Der Ausbau asbesthaltiger Fassadenplatten in Dülmen beginnt bei uns mit einer kostenlosen Besichtigung und, bei unklarem Material, einer Laboranalyse. Asbestzement-Fassadenplatten und -schindeln sind fest gebunden und solange unauffällig, wie sie intakt sind - beim Abbruch, Anbohren oder Überdämmen ohne Schutz setzen sie jedoch Fasern frei. Wir lösen die Platten kontrolliert und zerstörungsfrei, sichern den Arbeitsbereich staubarm ab und nehmen die Verkleidung Stück für Stück ab, bevor die neue Fassade aufgebaut werden kann.
Gerade vor einer energetischen Sanierung mit Wärmedämmverbundsystem stoßen Eigentümer in Dülmen häufig auf alte Asbestzement-Verkleidungen. Sie finden sich an Wohnhäusern und Nebengebäuden rund um die Innenstadt ebenso wie an Wirtschaftsgebäuden und Hofstellen in Buldern, Hausdülmen und Rorup. Wir stimmen den Ausbau eng mit dem geplanten Fassadenaufbau ab, damit Sie nach der Demontage ohne Verzögerung mit der Dämmung weitermachen können und keine asbesthaltigen Reste hinter der neuen Hülle verbleiben.
Für die Asbest-Anzeige nach TRGS 519 ist in Dülmen die Bezirksregierung Münster die zuständige Arbeitsschutzbehörde. Diese Anzeige reichen wir vor Beginn der Arbeiten für Sie ein. Die ausgebauten Fassadenplatten verpacken wir staubdicht und entsorgen sie als gefährlichen Abfall unter dem Abfallschlüssel AVV 17 06 05* mit lückenlosem Nachweis. So ist der gesamte Ablauf von der Demontage bis zur Deponie sauber dokumentiert, und Ihre neue Fassade startet auf einem schadstofffreien Untergrund.
Häufige Fragen: Fassadenplatten ausbauen in Dülmen
Müssen die Asbest-Fassadenplatten vor der Dämmung raus?
In der Regel ja. Asbestzement-Fassadenplatten dürfen nicht einfach überdämmt oder angebohrt werden, weil dabei Fasern freigesetzt werden. Vor einer energetischen Fassadensanierung in Dülmen bauen wir die alte Verkleidung kontrolliert nach TRGS 519 aus und entsorgen sie fachgerecht. Erst danach beginnt der Aufbau des neuen Dämmsystems auf einem sauberen Untergrund.
Welche Behörde ist in Dülmen für die Anzeige zuständig?
Dülmen gehört zum Kreis Coesfeld, zuständige Arbeitsschutzbehörde ist die Bezirksregierung Münster. Den Ausbau asbesthaltiger Fassadenplatten zeigen wir dort vor Beginn nach TRGS 519 objektbezogen an. Anzeige und Entsorgungsnachweise erledigen wir im Zuge des Auftrags, sodass Ihre Fassadensanierung rechtssicher und nachweisbar abläuft.
Woran erkenne ich, ob meine Fassadenplatten Asbest enthalten?
Sicher lässt sich das nur im Labor klären. Asbestzement-Schindeln und -platten an Fassaden wurden bis zum Totalverbot 1993 verbaut und sehen heutigen, faserfreien Platten oft täuschend ähnlich. Wir entnehmen bei der Besichtigung fachgerecht eine Probe und lassen sie analysieren. Erst nach dem Befund entscheiden wir über den weiteren Ablauf - entnehmen Sie keine Proben selbst.