Ein sauberer Abbruch in Castrop-Rauxel beginnt bei uns immer mit der Schadstofferkundung, nicht mit dem Bagger. Im klassischen Bergbaubestand der Stadt - den Zechen- und Arbeitersiedlungen rund um die ehemaligen Schachtanlagen Erin, Victor und Ickern - stecken in Gebäuden vor 1993 typischerweise mehrere Schadstoffe gleichzeitig: asbesthaltige Wellplatten und Firstkappen auf Schuppen und Garagen, Floor-Flex-Böden mit Schwarzkleber in den Wohnetagen, alte Mineralwolle in nachträglich ausgebauten Dachschrägen sowie PAK-belastete Parkettkleber und Teerpappen in Kellern. Bevor in Castrop-Mitte, Habinghorst oder Ickern eine Wand fällt, beproben wir die verdächtigen Bauteile und erstellen ein Schadstoffkataster. Erst auf dieser Grundlage legen wir fest, welche Bereiche vorgezogen saniert und welche im Zuge des Abbruchs zurückgebaut werden. So vermeiden wir, dass beim Stemmen, Reißen oder Greifen Fasern und teerhaltiger Staub unkontrolliert freigesetzt und in die Abbruchmassen eingemischt werden.
Beim eigentlichen Rückbau unterscheiden wir in Castrop-Rauxel sauber zwischen Teilabbruch, Entkernung und vollständigem Abbruch - je nach Bautyp und Vorhaben. In den dichten Geschoss- und Reihenhauszeilen des Nachkriegsbestands, etwa in Schwerin, Bladenhorst oder Obercastrop, geht es häufig um Entkernungen vor einer Modernisierung: nicht tragende Wände, alte Bodenaufbauten, Sanitärzellen, Putze und abgehängte Decken werden ausgebaut, während die tragende Substanz erhalten bleibt. Trifft die Entkernung dabei auf asbesthaltige Spachtelmassen, KMF-Dämmungen oder PCB-haltige Dehnungsfugen, schalten wir vor dem weiteren Rückbau einen abgeschotteten Bereich nach TRGS 519 beziehungsweise TRGS 521 vor und geben die Fläche erst nach Feinreinigung frei. In den älteren Kolonien und Gartenstadt-Anteilen, in denen oft im bewohnten Verbund gearbeitet wird, planen wir Teilabbrüche so, dass benachbarte Einheiten und Nachbarn vor Staub und Lärm geschützt bleiben.
Die anzeigepflichtigen Asbestarbeiten im Vorfeld eines Abbruchs melden wir für Ihr Castrop-Rauxeler Objekt bei der Bezirksregierung Münster an, die für den Kreis Recklinghausen als Arbeitsschutzbehörde zuständig ist. Diese behördliche Abwicklung nach TRGS 519 mit Arbeits- und Sicherheitsplan übernehmen wir vollständig, sodass Eigentümer, Hausverwaltungen oder Gewerbebetriebe in Castrop-Rauxel keinen Behördenweg selbst gehen müssen. Nach der vorgezogenen Schadstoffsanierung trennen wir die Abbruchmassen sortenrein: mineralischer Bauschutt, Holz, Metalle und belastete Fraktionen werden getrennt erfasst, asbest- und KMF-haltiges Material staubdicht verpackt und als gefährlicher Abfall auf zugelassenen Deponien entsorgt. Für die Hallen-, Werkstatt- und Verwaltungsbauten auf den umgenutzten Bergbauflächen sowie für Gewerbeobjekte in Henrichenburg und Frohlinde bündeln wir Erkundung, Sanierung, Abbruch und Entsorgungsnachweise zu einem planbaren Ablauf mit lückenloser Dokumentation.
Häufige Fragen: Abbrucharbeiten in Castrop-Rauxel
Warum prüfen Sie vor dem Abbruch in Castrop-Rauxel erst auf Schadstoffe?
Weil im Castrop-Rauxeler Bestand vor 1993 - besonders in den Zechen- und Arbeitersiedlungen rund um Erin, Victor und Ickern - regelmäßig Asbest, alte Mineralwolle, PAK-haltige Kleber und PCB-Fugen verbaut sind. Würde man solche Bauteile ungeprüft abreißen, gelangen Fasern und teerhaltiger Staub in die Luft und in die Abbruchmassen. Wir erkunden die Bauteile daher vorab per Materialprobe, erstellen ein Schadstoffkataster und sanieren belastete Bereiche vorgezogen, bevor der eigentliche Abbruch beginnt.
Bei welcher Behörde werden die Asbestarbeiten vor einem Abbruch in Castrop-Rauxel angezeigt?
Castrop-Rauxel gehört zum Kreis Recklinghausen und damit zum Regierungsbezirk Münster. Die objektbezogene Anzeige anzeigepflichtiger Asbestarbeiten nach TRGS 519, die einem Abbruch oder Teilabbruch vorausgehen, läuft deshalb über die Bezirksregierung Münster als zuständige Arbeitsschutzbehörde. Diese Anzeige reichen wir samt Arbeits- und Sicherheitsplan fristgerecht vor Arbeitsbeginn für Sie ein - Sie müssen den Behördenweg nicht selbst gehen.
Können Sie in Castrop-Rauxel auch eine Entkernung statt eines kompletten Abbruchs durchführen?
Ja. Gerade in den Geschoss- und Reihenhauszeilen des Nachkriegsbestands - etwa in Schwerin, Habinghorst oder Bladenhorst - ist vor einer Modernisierung oft nur eine Entkernung gefragt: nicht tragende Wände, alte Bodenaufbauten, Sanitärzellen und abgehängte Decken werden ausgebaut, die tragende Substanz bleibt erhalten. Stoßen wir dabei auf Asbest, KMF oder PCB, sanieren wir den betroffenen Abschnitt abgeschottet nach TRGS 519 beziehungsweise TRGS 521 und geben ihn erst nach Feinreinigung wieder frei.