In der dichten Nachkriegssubstanz der Dortmunder Innenstadt und im Norden – Eving, Scharnhorst und vor allem die Nordstadt – geht es beim Abbruch selten um den isolierten Vollabriss, sondern meist um Teilabbruch und Entkernung im Bestand, etwa zur Kernsanierung, Aufstockung oder Umnutzung des riesigen Geschosswohnbaus dieser Jahrzehnte. In den Wohn- und Zweckbauten der 1950er- bis 1970er-Jahre liegen die typischen Schadstoffe der Zeit vor 1995 dicht beieinander: asbesthaltige Floor-Flex-Bodenplatten mit schwarzem Bitumenkleber, Asbestpappe hinter Heizkörpern und in Lüftungsschächten, PAK-haltige Parkettkleber und Teerkork in den Bodenaufbauten sowie PCB-belastete Fugendichtungen in den größeren Bauten. Bevor wir hier entkernen, klären wir diese Fraktionen durch eine Erkundung ab und sanieren belastete Bauteile vorab – asbesthaltige Materialien ausschließlich nach TRGS 519 und mit vorheriger Anzeige bei der Bezirksregierung Arnsberg als zuständiger Arbeitsschutzbehörde. Reine Entkernungen, bei denen das Tragwerk erhalten bleibt und nur der Innenausbau herauskommt, sind in NRW häufig nicht genehmigungspflichtig; Vollabbrüche und bestimmte Teilabbrüche sind dagegen oft anzeige- oder genehmigungspflichtig bei der Bauaufsicht der Stadt Dortmund. Welcher Weg im Einzelfall greift, prüfen wir vor Projektbeginn und übernehmen die Abstimmung.
Einen eigenen Charakter haben die ausgedehnten Zechensiedlungen und die Gründerzeitquartiere, etwa die Backsteinkolonien rund um die ehemaligen Zechen in Bövinghausen, Huckarde und Eving oder die geschlossenen Straßenzüge im Kreuzviertel und im Saarlandstraßenviertel. Hier steht behutsamer Teilrückbau im Vordergrund, bei dem die schützenswerte Tragstruktur erhalten bleibt und nur belastete Bauteile sowie der spätere Innenausbau herauskommen. Die Originalsubstanz dieser Siedlungen und Gründerzeitbauten ist meist asbestfrei – problematisch sind die Modernisierungsschichten aus den 1960er- bis 1980er-Jahren: nachträglich verkleidete Fassaden mit Asbestzementplatten, ausgebaute Dachgeschosse mit asbesthaltigen Spachtelmassen, KMF-Dämmungen und alte Nachtspeicheröfen. In Stadtteilen wie Hörde, Aplerbeck, Hombruch und Brackel verhält es sich ähnlich: die historische Bausubstanz ist im Kern unbelastet, die Schadstoffe sitzen in den späteren Eingriffen. Wir erkunden diese Bauteile vorab, sanieren sie staubdicht vor dem eigentlichen Rückbau und stimmen das Vorgehen bei denkmalgeschützten Objekten und in erhaltenswerten Siedlungen auf die geltenden Auflagen ab, damit die geschützte Substanz unangetastet bleibt.
Ein dritter Schwerpunkt liegt auf dem großen Industrie-, Bergbau- und Hallenbestand Dortmunds. Das Schwerindustrie- und Bergbauerbe – von der Zeche Zollern in Bövinghausen und der Kokerei Hansa in Huckarde bis zum früheren Stahlstandort Phoenix in Hörde, der heute am Phoenix-See umgenutzt ist – hat ausgedehnte Werks-, Lager- und Verwaltungsflächen hinterlassen, die seit dem Strukturwandel umgenutzt oder abgebrochen werden. In diesen Objekten finden sich großflächig Asbestzement-Wellplatten auf Dächern und Fassaden, Spritzasbest und asbesthaltige Brandschutzplatten an Stahlträgern, KMF-Rohrisolierungen sowie PAK-belastete Industrieböden. Hinzu kommen die großen Zweck- und Verwaltungsbauten der 1960er- und 1970er-Jahre in der Innenstadt, in denen Spritzasbest, PCB-Fugendichtungen und asbesthaltige Deckenplatten typisch sind. Diese Schadstoffe sanieren wir vor dem Abbruch nach den jeweils geltenden Schutzstufen – Asbest durchgängig nach TRGS 519 mit Anzeige bei der Bezirksregierung Arnsberg – und trennen die Abbruchmassen sortenrein vor Ort: Bauschutt, Holz, Metall, Gips und belastete Fraktionen getrennt erfasst, was abfallrechtlich Pflicht ist und Ihre Entsorgungskosten spürbar senkt. Sämtliche Entsorgungswege belegen wir mit Entsorgungs- und Begleitscheinen und übergeben die Fläche besenrein.
Häufige Fragen: Abbrucharbeiten in Dortmund
Bei welcher Behörde wird die Asbestsanierung vor einem Abbruch in Dortmund angezeigt?
Dortmund liegt zwar in Westfalen, gehört aber zum Regierungsbezirk Arnsberg – nicht zu Münster wie die nördlicheren Ruhrgebietsstädte. Deshalb läuft die objektbezogene Anzeige asbesthaltiger Arbeiten nach TRGS 519 über die Bezirksregierung Arnsberg als zuständige Arbeitsschutzbehörde. Wir übernehmen diese Anzeige für Sie und reichen sie vor Arbeitsbeginn fristgerecht ein, sodass die vorgezogene Sanierung belasteter Bauteile und der anschließende Rückbau rechtssicher starten.
Brauche ich in Dortmund für einen Abbruch oder eine Entkernung eine Genehmigung?
Das hängt vom Umfang ab. Reine Entkernungen, bei denen das Tragwerk stehen bleibt und nur der Innenausbau entfernt wird, sind in NRW häufig nicht genehmigungspflichtig. Vollabbrüche und bestimmte Teilabbrüche sind dagegen oft anzeige- oder genehmigungspflichtig bei der Bauaufsicht der Stadt Dortmund. Kommt Asbest ins Spiel, ist zusätzlich die Anzeige nach TRGS 519 bei der Bezirksregierung Arnsberg erforderlich. Wir prüfen die Einordnung für Ihr konkretes Objekt – etwa ein Siedlungshaus in Huckarde oder einen Geschossbau in der Nordstadt – und übernehmen die nötigen Anzeigen.
Warum steht vor jedem Abbruch eines älteren Dortmunder Gebäudes eine Schadstofferkundung?
Dortmunds Baubestand ist stark von Bauten vor 1995 geprägt – von den Zechensiedlungen in Bövinghausen und Huckarde über den großvolumigen Nachkriegswohnbau in der Innenstadt, Eving und Scharnhorst bis zu den Industrie- und Verwaltungsbauten des Schwerindustrie- und Bergbauerbes. In dieser Substanz sind Asbest, KMF, PAK und PCB weit verbreitet und stecken oft verdeckt in Böden, Klebern, Dichtungen und Verkleidungen. Ohne Erkundung droht beim Abbruch eine unkontrollierte Freisetzung dieser Stoffe, was Gesundheit und Umwelt gefährdet und rechtlich unzulässig ist. Deshalb klären wir belastete Bauteile vorab ab und sanieren sie vor dem eigentlichen Rückbau – Asbest nach TRGS 519 mit Anzeige bei der Bezirksregierung Arnsberg. Das macht zugleich Ihre Entsorgungskosten kalkulierbar.