Fassadenplatten ausbauen in Gütersloh: das Wichtigste vor Ort
Ein typischer Auftrag in Gütersloh beginnt mit der kostenlosen Besichtigung und einer Materialprobe der Fassadenplatten, da sich Asbestzement optisch kaum von neueren Faserzementplatten unterscheidet. Fällt der Befund positiv aus, erstellen wir die objektbezogene Anzeige bei der Bezirksregierung Detmold, der für Gütersloh zuständigen Arbeitsschutzbehörde. Der Ausbau beginnt erst danach. Die Platten werden möglichst zerstörungsfrei vom Untergrund gelöst, staubarm gehandhabt und in zugelassenen Big Bags verpackt. Sie erhalten anschließend einen Entsorgungsnachweis für Ihre Unterlagen.
Güterslohs Bausubstanz prägt die Arbeit spürbar: In den Wohnquartieren der Innenstadt und in Kattenstroth wurden Giebel und Anbauten oft mit Asbestzementschindeln verkleidet, während viele Nachkriegsbauten in Spexard, Avenwedde, Friedrichsdorf und Pavenstädt großformatige Fassadenplatten tragen. In den Gewerbe- und Industriebauten des Gütersloher Mittelstands finden sich zudem großflächige Fassadenverkleidungen aus Asbestzement. Wir stimmen die Demontage früh mit dem Gerüstbau ab, damit der Ausbau am Gerüst sicher und im Zeitplan abläuft.
Oft steht der Plattenausbau am Anfang einer energetischen Fassadensanierung mit neuem Dämmsystem. Um Verzögerungen zu vermeiden, stimmen wir uns mit Ihrem Architekten oder dem ausführenden Fassadenbetrieb ab. Treffen wir hinter der Verkleidung zusätzlich Mineralfaserdämmung (KMF) an, ordnen wir diese klar der TRGS 521 zu – KMF ist kein Asbest, erfordert aber ebenfalls einen kontrollierten Ausbau. Auch alte teer- oder bitumenhaltige Kleber (PAK, TRGS 524) grenzen wir sauber ab, damit jede Schadstoffgruppe korrekt behandelt und getrennt entsorgt wird.
Häufige Fragen: Fassadenplatten ausbauen in Gütersloh
Wie erkenne ich, ob meine Fassadenplatten in Gütersloh Asbest enthalten?
Sicherheit bringt allein eine Materialanalyse. Asbestzementplatten wurden bis zum Totalverbot 1993 verbaut und lassen sich mit bloßem Auge kaum von neueren Faserzementplatten unterscheiden. Bei vielen Gütersloher Nachkriegsbauten und Gründerzeit-Anbauten ist Asbest wahrscheinlich. Bei der Besichtigung entnehmen wir eine Probe und lassen sie im Labor prüfen, bevor gearbeitet wird.
Müssen die Arbeiten in Gütersloh einer Behörde gemeldet werden?
Ja. Vor dem Ausbau asbesthaltiger Fassadenplatten ist eine objektbezogene Anzeige nach TRGS 519 erforderlich. Zuständige Arbeitsschutzbehörde für Gütersloh ist die Bezirksregierung Detmold. Diese Anmeldung übernehmen wir für Sie inklusive der nötigen Nachweise, sodass Sie sich darum nicht kümmern müssen.
Kann der Plattenausbau direkt vor der neuen Fassade erfolgen?
In der Regel ja. Der Asbestausbau ist meist der erste Schritt vor der energetischen Sanierung. Wir stimmen Demontage und Gerüstnutzung mit Ihrem Fassadenbetrieb ab, ob in der Innenstadt, in Spexard oder in Kattenstroth. So übergeben wir einen sauberen Untergrund, auf dem das neue Dämmsystem ohne Verzug aufgebaut werden kann.
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