGS 521 ausgebaut. Asbesta entfernt diese Dämmungen staubarm und getrennt; KMF ist ausdrücklich kein Asbest. Wir kommen aus Marl rund 50 km über die A31 ins westliche Münsterland und klären vor jedem Eingriff, um welches Dämmmaterial es sich handelt.

Einsatzgebiet

Borken

Kreis Borken

Zuständige Behörde: Bezirksregierung Münster

KMF-Sanierung in Borken – Fachkraft baut mit Handschuhen künstliche Mineralfaser-Dämmung aus

Die KMF-Sanierung in Borken beginnt bei uns mit der kostenlosen Besichtigung. Alte Mineralwolle, die vor dem Jahr 2000 verbaut wurde, kann lungengängige Fasern freisetzen und wird deshalb nach TRGS 521 behandelt. Wir bauen die Dämmung staubarm aus, vermeiden unnötiges Aufwirbeln, arbeiten mit Absaugung und geeignetem Atemschutz und verpacken das Material staubdicht. Neuere Mineralwolle ab 2000 trägt in der Regel das RAL-Gütezeichen und ist unbedenklicher – wir ordnen das Material vor dem Ausbau klar ein.

In Borken finden wir alte Mineralwolle in Dachschrägen, obersten Geschossdecken, Zwischenwänden und hinter Verkleidungen vieler Häuser in der Innenstadt, in Gemen und in den Ortsteilen Marbeck und Burlo. Auch in landwirtschaftlichen Gebäuden und Nebengebäuden des Kreises Borken steckt KMF häufig in nachträglich gedämmten Dächern und Wänden. Bei energetischen Sanierungen kommt die alte Dämmung oft erst beim Öffnen der Konstruktion zum Vorschein. Wir nehmen sie kontrolliert auf, damit beim Ausbau keine Fasern im Gebäude verteilt werden.

Wichtig ist die klare Abgrenzung: KMF aus alter Mineralwolle fällt unter die TRGS 521 und ist kein Asbest – für KMF-Arbeiten ist auch kein TRGS-519-Verfahren und keine asbestrechtliche Anzeige nötig. Treffen wir beim Ausbau zusätzlich auf Asbest, etwa in angrenzenden Platten oder Klebern, melden wir die asbestbezogenen Arbeiten objektbezogen bei der Bezirksregierung Münster an, der für Borken zuständigen Arbeitsschutzbehörde. So wird jede Schadstoffgruppe korrekt behandelt, getrennt und fachgerecht entsorgt.

Häufige Fragen: KMF-Sanierung in Borken

Ist alte Mineralwolle (KMF) dasselbe wie Asbest?

Nein. Künstliche Mineralfasern (KMF) aus alter Glas- oder Steinwolle sind kein Asbest. Sie werden nach TRGS 521 behandelt, nicht nach der Asbestvorschrift TRGS 519. Alte Mineralwolle vor 2000 kann dennoch lungengängige Fasern freisetzen, deshalb bauen wir sie in Borken staubarm und kontrolliert aus und entsorgen sie fachgerecht und getrennt.

Woran erkenne ich, ob meine Dämmung in Borken alte KMF ist?

Ausschlaggebend ist das Einbaujahr: Mineralwolle, die vor 2000 verbaut wurde, gilt als kritische KMF und wird nach TRGS 521 behandelt. Neuere Produkte ab 2000 tragen meist das RAL-Gütezeichen und sind unbedenklicher. Bei der kostenlosen Besichtigung in Borken ordnen wir Ihre Dämmung ein und sagen Ihnen ehrlich, ob und wie ein Ausbau erforderlich ist.

Braucht eine KMF-Sanierung in Borken eine behördliche Anzeige?

Nein, reine KMF-Arbeiten nach TRGS 521 sind nicht asbestrechtlich anzeigepflichtig und erfordern kein TRGS-519-Verfahren. Erst wenn beim Ausbau zusätzlich Asbest auftaucht, melden wir die asbestbezogenen Arbeiten bei der Bezirksregierung Münster an. Wir trennen die Schadstoffe sauber und behandeln KMF und Asbest jeweils nach der passenden Vorschrift.

KMF-Sanierung in der Nähe von Borken

Ablauf

In fünf Schritten zur sauberen Übergabe

Von der ersten Anfrage bis zur freigemessenen Übergabe. Transparent, termintreu und lückenlos dokumentiert.

  1. Anfrage senden

    Telefonisch, per WhatsApp oder Formular – Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden.

  2. Besichtigung

    Kostenfrei vor Ort. Wir analysieren Material und Umfang.

  3. Festpreis-Angebot

    Transparent und fair als Festpreis – ohne versteckte Kosten.

  4. Fachgerechte Sanierung

    Nach TRGS 519, mit Schwarz-Weiß-Schleuse und Unterdruckhaltung.

  5. Entsorgung & Übergabe

    Inklusive Entsorgungsnachweis, Freimessung und Schlussdokumentation.

Kostenlose Anfrage

Schnelle Anfrage, Festpreis nach kostenloser Besichtigung

  • Kostenlose Besichtigung vor Ort
  • Verbindliches Festpreis-Angebot – keine versteckten Kosten
  • Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden
  • Sanierung nach TRGS 519 mit dokumentierter Übergabe
Kostenlos & unverbindlich

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