Eine PAK-Sanierung in Dülmen beginnt bei uns mit einer kostenlosen Besichtigung und einer Materialanalyse. PAK, also polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe, stecken in alten Teerklebern unter Parkett, in Parkettpech, in Klebebitumen sowie in alten Teer- und Dachbahnen. Sie sind kein Asbest, werden aber nach den TRGS 524 und 551 behandelt, weil ihre Stäube und Dämpfe gesundheitsschädlich sind. Wir nehmen die belasteten Schichten staubarm und ohne trockenes Aufschleifen auf, sichern den Arbeitsbereich ab und sorgen für eine geregelte Entsorgung.
In den Wohnhäusern der Dülmener Innenstadt und in älteren Gebäuden von Buldern, Hausdülmen und Rorup finden sich PAK-haltige Teerkleber häufig unter altem Parkett und PVC, in Estrichen oder unter Flachdächern aus der Zeit vor dem Totalverbot 1993. Oft liegen PAK und Asbest im selben Bodenaufbau nebeneinander - etwa PAK-Teerkleber unter asbesthaltigen Floor-Flex-Platten. Genau deshalb erkunden wir vorab den gesamten Aufbau und grenzen die Stoffe sauber voneinander ab, bevor wir mit der Sanierung beginnen.
Bei der PAK-Sanierung ist die saubere fachliche Abgrenzung entscheidend: PAK fällt unter die TRGS 524 und 551, Asbest dagegen unter die TRGS 519 mit Anzeigepflicht bei der Bezirksregierung Münster, alte Mineralwolle unter die TRGS 521. Stoßen wir bei der Erkundung zusätzlich auf Asbest, übernehmen wir auch dessen objektbezogene Anzeige. Die PAK-belasteten Materialien entsorgen wir fachgerecht und getrennt als gefährlichen Abfall. Sie erhalten eine lückenlose Dokumentation, die jeden Stoff klar benennt und einordnet.
Häufige Fragen: PAK-Sanierung in Dülmen
Ist PAK dasselbe wie Asbest?
Nein. PAK, polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe, sind eine eigene Schadstoffgruppe in Teerklebern, Parkettpech und alten Dachbahnen. Sie werden nach TRGS 524 und 551 behandelt, Asbest dagegen nach TRGS 519. PAK ist also kein Asbest, aber ebenfalls gesundheitsschädlich. In vielen Dülmener Böden treten beide Stoffe zusammen auf, weshalb wir sie bei der Erkundung sauber voneinander abgrenzen.
Muss eine PAK-Sanierung bei der Bezirksregierung Münster angezeigt werden?
Die Anzeigepflicht nach TRGS 519 bei der Bezirksregierung Münster gilt für Asbestarbeiten. Eine reine PAK-Sanierung fällt unter die TRGS 524 und 551, hier richtet sich das Vorgehen nach dem Gefährdungsgrad. Treffen wir bei der Erkundung in Dülmen zusätzlich auf Asbest, übernehmen wir dessen objektbezogene Anzeige bei der Bezirksregierung Münster selbstverständlich mit.
Woran erkenne ich PAK in meinem Dülmener Haus?
PAK-haltige Materialien fallen oft durch einen typischen teerartigen Geruch auf, etwa beim schwarzen, glänzenden Kleber unter altem Parkett oder bei alten Dachbahnen. Sicher feststellen lässt sich PAK aber nur im Labor. Wir entnehmen bei der Besichtigung eine Probe und besprechen nach dem Befund das weitere Vorgehen - entnehmen Sie keine Proben selbst und schleifen Sie verdächtige Schichten nicht trocken ab.