Der Welleternit-Ausbau in Dülmen beginnt bei uns mit einer kostenlosen Besichtigung vor Ort. Da Welleternit fest gebundene Asbestzement-Wellplatten sind, dürfen sie weder gebrochen, hochdruckgereinigt noch überstrichen werden - das würde Fasern freisetzen. Stattdessen lösen wir die Platten zerstörungsfrei, indem wir die Befestigungen vorsichtig öffnen und die Platten einzeln abnehmen. Bei unklarem Material entnehmen wir vorab eine Probe zur Laboranalyse. Erst nach gesicherter Diagnose und freigegebener Anzeige planen wir den staubarmen Ausbau auf Ihrem Dach oder Nebengebäude.
Dülmens landwirtschaftlich geprägtes Umland prägt diese Arbeit deutlich. Auf Hofstellen in Merfeld, Rorup und Dernekamp finden sich Welleternit-Dächer oft auf Scheunen, Ställen und großen Nebengebäuden, während rund um die Innenstadt und in Hiddingsel häufig Garagen, Carports und Anbauten Wellplatten tragen. Wir stimmen Anfahrt, Materialtransport und Big-Bag-Stellplatz auf die jeweilige Lage ab - ob auf einem freien Hofgrundstück oder in dichter Wohnbebauung in Hausdülmen.
Für die gesetzlich vorgeschriebene Asbest-Anzeige nach TRGS 519 ist in Dülmen die Bezirksregierung Münster die zuständige Arbeitsschutzbehörde. Diese Anzeige reichen wir vor Beginn der Arbeiten ein - das übernehmen wir für Sie. Die demontierten Welleternit-Platten verpacken wir staubdicht in Big-Bags und entsorgen sie als gefährlichen Abfall unter dem Abfallschlüssel AVV 17 06 05*. Sie erhalten die Entsorgungsnachweise lückenlos, sodass der gesamte Ablauf vom Ausbau bis zur Deponie rechtssicher dokumentiert bleibt.
Häufige Fragen: Welleternit ausbauen in Dülmen
Was kostet der Welleternit-Ausbau in Dülmen?
Der Preis hängt von Plattenfläche, Dachhöhe und Zugänglichkeit ab - eine große Scheune in Merfeld bedeutet einen anderen Aufwand als eine einzelne Garage in der Innenstadt. Verbindlich nennen wir den Festpreis nach kostenloser Besichtigung vor Ort, inklusive Big-Bag-Entsorgung und Entsorgungsnachweis - und dieser Preis gilt dann auch.
Brauche ich für den Ausbau in Dülmen eine behördliche Anzeige?
Ja. Arbeiten an asbesthaltigem Welleternit müssen vor Beginn nach TRGS 519 angezeigt werden. Zuständige Arbeitsschutzbehörde für Dülmen im Kreis Coesfeld ist die Bezirksregierung Münster. Wir reichen die Anzeige für Sie ein, damit Ihr Projekt auf der Hofstelle oder am Wohnhaus von Anfang an rechtssicher und ordnungsgemäß abläuft.
Kann das Welleternit-Dach nicht einfach überstrichen werden?
Nein. Überstreichen, Hochdruckreinigen oder Brechen von Welleternit ist unzulässig, weil dabei Asbestfasern freigesetzt werden. Seit dem Totalverbot 1993 ist nur der zerstörungsfreie Ausbau durch einen sachkundigen Fachbetrieb erlaubt. Wir demontieren die Platten staubarm nach TRGS 519 und entsorgen sie über AVV 17 06 05* - das ist in Dülmen die einzig zulässige und dauerhaft sichere Lösung.