Ohne Laborbefund keine PAK-Sanierung: In Gütersloh starten wir mit einer kostenlosen Besichtigung und einer Materialprobe für das akkreditierte Labor. PAK stecken vor allem in teerhaltigen Klebern, im Parkettpech unter altem Stabparkett, in Teer-Estrichklebern und in alten Bitumen- und Teerdachbahnen. Diese Materialien geben beim Aufstemmen, Schleifen oder Erwärmen gesundheitsschädliche Stoffe ab, weshalb wir sie staubarm und nach TRGS 524 und 551 aufnehmen, bei Bedarf mit Abschottung und Absaugung. Den Untergrund übergeben wir anschließend gereinigt, sodass der neue Aufbau direkt erstellt werden kann – ob im Altbau mit Stabparkett oder auf der Gewerbehalle mit alter Teerdachbahn.
Zwei Schwerpunkte prägen die PAK-Sanierung in Gütersloh: Da ist zum einen der Parkett-Altbestand der Innenstadt-Wohnhäuser, wo Stabparkett historisch oft in schwarzes Parkettpech gesetzt wurde. Zum anderen die Gewerbe- und Industrieflächen des Gütersloher Mittelstands – auf Hallen- und Flachdächern liegen dort noch alte Teerdachbahnen, in den Böden stecken teerhaltige Estrichkleber. Wir stimmen Abschottung, Anfahrt und Abtransport auf die jeweilige Bausubstanz ab, damit die Sanierung sauber und mit möglichst wenig Beeinträchtigung für Bewohner oder laufenden Betrieb abläuft.
Wichtig ist die klare Abgrenzung: PAK ist kein Asbest. Die PAK-Sanierung richtet sich nach TRGS 524 und 551, nicht nach TRGS 519, und unterliegt nicht der asbestbezogenen Anzeigepflicht. Wir behaupten daher nie ein Asbest-Zertifikat, wo PAK vorliegt, sondern benennen den Stoff nach dem Laborbefund korrekt. Sollten in einem Bodenaufbau zusätzlich Asbestbestandteile auftauchen, grenzen wir die Stoffe sauber ab und behandeln jeden nach seinem eigenen Regelwerk. Das teerhaltige Material entsorgen wir als gefährlichen Abfall über zugelassene Wege und dokumentieren die Entsorgung lückenlos. Die für asbestbezogene Fragen in Gütersloh zuständige Behörde wäre im Übrigen die Bezirksregierung Detmold.
Häufige Fragen: PAK-Sanierung in Gütersloh
Ist PAK in Gütersloh dasselbe wie Asbest?
Nein. PAK, also polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe, sind teerhaltige Schadstoffe in Klebern, Parkettpech und alten Dachbahnen und haben mit Asbest nichts zu tun. Die PAK-Sanierung richtet sich nach TRGS 524 und 551, nicht nach TRGS 519. Wir grenzen die Stoffe nach Laborbefund klar ab und behandeln jeden nach seinem eigenen Regelwerk.
Woran erkenne ich PAK in meinem Gütersloher Altbau?
Typische Hinweise sind schwarzes, teerartig riechendes Parkettpech unter altem Stabparkett, schwarzer Estrich- oder Bodenkleber und alte Teerdachbahnen. Sicherheit gibt aber nur die Laboranalyse. Wir nehmen bei der kostenlosen Besichtigung eine Probe und entscheiden erst nach dem Befund über das passende Verfahren nach TRGS 524 und 551.
Muss eine PAK-Sanierung in Gütersloh bei der Behörde angezeigt werden?
Die asbestbezogene Anzeigepflicht nach TRGS 519 gilt für PAK nicht, da PAK kein Asbest ist. Die Sanierung erfolgt nach TRGS 524 und 551 mit staubarmen, geschützten Verfahren und dokumentierter Entsorgung des teerhaltigen Abfalls. Sollten in einem Bodenaufbau zusätzlich asbesthaltige Schichten stecken, würden wir diese getrennt nach TRGS 519 behandeln und bei der Bezirksregierung Detmold anmelden.