Vor jeder Floor-Flex-Sanierung in Hamm steht eine Materialanalyse: Eine Probe der Bodenplatten und des Klebers wird im Labor auf Asbestfasern untersucht. Erst wenn das Ergebnis vorliegt, planen wir das weitere Vorgehen. Floor-Flex (Vinyl-Asbest) und der oft mitverlegte Bitumenkleber fallen unter TRGS 519. Davon klar zu trennen sind PAK-haltige Teerkleber älterer Böden, die nach TRGS 524/551 behandelt werden - PAK ist kein Asbest. Diese Abgrenzung treffen wir vor Arbeitsbeginn, damit jedes Material korrekt entsorgt wird.
Die Bausubstanz in Hamm prägt, wo wir Floor-Flex finden: In den Bergbau- und Zechensiedlungen in Pelkum und Herringen sowie im Nachkriegswohnungsbau in Bockum-Hövel, Heessen und Mitte wurden diese Bodenplatten zwischen den 1950er und frühen 1980er Jahren häufig verlegt - meist in Fluren, Küchen und Treppenhäusern. Auch in den Eisenbahn- und Industriebauten der Stadt stoßen wir auf belastete Estriche. Da das Asbest-Totalverbot erst 1993 kam, ist bei Gebäuden aus dieser Zeit grundsätzlich Vorsicht geboten.
Vor Beginn der Arbeiten erstatten wir die objektbezogene Asbest-Anzeige nach TRGS 519 bei der Bezirksregierung Arnsberg, der für Hamm zuständigen Arbeitsschutzbehörde. Während der Entfernung arbeiten wir staubarm: Der Arbeitsbereich wird abgeschottet, Platten und Kleber werden mit geeigneten Verfahren gelöst, Unterdruckhaltung und H-Klasse-Sauger halten die Faserfreisetzung niedrig. Das Material wird staubdicht verpackt und nachweislich entsorgt. So bleibt die Belastung für angrenzende Wohnungen und Nutzer in den oft dicht bewohnten Siedlungen so gering wie möglich.
Häufige Fragen: Floor-Flex entfernen in Hamm
Muss in Hamm auch der schwarze Kleber unter den Platten entfernt werden?
Ja. Unter Floor-Flex-Platten liegt häufig ein asbesthaltiger Bitumenkleber, der mit zur Sanierung gehört. Wir lösen Platten und Kleberrückstände staubarm nach TRGS 519, damit der Untergrund anschließend saniert oder neu belegt werden kann. Liegt stattdessen ein PAK-/Teerkleber vor, behandeln wir diesen getrennt nach TRGS 524.
Wer ist für die Asbest-Anzeige in Hamm zuständig?
Für Hamm ist die Bezirksregierung Arnsberg die zuständige Arbeitsschutzbehörde. Dort erstatten wir vor Beginn der Floor-Flex-Entfernung die objektbezogene Anzeige nach TRGS 519. Das übernehmen wir für Sie - Sie müssen sich um die behördliche Meldung nicht selbst kümmern.
Was kostet die Floor-Flex-Entfernung in Hamm?
Eine seriöse Pauschalangabe ist ohne Besichtigung nicht möglich, da Fläche, Klebertyp, Zugang und Entsorgung den Aufwand bestimmen. Wir kalkulieren deshalb jedes Objekt einzeln statt mit Pauschalwerten. Nach einer kostenlosen Besichtigung in Hamm erhalten Sie von uns einen verbindlichen Festpreis.