Eine KMF-Sanierung in Dülmen beginnt bei uns mit einer kostenlosen Besichtigung vor Ort. Alte Mineralwolle, also Glas- und Steinwolle, die vor 2000 hergestellt wurde, kann lungengängige Fasern freisetzen und wird deshalb nach der TRGS 521 behandelt. Wir bauen die Dämmung staubarm aus, befeuchten sie bei Bedarf, vermeiden unnötiges Aufwirbeln und verpacken das Material staubdicht. So bleibt die Faserbelastung beim Ausbau aus Dachschrägen, Geschossdecken oder vorgehängten Konstruktionen kontrolliert und für Bewohner und nachfolgende Gewerke gering.
In Dülmen findet sich alte Mineralwolle in vielen Nachkriegs- und Bestandsbauten: in Dachdämmungen und Zwischensparren, in abgehängten Decken, hinter Trockenbauwänden und in technischen Anlagen. Rund um die Innenstadt ebenso wie in Buldern, Hausdülmen und Hiddingsel stoßen Eigentümer bei der Modernisierung von Dach und Fassade häufig auf solche Dämmstoffe. Wir erfassen bei der Besichtigung, wo die alte Mineralwolle verbaut ist, und planen den Ausbau so, dass er sich nahtlos in Ihre Sanierung einfügt.
Bei der KMF-Sanierung ist die fachliche Abgrenzung wichtig: Alte Mineralwolle fällt unter die TRGS 521, ist aber ausdrücklich kein Asbest und unterliegt nicht der Anzeigepflicht nach TRGS 519 bei der Bezirksregierung Münster. Für KMF-Arbeiten ist auch kein eigenes Betriebs-Zertifikat erforderlich; wir führen sie nach den anerkannten Schutzmaßnahmen der TRGS 521 durch. Stoßen wir bei der Erkundung zusätzlich auf Asbest, behandeln wir diesen getrennt nach TRGS 519. Das ausgebaute KMF-Material entsorgen wir fachgerecht als gesonderten Abfall mit entsprechendem Nachweis.
Häufige Fragen: KMF-Sanierung in Dülmen
Ist alte Mineralwolle dasselbe wie Asbest?
Nein. Künstliche Mineralfasern (KMF) wie alte Glas- und Steinwolle sind kein Asbest. Sie werden nach der TRGS 521 behandelt, Asbest dagegen nach der TRGS 519. Vor 2000 verbaute Mineralwolle kann allerdings lungengängige Fasern freisetzen und sollte deshalb fachgerecht und staubarm ausgebaut werden. Wir grenzen KMF und Asbest bei der Erkundung in Dülmen klar voneinander ab.
Muss eine KMF-Sanierung bei der Bezirksregierung Münster angezeigt werden?
Nein. Die Anzeigepflicht nach TRGS 519 bei der Bezirksregierung Münster gilt für Asbestarbeiten, nicht für alte Mineralwolle. KMF-Arbeiten richten sich nach der TRGS 521 und erfordern weder diese Anzeige noch ein eigenes Betriebs-Zertifikat. Wir führen sie nach den anerkannten Schutzmaßnahmen durch. Treffen wir zusätzlich auf Asbest, übernehmen wir dessen Anzeige selbstverständlich.
Woran erkenne ich alte Mineralwolle in meinem Dülmener Haus?
Alte Glas- und Steinwolle aus der Zeit vor 2000 wurde vor allem in Dachdämmungen, abgehängten Decken und hinter Trockenbauwänden verbaut. Am Alter der Dämmung lässt sich grob abschätzen, ob es sich um kritische alte Mineralwolle handelt. Bei der Besichtigung beurteilen wir das vor Ort und empfehlen, alte Dämmstoffe nicht eigenhändig herauszureißen, da dabei Fasern frei werden.