Wenn in Detmold ein alter Boden raus soll und darunter schwarzer, klebriger Bitumenkleber zum Vorschein kommt, beginnt unsere Arbeit mit einer kostenlosen Besichtigung und einer Materialprobe. Schwarzer Kleber ist nicht gleich schwarzer Kleber: Er kann Asbest enthalten, dann gilt TRGS 519 mit Anzeigepflicht, oder er kann teerhaltig sein und polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) enthalten, dann gilt TRGS 524 und 551. Beide Stoffe sehen oft ähnlich aus, sind aber unterschiedlich zu behandeln. Erst das Laborergebnis entscheidet über das Verfahren, deshalb wird bei uns kein verdächtiger Kleber ohne vorherige Analyse abgetragen.
Die dankbarsten Fundstellen liefert der Detmolder Altbaubestand. In den Fachwerk- und Gründerzeithäusern der historischen Innenstadt und in den repräsentativen Vorkriegsbauten der Residenzstadt liegen unter Linoleum, PVC-Bahnen, alten Fliesen oder Parkett oft mehrere Klebergenerationen übereinander – mal asbesthaltiger Schwarzkleber unter Floor-Flex-Platten, mal teerhaltiger Bitumenkleber unter Parkett oder Estrich. Gerade wo Böden seit Jahrzehnten nicht mehr geöffnet wurden, weiß heute niemand mehr, womit damals geklebt wurde. Wir tragen den Kleber staubarm ab, je nach Befund mit den Schutzmaßnahmen der jeweils einschlägigen TRGS.
Die saubere Materialabgrenzung ist hier der Kern unserer Arbeit. Liegt Asbest vor, ist die Tätigkeit anzeigepflichtig nach TRGS 519, und wir reichen die objektbezogene Anzeige vor Beginn bei der für Detmold zuständigen Bezirksregierung Detmold ein. Der Asbest-Abfall wird unter dem Abfallschlüssel AVV 17 06 05* entsorgt. Handelt es sich dagegen um PAK aus Teerklebern, arbeiten wir nach TRGS 524 und 551, denn PAK ist ausdrücklich kein Asbest und wird nicht über den Asbest-Abfallschlüssel entsorgt. Wir benennen jedes Material klar, wählen das passende Verfahren und dokumentieren den gesamten Ablauf.
Häufige Fragen: Bitumenkleber entfernen in Detmold
Ist schwarzer Bitumenkleber unter meinem Boden in Detmold immer Asbest?
Nein. Schwarzer Bitumenkleber kann asbesthaltig sein, dann gilt TRGS 519, er kann aber auch teerhaltig sein und PAK enthalten, dann gilt TRGS 524 und 551. Beide sehen sich oft zum Verwechseln ähnlich. Sicherheit gibt nur eine Materialanalyse im akkreditierten Labor. Wir entnehmen die Probe vor jeder Entfernung und entscheiden erst nach dem Befund über das richtige Verfahren.
Worin liegt der Unterschied zwischen asbesthaltigem und PAK-haltigem Kleber?
Asbesthaltiger Schwarzkleber enthält Asbestfasern und fällt unter die anzeigepflichtige TRGS 519, der Abfall geht unter AVV 17 06 05* in die Entsorgung. PAK-haltiger Bitumen- oder Teerkleber enthält dagegen polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe und wird nach TRGS 524 und 551 behandelt. PAK ist kein Asbest und braucht kein TRGS-519-Verfahren. Welcher Fall vorliegt, klärt allein die Laboranalyse.
Welche Behörde ist bei asbesthaltigem Kleber in Detmold zuständig?
Bestätigt das Labor Asbest im Kleber, ist die Arbeit anzeigepflichtig nach TRGS 519, und die objektbezogene Anzeige geht an die Bezirksregierung Detmold als zuständige Arbeitsschutzbehörde für den Kreis Lippe. Diese Anzeige übernehmen wir vor Arbeitsbeginn für Sie. Bei reinem PAK-Befund nach TRGS 524 und 551 entfällt die Asbest-Anzeige, wir arbeiten dann nach den dortigen Vorgaben.