Schwarzer Bitumenkleber unter alten Bodenbelägen ist in Dülmen ein häufiger Fund bei Sanierungen. Bevor wir etwas aufnehmen, entnehmen wir eine Materialprobe und lassen sie analysieren, denn der Kleber kann Asbest enthalten und fällt dann unter die TRGS 519, oder er ist teer- beziehungsweise PAK-haltig und fällt unter die TRGS 524 und 551. Erst nach dem Befund legen wir das Verfahren fest. Asbesthaltigen Kleber nehmen wir staubarm im abgeschotteten Bereich auf, PAK-belasteten Kleber mit dem passenden Schutzkonzept - beides ohne mechanisches Aufschleifen, das Fasern oder Stäube freisetzen würde.
In den Wohnhäusern der gewachsenen Innenstadt sowie in den älteren Gebäuden von Buldern, Hausdülmen und Hiddingsel finden sich solche Klebereste oft unter Parkett, PVC oder alten Fliesen aus der Zeit vor dem Totalverbot 1993. Häufig liegt der Bitumenkleber zusammen mit Floor-Flex-Platten vor, was die Abgrenzung der Schadstoffe besonders wichtig macht. Wir erfassen bei der Besichtigung den gesamten Bodenaufbau und planen die Aufnahme so, dass die einzelnen Schichten und Stoffströme sauber getrennt bleiben.
Liegt asbesthaltiger Bitumenkleber vor, zeigen wir die Arbeiten objektbezogen nach TRGS 519 bei der zuständigen Arbeitsschutzbehörde, der Bezirksregierung Münster, an - das übernehmen wir für Sie. PAK-belasteter Kleber ist kein Asbest und wird nach TRGS 524 und 551 behandelt, aber ebenso fachgerecht und getrennt entsorgt. Asbesthaltiges Material geht als gefährlicher Abfall über AVV 17 06 05* zur Deponie. Sie erhalten in jedem Fall eine lückenlose Dokumentation mit Analyseergebnissen und Entsorgungsnachweisen.
Häufige Fragen: Bitumenkleber entfernen in Dülmen
Ist schwarzer Bitumenkleber immer asbesthaltig?
Nein. Schwarzer Bitumenkleber kann Asbest enthalten und fällt dann unter TRGS 519, er kann aber auch teer- beziehungsweise PAK-haltig sein und fällt dann unter TRGS 524 und 551. PAK ist kein Asbest. Welcher Stoff vorliegt, klärt nur eine Laboranalyse. Wir entnehmen die Probe bei der Besichtigung und wählen erst nach dem Befund das richtige Verfahren für Ihr Objekt in Dülmen.
Welche Behörde ist bei asbesthaltigem Kleber in Dülmen zuständig?
Liegt asbesthaltiger Bitumenkleber vor, ist die Arbeit nach TRGS 519 anzeigepflichtig. Zuständige Arbeitsschutzbehörde für Dülmen im Kreis Coesfeld ist die Bezirksregierung Münster. Diese Anzeige übernehmen wir vor Beginn der Arbeiten für Sie. Bei rein PAK-haltigem Kleber greift die TRGS 524/551, hier richtet sich das Vorgehen nach dem Gefährdungsgrad.
Kann ich den alten Kleber nicht einfach abschleifen?
Bitte nicht. Trockenes Abschleifen oder Abfräsen von asbest- oder PAK-haltigem Bitumenkleber setzt große Mengen Fasern und Stäube frei und ist gefährlich. Wir nehmen den Kleber staubarm und mit dem passenden Schutzkonzept auf, je nach Befund nach TRGS 519 oder TRGS 524/551. So bleibt die Belastung kontrolliert und der Untergrund wird sauber für den neuen Boden.