Floor-Flex begegnet uns in Castrop-Rauxel typischerweise nicht im freistehenden Einfamilienhaus, sondern im mehrgeschossigen Siedlungs- und Werkswohnungsbau, der für die Belegschaften der Zechen Erin, Victor und Ickern errichtet und in den 1960er- bis 1980er-Jahren modernisiert wurde. In den Bergarbeiter- und Zechenkolonien in Schwerin, Habinghorst, Ickern und Bladenhorst liegen die quadratischen 25-x-25-cm- oder 30-x-30-cm-Platten häufig in Küche, Flur und Wohnräumen - oft unter einem später aufgelegten Teppich, Laminat oder PVC, der das Asbestproblem über Jahrzehnte verdeckt hat. Genau diese Konstellation finden wir bei Wohnungsauflösungen, Mieterwechseln und energetischen Modernisierungen in Castrop-Rauxel immer wieder vor. Vor jeder Demontage klären wir per Materialprobe ab, ob Platte und Kleber tatsächlich Asbest enthalten, und entfernen anschließend staubarm nach TRGS 519 mit der Sachkunde nach Anhang II (BT 13).
Eine Castrop-Rauxeler Besonderheit sind die Treppenhäuser und Hausflure der dichten Geschoss- und Reihenhausbauten aus dem Nachkriegsbestand, etwa in Castrop-Mitte, Rauxel und Habinghorst. Hier wurde Floor-Flex als robuster, pflegeleichter Belag für stark begangene Gemeinschaftsflächen verlegt, sodass eine Sanierung im Treppenhaus fast immer mehrere Mietparteien gleichzeitig betrifft. Wir schotten den Arbeitsbereich sauber ab, richten über das Treppenhaus einen geschützten Transportweg nach draußen ein und stimmen Zugangswege und Bauzeiten eng mit Eigentümern und Hausverwaltungen ab. Der darunterliegende schwarze Bitumen- bzw. Cutback-Kleber - der kritischere Teil der Belastung - wird dabei vollständig vom Estrich abgenommen, nicht nur die sichtbare Platte abgehoben. So bleiben die angrenzenden Wohnungen während der Arbeiten nutzbar, und der freigelegte Estrich ist nach Abschluss wieder belegreif.
Beim Rückbau und der Kernsanierung älterer Castrop-Rauxeler Werkswohnungen, etwa in den Gartenstadt-Anteilen und den Kolonien rund um die ehemaligen Schachtanlagen in Schwerin, Obercastrop und Henrichenburg, stoßen wir regelmäßig auf mehrere übereinanderliegende Bodenaufbauten mit Floor-Flex als unterster, asbesthaltiger Schicht. Auch in den Reihenhauszeilen in Merklinde, Frohlinde, Behringhausen und Dingen treffen wir die Platten oft in Kombination mit Cushion-Vinyl aus späteren Renovierungen an. In allen Fällen entnehmen wir bei der kostenfreien Besichtigung eine Materialprobe, zeigen die anzeigepflichtigen Arbeiten objektbezogen bei der Bezirksregierung Münster als zuständiger Arbeitsschutzbehörde an und arbeiten staubarm, damit keine Fasern in genutzte Bereiche gelangen. Nach der Feinreinigung und einer Freimessung übergeben wir den belegreifen Estrich, auf dem Sie direkt neuen Boden verlegen können.
Häufige Fragen: Floor-Flex entfernen in Castrop-Rauxel
Wo kommen Floor-Flex-Platten in Castrop-Rauxel am häufigsten vor?
Vor allem in den Wohnungen, Fluren und Treppenhäusern der Zechen- und Arbeitersiedlungen rund um die ehemaligen Zechen Erin, Victor und Ickern - etwa in Schwerin, Habinghorst, Ickern und Bladenhorst. Die quadratischen 25-x-25- oder 30-x-30-cm-Platten liegen dort oft unter einem später verlegten Teppich, Laminat oder PVC und stammen meist aus Modernisierungen der 1960er- bis 1980er-Jahre. Sicherheit gibt nur eine Materialprobe, die wir bei der Besichtigung in Castrop-Rauxel entnehmen.
Wird der schwarze Kleber unter den Floor-Flex-Platten in Castrop-Rauxel mit entfernt?
Ja. Der schwarze Bitumen- bzw. Cutback-Kleber unter den Platten ist in der Bergbauregion häufig selbst asbesthaltig und damit der kritischere Teil der Belastung. Wir heben deshalb nicht nur die sichtbare Platte ab, sondern entfernen die Kleberschicht staubarm nach TRGS 519 vollständig vom Estrich, bis dieser frei von Klebe- und Faserrückständen ist. Nach der Freimessung übergeben wir den Estrich belegreif, sodass Sie direkt neuen Bodenbelag verlegen können.
Bei welcher Behörde wird die Floor-Flex-Entfernung in Castrop-Rauxel angezeigt?
Castrop-Rauxel gehört zum Kreis Recklinghausen und damit zum Regierungsbezirk Münster. Die anzeigepflichtigen Arbeiten nach TRGS 519 zeigen wir daher objektbezogen bei der Bezirksregierung Münster als zuständiger Arbeitsschutzbehörde an - vor Arbeitsbeginn und inklusive der erforderlichen Unterlagen. Diese Anmeldung übernehmen wir für Sie, sodass Sie als Eigentümer oder Hausverwaltung keinen Behördenweg selbst gehen müssen.